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:''Wechselzahlung. | :''Wechselzahlung. | ||
:''In diesem Gelde und nach diesem Werthe werden alle Wechselbriefe bezahlt; es sey denn, daß eine andere Sorte bestimmt wäre, welche sodann nach dem gewöhnlichen Cours berechnet wird. Die Goldmünzen, welche hier im Umlaufe sind, haben nach dem 24 Guldenfuße folgenden Werth: 1 Souveraind’or gilt 15,5 Gulden – Kr. oder 8 Rthlr. 4 Gr. 8 [...]. | :''In diesem Gelde und nach diesem Werthe werden alle Wechselbriefe bezahlt; es sey denn, daß eine andere Sorte bestimmt wäre, welche sodann nach dem gewöhnlichen Cours berechnet wird. Die Goldmünzen, welche hier im Umlaufe sind, haben nach dem 24 Guldenfuße folgenden Werth: 1 Souveraind’or gilt 15,5 Gulden – Kr. oder 8 Rthlr. 4 Gr. 8 [...]. | ||
<ref>Johann Christian Herrmann: ''"Allgemeiner Contorist welcher von allen und jeden Gegenständen der Handlung aller in und außer Europa belegenen Handelsplätze die neuesten und zuverlässigsten Nachrichten ertheilet [...]. Zweiter Theil von C bis Königsberg."'', Leipzig 1789, S. 341 ff - [https://books.google.de/books?id=_Z1aAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false online-Digitalisat]</ref> | :''Bank. | ||
:''Daß die Bank, welche von dem jetzt regierenden Marggraf im Jahre 1780 in der Residenzstadt Anspach auf eigene Rechnung und mit überflüssigen Fonds errichtet worden ist, zur Lebhaftigkeit und Erleichterung des Commerzes überhaupt, und des Wechselhandels insonderheit, ungemein viel beiträgt, läßt sich schon von selbst erachten. Sie steht unter der Direction des ersten Ministers Herrn Barons von Benkendorf und des Herrn Kammerpräsidenten von Seckendorf, in Betreff der Signatur aber unter dem Hofbanquier, Herrn Feierlein. Die Firma ist: Brandenburg-bayreuthische Hofbanco. [...]. | |||
:''Gewicht und Maß. | |||
:''Das Gewicht und Maß, dessen man sich bei dem Handel im Großen zu Fürth bedient ist gemeiniglich das in Nürnberg gebräuchliche. In einem Orte, welcher so ausgebreitete Fabriken besitzt, wie dieser, sollte man natürlicher Weise auch eine zahlreiche Kaufmannschaft erwarten. Sie ist es aber nicht; und zwar aus mehr als einer Ursache. Will man jeden Krämer oder Herumträger, welcher etwa diese oder jene Waare im Kleinen absetzt, sogleich einen Kaufmann nennen, so kann man leicht ein überaus nahmensreiches Verzeichnis von fürther Negotianten anfertigen. Denn, vermöge der unumschränkten Freiheit, deren sich die Einwohner dieses Platzes zu erfreuen haben, handelt fast alles, und da es jedem frei stehet, zu treiben, was er will, so trifft man hier eine ziemliche Anzahl von Leuten an, welche nachdem sie von ihrer erlernten Profession abgegangen sind, sich mit den Handel befassen, und zum Theil beträchtliche Geschäfte machen. Ueberdies gibt es in Fürth eine außerordentliche Menge von Juden, welche, wie bekannt, fast kein anderes Gewerbe kennen, als den Handel. Sie genießen hier völlige Freiheit, sowohl im Großen als im Kleinen, in offenen Laden, auf den Straßen und in den Häusern zu negotiren und zu schachern, wie sie wollen. Diese Erlaubniß machen sie sich denn auch dergestalt zu Nutze, daß, außer dem Wechsel und Juwelenhandel, welcher ausschließend in ihren Händen ist, auch von dem Ausschnitthandel für den christlichen Kaufmann wenig oder gar nichts übrig bleibt. Die angesehensten Handelshäuser hieselbst, welche auswärtige Geschäfte machen, sind indeß folgende: [...].<ref>Johann Christian Herrmann: ''"Allgemeiner Contorist welcher von allen und jeden Gegenständen der Handlung aller in und außer Europa belegenen Handelsplätze die neuesten und zuverlässigsten Nachrichten ertheilet [...]. Zweiter Theil von C bis Königsberg."'', Leipzig 1789, S. 341 ff - [https://books.google.de/books?id=_Z1aAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false online-Digitalisat]</ref> | |||
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