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== Anfänge des Brandschutzes == | == Anfänge des Brandschutzes == | ||
[[1599]] kaufte die Gemeinde [[Fürth]] die erste kupferne Feuerkufe (Wasserbehälter auf Kufen für rund 300 Liter Wasser). Damals gab es alle paar Jahre einen Großbrand und danach dachte man über die Anschaffung von Feuerlöschgeräten nach. Anfang des 17. Jahrhunderts errichtete man ein Wächter- und Feuerhäuschen, [[1620]] folgte ein Leiterhaus, das auf dem heutigen Königsplatz stand. [[1688]] wurde beklagt, dass nicht alle Gebäude Ziegeldächer hätten und eine Scheune mitten in der Stadt war mit Stroh gedeckt. [[1690]] besaß [[Fürth]] zwei Feuerspritzen bei circa 5500 Einwohnern. | [[1599]] kaufte die Gemeinde [[Fürth]] die erste kupferne Feuerkufe (Wasserbehälter auf Kufen für rund 300 Liter Wasser). Damals gab es alle paar Jahre einen Großbrand und danach dachte man über die Anschaffung von Feuerlöschgeräten nach. Anfang des 17. Jahrhunderts errichtete man ein Wächter- und Feuerhäuschen, [[1620]] folgte ein Leiterhaus, das auf dem heutigen Königsplatz stand. [[1688]] wurde beklagt, dass nicht alle Gebäude Ziegeldächer hätten und eine Scheune mitten in der Stadt war mit Stroh gedeckt. [[1690]] besaß [[Fürth]] zwei Feuerspritzen bei circa 5500 Einwohnern. [[1705]] baute man in der [[Bauernstraße]] (jetzt [[Gustavstraße]]) am Eingang zum Kirchhof ein Nachtwächterhäuschen, an das dann noch ein Magazin für Feuerlöschgerätschaften angebaut wurde <ref>Fronmüllerchronik, 1887, S.118</ref>. | ||
[[1715]] erließ der Ansbacher Markgraf Wilhelm Friedrich die ersten Vorschriften zur Brandverhütung: „''Wie auf dem Land und unserem Fürstentum Feuersgefahr zu verhüten seye und die Unterthanen zu deren Abwendung sich zu verhalten haben.''“ [[1735]] und [[1749]] folgten – wegen Nichtbeachtung – die nächsten Verordnungen: „''daß dieser Unserer Landes-Fürstlichen Verordnung genau nachgelebet und gefährliche Feuers-Brünste abgewendet mögen.''“ | [[1715]] erließ der Ansbacher Markgraf Wilhelm Friedrich die ersten Vorschriften zur Brandverhütung: „''Wie auf dem Land und unserem Fürstentum Feuersgefahr zu verhüten seye und die Unterthanen zu deren Abwendung sich zu verhalten haben.''“ [[1735]] und [[1749]] folgten – wegen Nichtbeachtung – die nächsten Verordnungen: „''daß dieser Unserer Landes-Fürstlichen Verordnung genau nachgelebet und gefährliche Feuers-Brünste abgewendet mögen.''“ |
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