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(→1793: Rückkauf durch die Grafen Pückler-Limpurg: Ratifizierung von Pückler-Limpurg erg.) |
(→1793 - 1833: Pächter Conrad Ullrich: Text vervollständigt) |
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Da erschien am Nachmittag überraschend der Adam Kendler wieder beim Amt und erklärte, er habe sich eines anderen besonnen und bietet nun 5 Gulden mehr als Ullrich. Daraufhin lud man am 3. Mai nachmittags den Pachtmüller Ullrich sowie den Kendler vor. Ullrich war über das Nachgebot erstaunt, bot aber daraufhin auch mehr. Er blieb Meistbietender, aber nun mit einer Summe von 200 Gulden. Auch erhielt er am 1. Juni 1826 die Genehmigung des Condominats, allerdings bei Todesfall ohne die Weiterführung durch seinen Sohn. Die Kaution war nun auf 600 Gulden mit einer jährlichen Verzinsung von 4 Prozent bestimmt. Die neue Pachtzeit lief von Laurentius 1826 bis Laurentius 1832. | Da erschien am Nachmittag überraschend der Adam Kendler wieder beim Amt und erklärte, er habe sich eines anderen besonnen und bietet nun 5 Gulden mehr als Ullrich. Daraufhin lud man am 3. Mai nachmittags den Pachtmüller Ullrich sowie den Kendler vor. Ullrich war über das Nachgebot erstaunt, bot aber daraufhin auch mehr. Er blieb Meistbietender, aber nun mit einer Summe von 200 Gulden. Auch erhielt er am 1. Juni 1826 die Genehmigung des Condominats, allerdings bei Todesfall ohne die Weiterführung durch seinen Sohn. Die Kaution war nun auf 600 Gulden mit einer jährlichen Verzinsung von 4 Prozent bestimmt. Die neue Pachtzeit lief von Laurentius 1826 bis Laurentius 1832. | ||
... | Kurz vor Weihnachten [[1831]], mit Schreiben vom 17. Dezember, wendete sich Müller Ullrich an seine herrschaftlichen Verpächter. Er verwies anfangs auf seine 46 Jahre langen Verdienste, dann äußerte er - wohl fürsorglich für seinen Sohn - die ''„… unterthaenig gehorsamste Bitte: mir die fragliche Mühle samt Zubehör unter den in dem Pachtbriefe vom 9. Juny 1826 enthaltenen Pachtbedingungen auf weitere 9 oder 12 Jahre außer der oeffentlichen Versteigerung mit der Begünstigung zu überlassen, daß auf den Fall des Eintritts meines Ablebens im Laufe dieser Pachtzeit meinem Sohn Johann Ulrich die Fortsetzung des Pachtes gestattet werde.“'' Zur „huldvollen“ Berücksichtigung führte er vier besondere Gründe an. Unter Punkt Nr. 3 weist Ullrich darauf hin, „''daß ich seit dem Jahr 1822 den Genuß des Bieres, welcher mir von 1817 bis 1822 gewährt war, entbehren und seit dieser Zeit auch die Last des Malzabmessens übernehmen mußte.“''<br /> | ||
In der Konferenz vom 2. Januar 1832 (Teilnehmer: Grafen und Cond. Carl und Louis v. Pückler-Limpurg, Patrimonialrichter Bandel, Rentamtmann Maier) wurde beschlossen, dem bewährten Müller Ullrich die Mühlpacht auf 6 Jahre bei sonst gleichen Bedingungen zu überlassen. Aber sein weiteres Gesuch, im Fall seines unter der Pachtzeit eintretenden Todes, die Pacht von seinem ledigen Sohn Johann direkt weiterführen zu lassen, wurde abgelehnt. So schloss man den Pachtkontrakt am 28. März [[1832]] mit der Bestimmung ab, dass eine etwaige Pachtfortsetzung durch Johann Ullrich einer freien Entscheidung der Herrschaft unterliegt. Die Laufzeit wurde hierbei auf den Laurentiustag 1838 begrenzt. | |||
Am 18. April [[1833]] erschien der nun 70-jährige Konrad Ullrich bei der herrschaftlichen Rentei und teilte mit, dass es ihm nicht möglich sei, die Mühlpacht zu Ende zu führen und ersuchte, die Pachtzeit „mit dem heurigen Allerheiligen“ beenden zu dürfen. Er führte an, dass sein ''„lediger Sohn Johann die s. g. [[wikipedia:Wasenmühle (Langenzenn)|Wasenmühle bei Langenzenn]] mit mehreren dazu gehörigen Feldern, Wiesen u. Waldungen um die baare Summe von 14 400 f. käuflich an sich gebracht hat.“''<ref>siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. …</ref> Zudem wolle seine Tochter auf die Wasenmühle ziehen, um bis zu ihrer Verheiratung den Haushalt ihres Bruders zu führen. Auch lebte die Frau von Conrad Ullrich nicht mehr, er selbst sei ''„durch viele schwere Krankheiten um [m](s)eine sonstige Kräfte gekommen.“'' | |||
Die Rentei erklärte daraufhin, dass man ihn allenfalls von der sechsjährigen Dauer freisprechen würde, dass ''„er jedoch schuldig und gehalten wäre, den allenfallsigen Wenigererlös bei einer künftigen Verpachtung bis zum Ende der Pachtzeit darauf zahlen zu müßen.“'' Da aber zeigte sich Ullrich zuversichtlich, dass die hochgräflichen Herrschaften mit ihm nicht so streng verfahren würden und war zudem überzeugt, dass bei öffentlicher Ausschreibung der Verpachtung für das jährliche Pachtgeld mehr als 200 Gulden geboten würden. Er wies bereits auf den Müller von Burggrafenhof namens Schmidt hin, der gerne 230 Gulden Pachtschilling zahlen würde. | |||
=== 1833 - 1839: Pächter Jakob Schmidt === | === 1833 - 1839: Pächter Jakob Schmidt === |