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===Abnahme und Einlagerung weiterer Denkmäler===
===Abnahme und Einlagerung weiterer Denkmäler===
[[Datei:AGr. 37 00035|thumb|left|Bescheid über die Erhaltung des Zentaurenbrunnens 1942]]
[[Datei:AGr. 37 00035.jpg|thumb|left|Bescheid über die Erhaltung des Zentaurenbrunnens 1942]]
Am 11. Mai 1942 ging bei der Stadt ein Schreiben der Gauleitung Franken der NSDAP ein, nach dem in Fürth von den Denkmälern aus Bronze oder Kupfer wegen seines besonderen geschichtlichen oder künstlerischen Wertes nur der [[Centaurenbrunnen|Zentaurenbrunnen]] erhalten bleiben solle. Auslöser für diese Mitteilung war ein Schnellbrief des Reichsministers des Innern vom [[3. Mai]] [[1942]], der die Stadt als Regierungsentschließung vom 16. Mai 1942 erst am 19. Mai 1942 erreichte: Zur Verfügung zu stellen waren jetzt sämtliche Denkmäler aus Kupfer und Bronze auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die sich im Eigentum der Gemeinden befanden; ausgenommen waren Denkmäler, die wegen ihrer besonderen künstlerischen oder geschichtlichen Bedeutung erhalten bleiben sollten, in Fürth also einzig der [[Centaurenbrunnen]].
Am 11. Mai 1942 ging bei der Stadt ein Schreiben der Gauleitung Franken der NSDAP ein, nach dem in Fürth von den Denkmälern aus Bronze oder Kupfer wegen seines besonderen geschichtlichen oder künstlerischen Wertes nur der [[Centaurenbrunnen|Zentaurenbrunnen]] erhalten bleiben solle. Auslöser für diese Mitteilung war ein Schnellbrief des Reichsministers des Innern vom [[3. Mai]] [[1942]], der die Stadt als Regierungsentschließung vom 16. Mai 1942 erst am 19. Mai 1942 erreichte: Zur Verfügung zu stellen waren jetzt sämtliche Denkmäler aus Kupfer und Bronze auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die sich im Eigentum der Gemeinden befanden; ausgenommen waren Denkmäler, die wegen ihrer besonderen künstlerischen oder geschichtlichen Bedeutung erhalten bleiben sollten, in Fürth also einzig der [[Centaurenbrunnen]].


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[[Datei:Foto Stadtarchiv Fürth A 3151.jpg|thumb|right|Büste von Hans Humbser im Stadtpark in der Nähe des Mädchenhorts]]
[[Datei:Foto Stadtarchiv Fürth A 3151.jpg|thumb|right|Büste von Hans Humbser im Stadtpark in der Nähe des Mädchenhorts]]
[[Datei:Foto Stadtarchiv Fürth A 6324.jpg|thumb|right|Bronzetafel mit Inschrift an der Engelhardtbank]]
[[Datei:Foto Stadtarchiv Fürth A 6324.jpg|thumb|right|Bronzetafel mit Inschrift an der Engelhardtbank]]
[[Datei:Foto Stadtarchiv Fürth A 6323|thumb|right|Bronzerelief an der Engelhardtbank]]
[[Datei:Foto Stadtarchiv Fürth A 6323.jpg|thumb|right|Bronzerelief an der Engelhardtbank]]
[[Datei:Foto Stadtarchiv Fürth A 3963|thumb|right|Bronzefigur „Hoffnung“ am Mittelbau der Hauptfront des Krankenhauses]]
[[Datei:Foto Stadtarchiv Fürth A 3963.jpg|thumb|right|Bronzefigur „Hoffnung“ am Mittelbau der Hauptfront des Krankenhauses]]
Am [[28. Mai]] [[1942]] erließ der Oberbürgermeister die der Anweisung entsprechende Entschließung: ''"In Vollzug der Regierungsentschließung vom 16.5.1942 Nr.2175 X a 6 bestimme ich, daß folgende Denkmäler abzunehmen und am städt. Bauhof als Sammellager, gegen Sicht verdeckt, einzulagern sind … Mit der Abnahme der Denkmäler wird das städt. Hochbauamt und mit der Einlagerung das städt. Tiefbauamt betraut … Evtl. benötigte Arbeitskräfte sind über die Kreishandwerkerschaft Fürth anzufordern.“'' Der Auftrag, ''„daß folgende Denkmäler abzunehmen … und einzulagern sind“'', bezog sich offensichtlich nur auf die jeweiligen Teile aus Bronze, also auf die Figur des [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmals von 1870/71]] am [[Hallplatz]], die Büste sowie die 2 Reliefs der [[Wittelsbacherbank]], die Brunnenfigur des [[Hopfenpflückerinbrunnen]]s, die Brunnenfigur Putto aus dem [[Nathanstift]], das Mähnenschaf im [[Stadtpark]], die Büste von [[Hans Humbser]] im [[Stadtpark]], das Relief sowie die Inschrift der [[Engelhardtbank]] im Stadtpark, die 2 Figuren "Hoffnung" und "Erfüllung" vom [[Klinikum Fürth|Krankenhaus]], die [[Eckarttafel]] am Wohnhaus [[Hornschuchpromenade]] 5 und die Gedenktafel an König [[Gustav Adolf]] von Schweden an der [[Kirche St. Michael]].
Am [[28. Mai]] [[1942]] erließ der Oberbürgermeister die der Anweisung entsprechende Entschließung: ''"In Vollzug der Regierungsentschließung vom 16.5.1942 Nr.2175 X a 6 bestimme ich, daß folgende Denkmäler abzunehmen und am städt. Bauhof als Sammellager, gegen Sicht verdeckt, einzulagern sind … Mit der Abnahme der Denkmäler wird das städt. Hochbauamt und mit der Einlagerung das städt. Tiefbauamt betraut … Evtl. benötigte Arbeitskräfte sind über die Kreishandwerkerschaft Fürth anzufordern.“'' Der Auftrag, ''„daß folgende Denkmäler abzunehmen … und einzulagern sind“'', bezog sich offensichtlich nur auf die jeweiligen Teile aus Bronze, also auf die Figur des [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmals von 1870/71]] am [[Hallplatz]], die Büste sowie die 2 Reliefs der [[Wittelsbacherbank]], die Brunnenfigur des [[Hopfenpflückerinbrunnen]]s, die Brunnenfigur Putto aus dem [[Nathanstift]], das Mähnenschaf im [[Stadtpark]], die Büste von [[Hans Humbser]] im [[Stadtpark]], das Relief sowie die Inschrift der [[Engelhardtbank]] im Stadtpark, die 2 Figuren "Hoffnung" und "Erfüllung" vom [[Klinikum Fürth|Krankenhaus]], die [[Eckarttafel]] am Wohnhaus [[Hornschuchpromenade]] 5 und die Gedenktafel an König [[Gustav Adolf]] von Schweden an der [[Kirche St. Michael]].


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