Burgfarrnbacher Mühle: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Konferenz vom 2. Januar 1832 (Teilnehmer: Grafen und Cond. Carl und Louis v. Pückler-Limpurg, Patrimonialrichter Bandel, Rentamtmann Maier) wurde beschlossen, dem bewährten Müller Ullrich die Mühlpacht auf 6 Jahre bei sonst gleichen Bedingungen zu überlassen. Aber sein weiteres Gesuch, im Fall seines unter der Pachtzeit eintretenden Todes, die Pacht von seinem ledigen Sohn Johann direkt weiterführen zu lassen, wurde abgelehnt. So schloss man den Pachtkontrakt am 28. März [[1832]] mit der Bestimmung ab, dass eine etwaige Pachtfortsetzung durch Johann Ullrich einer freien Entscheidung der Herrschaft unterliegt. Die Laufzeit wurde hierbei auf den Laurentiustag 1838 begrenzt.
In der Konferenz vom 2. Januar 1832 (Teilnehmer: Grafen und Cond. Carl und Louis v. Pückler-Limpurg, Patrimonialrichter Bandel, Rentamtmann Maier) wurde beschlossen, dem bewährten Müller Ullrich die Mühlpacht auf 6 Jahre bei sonst gleichen Bedingungen zu überlassen. Aber sein weiteres Gesuch, im Fall seines unter der Pachtzeit eintretenden Todes, die Pacht von seinem ledigen Sohn Johann direkt weiterführen zu lassen, wurde abgelehnt. So schloss man den Pachtkontrakt am 28. März [[1832]] mit der Bestimmung ab, dass eine etwaige Pachtfortsetzung durch Johann Ullrich einer freien Entscheidung der Herrschaft unterliegt. Die Laufzeit wurde hierbei auf den Laurentiustag 1838 begrenzt.


Am 18. April [[1833]] erschien der nun 70-jährige Konrad Ullrich bei der herrschaftlichen Rentei und teilte mit, dass es ihm nicht möglich sei, die Mühlpacht zu Ende zu führen und ersuchte, die Pachtzeit „mit dem heurigen Allerheiligen“ beenden zu dürfen. Er führte an, dass sein ''„lediger Sohn Johann die s. g. [[wikipedia:Wasenmühle (Langenzenn)|Wasenmühle bei Langenzenn]] mit mehreren dazu gehörigen Feldern, Wiesen u. Waldungen um die baare Summe von 14&nbsp;400 f. käuflich an sich gebracht hat.“''<ref>siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. </ref> Zudem wolle seine Tochter auf die Wasenmühle ziehen, um bis zu ihrer Verheiratung den Haushalt ihres Bruders zu führen. Auch lebte die Frau von Conrad Ullrich nicht mehr, er selbst sei ''„durch viele schwere Krankheiten um [m](s)eine sonstige Kräfte gekommen.“''  
Am 18. April [[1833]] erschien der nun 70-jährige Konrad Ullrich bei der herrschaftlichen Rentei und teilte mit, dass es ihm nicht möglich sei, die Mühlpacht zu Ende zu führen und ersuchte, die Pachtzeit „mit dem heurigen Allerheiligen“ beenden zu dürfen. Er führte an, dass sein ''„lediger Sohn Johann die s. g. [[wikipedia:Wasenmühle (Langenzenn)|Wasenmühle bei Langenzenn]] mit mehreren dazu gehörigen Feldern, Wiesen u. Waldungen um die baare Summe von 14&nbsp;400 f. käuflich an sich gebracht hat.“''<ref>siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 466</ref> Zudem wolle seine Tochter auf die Wasenmühle ziehen, um bis zu ihrer Verheiratung den Haushalt ihres Bruders zu führen. Auch lebte die Frau von Conrad Ullrich nicht mehr, er selbst sei ''„durch viele schwere Krankheiten um [m](s)eine sonstige Kräfte gekommen.“''  
Die Rentei erklärte daraufhin, dass man ihn allenfalls von der sechsjährigen Dauer freisprechen würde, dass ''„er jedoch schuldig und gehalten wäre, den allenfallsigen Wenigererlös bei einer künftigen Verpachtung bis zum Ende der Pachtzeit darauf zahlen zu müßen.“'' Da aber zeigte sich Ullrich zuversichtlich, dass die hochgräflichen Herrschaften mit ihm nicht so streng verfahren würden und war zudem überzeugt, dass bei öffentlicher Ausschreibung der Verpachtung für das jährliche Pachtgeld mehr als 200 Gulden  geboten würden. Er wies bereits auf den Müller von Burggrafenhof namens Schmidt hin, der gerne 230 Gulden Pachtschilling zahlen würde.
Die Rentei erklärte daraufhin, dass man ihn allenfalls von der sechsjährigen Dauer freisprechen würde, dass ''„er jedoch schuldig und gehalten wäre, den allenfallsigen Wenigererlös bei einer künftigen Verpachtung bis zum Ende der Pachtzeit darauf zahlen zu müßen.“'' Da aber zeigte sich Ullrich zuversichtlich, dass die hochgräflichen Herrschaften mit ihm nicht so streng verfahren würden und war zudem überzeugt, dass bei öffentlicher Ausschreibung der Verpachtung für das jährliche Pachtgeld mehr als 200 Gulden  geboten würden. Er wies bereits auf den Müller von Burggrafenhof namens Schmidt hin, der gerne 230 Gulden Pachtschilling zahlen würde.


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