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* Das kgl. preußische Amt führt die Pflicht ein, dass alle Häuser vierteljährlich von einem Schornsteinfeger zum Kaminkehren aufzusuchen sind und Hausbesitzer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, vom Kaminkehrer angezeigt werden müssen.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 16. Januar 1798</ref> | * Das kgl. preußische Amt führt die Pflicht ein, dass alle Häuser vierteljährlich von einem Schornsteinfeger zum Kaminkehren aufzusuchen sind und Hausbesitzer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, vom Kaminkehrer angezeigt werden müssen.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 16. Januar 1798</ref> | ||
* Das kgl. preußische Amt hat alle nichtgestempelten Spielkarten konfisziert und bei Strafandrohung verboten. Es dürfen nur noch offizielle, gestempelte Spielkarten verwendet werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 30. Januar 1798</ref> | * Das kgl. preußische Amt hat alle nichtgestempelten Spielkarten konfisziert und bei Strafandrohung verboten. Es dürfen nur noch offizielle, gestempelte Spielkarten verwendet werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 30. Januar 1798</ref> | ||
* Vor allen Häusern soll mindestens zweimal pro Woche gekehrt werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 24. April 1798</ref> | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
<references /> | <references /> |