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* Das kgl. preußische Amt hat alle nichtgestempelten Spielkarten konfisziert und bei Strafandrohung verboten. Es dürfen nur noch offizielle, gestempelte Spielkarten verwendet werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 30. Januar 1798</ref> | * Das kgl. preußische Amt hat alle nichtgestempelten Spielkarten konfisziert und bei Strafandrohung verboten. Es dürfen nur noch offizielle, gestempelte Spielkarten verwendet werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 30. Januar 1798</ref> | ||
* Vor allen Häusern soll mindestens zweimal pro Woche gekehrt werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 24. April 1798</ref> | * Vor allen Häusern soll mindestens zweimal pro Woche gekehrt werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 24. April 1798</ref> | ||
* Im "[[Fürther Anzeiger]]" veröffentlichte das preußische Amt eine "Anweisung über den Gebrauch der Wurzel der Wolfskirsche (Atropos belladonna) gegen den Biß der in Wuth gerathenen Thiere"<ref>"Fürther Anzeiger" vom 23. Oktober 1798</ref> | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
<references /> | <references /> |