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* Das kgl. preußische Amt führt die Pflicht ein, dass alle Häuser vierteljährlich von einem Schornsteinfeger zum Kaminkehren aufzusuchen sind und Hausbesitzer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, vom Kaminkehrer angezeigt werden müssen.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 16. Januar 1798</ref> | * Das kgl. preußische Amt führt die Pflicht ein, dass alle Häuser vierteljährlich von einem Schornsteinfeger zum Kaminkehren aufzusuchen sind und Hausbesitzer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, vom Kaminkehrer angezeigt werden müssen.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 16. Januar 1798</ref> | ||
* Das kgl. preußische Amt hat alle nichtgestempelten Spielkarten konfisziert und bei Strafandrohung verboten. Es dürfen nur noch offizielle, gestempelte Spielkarten verwendet werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 30. Januar 1798</ref> | * Das kgl. preußische Amt hat alle nichtgestempelten Spielkarten konfisziert und bei Strafandrohung verboten. Es dürfen nur noch offizielle, gestempelte Spielkarten verwendet werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 30. Januar 1798</ref> | ||
* Es wurde eine Art Einwohnermeldebehörde bei den Bürgermeistern eingeführt.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 19. April 1798</ref> | |||
* Vor allen Häusern soll mindestens zweimal pro Woche gekehrt werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 24. April 1798</ref> | * Vor allen Häusern soll mindestens zweimal pro Woche gekehrt werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 24. April 1798</ref> | ||
* Im "[[Fürther Anzeiger]]" veröffentlichte das preußische Amt eine "Anweisung über den Gebrauch der Wurzel der Wolfskirsche (Atropos belladonna) gegen den Biß der in Wuth gerathenen Thiere"<ref>"Fürther Anzeiger" vom 23. Oktober 1798</ref> | * Im "[[Fürther Anzeiger]]" veröffentlichte das preußische Amt eine "Anweisung über den Gebrauch der Wurzel der Wolfskirsche (Atropos belladonna) gegen den Biß der in Wuth gerathenen Thiere"<ref>"Fürther Anzeiger" vom 23. Oktober 1798</ref> |