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Da nur wohlhabende Juden in Fürth wohnen konnten, wurden die Juden in Fürth von ihren jüdischen Glaubensgenossen "Fürther Judenadel" genannt. Durch den Umstand, dass die wohlhabenden Juden für ihre weniger wohlhabenden Glaubensgenossen das Schutzgeld an die Herrschaft zahlten, konnten sich auch weitere jüdische Mitbürger in Fürth ansiedeln. | Da nur wohlhabende Juden in Fürth wohnen konnten, wurden die Juden in Fürth von ihren jüdischen Glaubensgenossen "Fürther Judenadel" genannt. Durch den Umstand, dass die wohlhabenden Juden für ihre weniger wohlhabenden Glaubensgenossen das Schutzgeld an die Herrschaft zahlten, konnten sich auch weitere jüdische Mitbürger in Fürth ansiedeln. | ||
Es entwickelte sich ab 1528 eine der bedeutendsten jüdischen Gemeinden im süddeutschen Raum. | Es entwickelte sich ab 1528 eine der bedeutendsten jüdischen Gemeinden im süddeutschen Raum. [[1601]] zählte Fürth bereits 22 jüdische Familien und ein Jahr vor Ausbruch des [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieges]] wurde die erste Synagoge fertiggestellt.<ref> ''"Kristallnacht" in Fürth'', Sondernummer der [[Fürther Freiheit (Stadtillustrierte)]] November 1988, L. Berthold, Fürth</ref> | ||
[[Bild:Synagogenplatz 1920.jpg|thumb|right|Ehem. Schulhof mit Synagoge]] | [[Bild:Synagogenplatz 1920.jpg|thumb|right|Ehem. Schulhof mit Synagoge]] | ||
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Ein reines Judenviertel oder Ghetto entstand nie in Fürth. Christliche wie jüdische Glaubensanhänger wohnten stets nachbarschaftlich zusammen in der Altstadt Fürth. | Ein reines Judenviertel oder Ghetto entstand nie in Fürth. Christliche wie jüdische Glaubensanhänger wohnten stets nachbarschaftlich zusammen in der Altstadt Fürth. | ||
''Im Jahre [[1716]] sind zwischen 350 - 400 steuerbare jüdische Familenväter aufgeführt. Aus diesem Verzeichnis ist ersichtlich, dass aus allen Gegenden Deutschlands Juden nach Fürth gezogen waren, so aus Frankfurt, Mainz, Hamburg, Wien, Prag und Naumburg.''<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 127 f</ref> Insgesamt sind zu dieser Zeit bereits über 1 500 jüdische Einwohner zu zählen. | |||
Im Jahre [[1719]] vereinbarten der Dompropst von Bamberg und die Jüdische Gemeinde Fürth das "''Reglement für gemeine Judenschafft''" (gemein = allgemein), darin werden genau die Rechte und Pflichten der hier lebenden Juden schriftlich fixiert. Es hatte Bestand für die Jüdische Gemeinde Fürth, bis [[1820]] das Bayerische Judenedikt in Fürth durchgesetzt wurde. Der Dompropst verfasste das 39 Bestimmungen umfassende Regelwerk gemeinsam mit zwei Vertretern der Gemeinde Fürth. | Im Jahre [[1719]] vereinbarten der Dompropst von Bamberg und die Jüdische Gemeinde Fürth das "''Reglement für gemeine Judenschafft''" (gemein = allgemein), darin werden genau die Rechte und Pflichten der hier lebenden Juden schriftlich fixiert. Es hatte Bestand für die Jüdische Gemeinde Fürth, bis [[1820]] das Bayerische Judenedikt in Fürth durchgesetzt wurde. Der Dompropst verfasste das 39 Bestimmungen umfassende Regelwerk gemeinsam mit zwei Vertretern der Gemeinde Fürth. | ||
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* Die Jüdische Gemeinde durfte zwei stimmberechtigte Vertreter in die Gemeindeversammlung schicken. | * Die Jüdische Gemeinde durfte zwei stimmberechtigte Vertreter in die Gemeindeversammlung schicken. | ||
Diese | Diese Privilegien wurde der Jüdischen Gemeinde Fürth dann auch am [[2. März]] [[1719]] vom Dompropst [[Otto Philipp Freiherr von Guttenberg| Otto Philipp von Guttenberg]] erteilt. Dafür war Schutzgeld zu zahlen. | ||
Dieses Regelwerk war einmalig zur damaligen Zeit! | Dieses Regelwerk war einmalig zur damaligen Zeit! |