Geleitsmann: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Geleitsmann''' (''Geleitshauptmann'') war der Vertreter des [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach|Markgrafen von Brandenburg-Ansbach]] in Fürth.
 
Als Fürth [[1007]] an die Dompropstei des [[Bistum Bamberg]] verschenkt wurde, wurde ein Vogt für die "Hohe Gerichtsbarkeit" vom Dompropst eingesetzt. Die Vögte waren zuerst die Grafen von Abenberg, von denen es dann erbmäßig (1236) auf die Grafen von Zollern überging, die auch schon die Burggrafschaft Nürnberg erbten (um 1191).
 
Die Grafen von Zollern hatten damit auch das Geleitsrecht vom König bekommen.
 
Das Geleitsrecht durfte er bis Kitzingen ausüben.
 
So wurde also die Vogteirechte und Geleitsrechte zugleich ausgeübt.
 
Der Amtssitz des Geleitsmann in Fürth war das [[Geleitshaus]] am unter [[Marktplatz|Markt]].
 
Zur Zeit der [[Dreiherrschaft]] war er dann ein Vertreter einer der drei Herren ''in'' Fürth.
 
== Bekannte Geleitsmänner in Fürth ==
 
* Georg Benignus Seyfried (um 1705)
 
[[Kategorie: Geschichte]]
[[Kategorie: Ämter und Aufgaben]]