Burgfarrnbacher Mühle: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 25. August schließlich stellte aufgrund eines halbjährigen Aufenthalts in Baiersdorf der dortige Amtmann Wolfgang Hostmann einen tadellosen Zeugnis- und Abschiedsbrief für Hellm aus.
Am 25. August schließlich stellte aufgrund eines halbjährigen Aufenthalts in Baiersdorf der dortige Amtmann Wolfgang Hostmann einen tadellosen Zeugnis- und Abschiedsbrief für Hellm aus.


So wurde der Pachtvertrag mit dem erst kürzlich in den Dienst getretenen gräflichen Verwalter Johann Sebastian Adam Geer abgeschlossen, er trägt das Datum 10. August 1736. Er wurde offenbar zurückdatiert, da sich die Laufzeit von drei Jahren von Laurentius (eben 10. August) 1736 bis Laurentius 1739 erstreckte. Die Pachtbedingungen waren die gleichen wie beim Vorgänger Galster, auch der Pachtschilling betrug 96 Gulden jährlich. Bei Vertragsunterzeichnung mit zugegen waren die Bürgen Habel und Pollau, die ebenfalls mitzeichneten, da ''„einer vor den andern zu haften [...] bey Verpfändung eines liegend und fahrenden Vermögens, so viel sezen vonnöthen,“'' verpflichtend zugesagt wurde.
So legte Hellm am 10. September das Handgelübde ab, ein treuer Untertan der Pücklerischen Herrschaft zu sein.  Der Pachtvertrag wurde mit dem erst kürzlich in den Dienst getretenen gräflichen Verwalter Johann Sebastian Adam Geer abgeschlossen, er trägt das Datum 10. August 1736. Er wurde offenbar zurückdatiert, da sich die Laufzeit von drei Jahren von Laurentius (eben 10. August) 1736 bis Laurentius 1739 erstreckte. Die Pachtbedingungen waren die gleichen wie beim Vorgänger Galster, auch der Pachtschilling betrug 96 Gulden jährlich. Bei Vertragsunterzeichnung mit zugegen waren die Bürgen Habel und Pollau, die ebenfalls mitzeichneten, da ''„einer vor den andern zu haften [...] bey Verpfändung eines liegend und fahrenden Vermögens, so viel sezen vonnöthen,“'' verpflichtend zugesagt wurde. Der Pachtvertrag wurde offenbar zu gleichen Bedingungen verlängert (Nachträge liegen nicht vor, aber die jährliche Zahlung des Pachtzinses von 96 f. ist vermerkt).  


[... wird noch ergänzt]
Erst am 5. September [[1743]] befragte man Hellm, was er künftig geben kann und will. So wurde, offenbar wieder zurückdatiert, mit Datum 10. August 1743 ein neuer Pachtvertrag geschlossen, der auf zwei Jahre bis Laurentius 1745 befristet war. Nun belief sich der Pachtschilling auf 110 Gulden, der Mühlpächter hatte zudem ständig drei [[wikipedia:Simri (Maßeinheit)|Simra]] Korn Vorrat für die gräfliche Herrschaft zu mahlen, als Bürge trat allein Johann Habel auf. Der anschließende und letzte vorliegende Pachtvertrag vom 10. August [[1746]] wurde nur für ein Jahr bis Laurentius 1747 ausgehandelt; der Bürge war immer noch der Löwenwirt Habel, aber nun stieg der Pachtzins auf 125 Gulden und Hellm hatte zusätzlich ''„drey herrschaftl. Hunde auf verlangen bey sich im futter [zu] erhalten“''.
Die Pacht wurde darüberhinaus nachweislich weitere zwei Jahre fortgeführt, aber schließlich zu Laurentius [[1749]] beendet. Da zog Christoph Hellm nach [[wikipedia:Birnbaum (Gerhardshofen)|Birnbaum]]. In der Endabrechnung vom 23. August 1749 wurde nicht vergessen, weil er wohl die drei  herrschaftlichen Hunde nicht versorgte, ihm 45 Gulden für 2 1/2 Jahre Hundehaltung in Rechnung zu stellen.


=== 1750 - 1769: Johann Georg Schwartz ===
=== 1750 - 1769: Johann Georg Schwartz ===
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