Burgfarrnbacher Mühle: Unterschied zwischen den Versionen

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=== 1750 - 1769: Johann Georg Schwartz ===
=== 1750 - 1769: Johann Georg Schwartz ===
Der Nachfolger Hellms, er hieß Johann Georg Schwartz, war wohl nicht gleich gefunden. Das Gelübde, seine Pflichten gegenüber der hochgeborenen Herrschaft zu erfüllen, wurde ihm am 17. März [[1750]] abgenommen, wie aus einer Randnotiz an der älteren Hellm‘schen Eidesformel hervorgeht. Den Pachtvertrag schloss man erst zu Laurentius, am 10. August 1750. Die Laufzeit wurde für ein Jahr - bis Laurentius 1751 - vereinbart, der Pachtschilling betrug 110 Gulden. Die sonstigen Vertragsbedingungen entsprachen denen des Vorgängers mit folgenden Änderungen: Eine Hundehaltung für die gräfliche Herrschaft und Bürgen entfielen. Zur Sicherung etwaiger herrschaftlicher Ansprüche stand im Vertrag die Klausel: ''„... so verschreibt Pachter dißfalls all sein Vermögen, wie dieses Nahmen haben mag, zu hochged. gndgste Herrschaft Sicherstellung, hiermit unterpfändlich, sich im fall bedürfnis daran effective halten zu können“.''
[... wird noch ergänzt]
=== 1761: Verkauf der Mühle ===
=== 1761: Verkauf der Mühle ===
=== 1769 - (1781): Johann Bartholomäus Preyn ===
=== 1769 - (1781): Johann Bartholomäus Preyn ===
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