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* Laut einer Polizeiverordnung war es nun verboten, Dunghaufen vor den Häusern auf den Straßen auszubreiten und zum Verkauf anzubieten. Außerdem waren Dunggruben nun mit einem Deckel zu versehen und Kloaken durften nur noch nach Mitternacht ausgeleert werden.<ref>"[[Fürther Anzeiger]]" vom 4. Juli 1797</ref> | * Laut einer Polizeiverordnung war es nun verboten, Dunghaufen vor den Häusern auf den Straßen auszubreiten und zum Verkauf anzubieten. Außerdem waren Dunggruben nun mit einem Deckel zu versehen und Kloaken durften nur noch nach Mitternacht ausgeleert werden.<ref>"[[Fürther Anzeiger]]" vom 4. Juli 1797</ref> | ||
* Das Tabakrauchen auf den Straßen blieb weiterhin verboten.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 3. Oktober 1797</ref> | |||
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