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* Im Februar sendete das Hochstift Bamberg zwei Rechtsgelehrte nach Nürnberg, um einen Vergleich mit der markgräflichen Regierung von Ansbach abzuschließen.<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref> | * Im Februar sendete das Hochstift Bamberg zwei Rechtsgelehrte nach Nürnberg, um einen Vergleich mit der markgräflichen Regierung von Ansbach abzuschließen.<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref> | ||
* Der Platz für den neuen [[Friedhof]] an der Nürnberger Straße wurde abgesteckt. Der preußische Befehl, den alten Friedhof zu schließen, sorgte für große Aufregung und starken Widerstand der Bevölkerung.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref> Der neue Friedhof sollte eine Mauer und eine Halle bekommen<ref>"[[Fürther Anzeiger]]" vom 20. April 1797</ref> | * Der Platz für den neuen [[Friedhof]] an der Nürnberger Straße wurde abgesteckt. Der preußische Befehl, den alten Friedhof zu schließen, sorgte für große Aufregung und starken Widerstand der Bevölkerung.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref> Der neue Friedhof sollte eine Mauer und eine Halle bekommen<ref>"[[Fürther Anzeiger]]" vom 20. April 1797</ref> | ||
* Am 22. August erließ das Geleitsamt eine Kirchweihverordnung: Die [[Michaelis-Kirchweih]] sollte erst am Montag beginnen und den folgenden Sonntag pausieren. Die Bevölkerung war über diese neue Anordnung derart aufgebracht, dass die Regierung bereits am 7. September die Verordnung wieder zurücknahm und die beiden Kirchweihsonntage wieder erlaubte. Allerdings blieb es bei den neuen Regelungen, dass die Kirchweih nicht mehr am [[Marktplatz]], sondern in der [[Königstraße]] stattfinden sollte und dass Quacksalber, Gaukler und Bärentreiber nicht mehr geduldet werden würden.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref> | * Am 22. August erließ das Geleitsamt eine Kirchweihverordnung: Die [[Michaelis-Kirchweih]] sollte erst am Montag beginnen und den folgenden Sonntag pausieren. Die Bevölkerung war über diese neue Anordnung derart aufgebracht, dass die Regierung bereits am 7. September die Verordnung wieder zurücknahm und die beiden Kirchweihsonntage wieder erlaubte. Allerdings blieb es bei den neuen Regelungen, dass die Kirchweih nicht mehr am [[Marktplatz]], sondern in der [[Königstraße]] stattfinden sollte und dass Quacksalber, Gaukler und Bärentreiber nicht mehr geduldet werden würden.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref> | ||
* Am 9. September gibt das kgl. preuß. Amt eine Verordnung bekannt, nach der unterlassene Hilfeleistung (mit Todesfolge) mit 14 Tagen Gefängnis bestraft wird.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 19. Sept. 1797</ref> | * Am 9. September gibt das kgl. preuß. Amt eine Verordnung bekannt, nach der unterlassene Hilfeleistung (mit Todesfolge) mit 14 Tagen Gefängnis bestraft wird.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 19. Sept. 1797</ref> | ||
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* Laut einer Polizeiverordnung war es nun verboten, Dunghaufen vor den Häusern auf den Straßen auszubreiten und zum Verkauf anzubieten. Außerdem waren Dunggruben nun mit einem Deckel zu versehen und Kloaken durften nur noch nach Mitternacht ausgeleert werden.<ref>"[[Fürther Anzeiger]]" vom 4. Juli 1797</ref> | * Laut einer Polizeiverordnung war es nun verboten, Dunghaufen vor den Häusern auf den Straßen auszubreiten und zum Verkauf anzubieten. Außerdem waren Dunggruben nun mit einem Deckel zu versehen und Kloaken durften nur noch nach Mitternacht ausgeleert werden.<ref>"[[Fürther Anzeiger]]" vom 4. Juli 1797</ref> | ||
* Im Sommer veröffentlichte die Verwaltung im [[Fürther Anzeiger]] eine mehrteilige "Noth- und Hülfstafel zur Verhütung der Rinderviehpest oder Viehseuche" | |||
* Das Tabakrauchen auf den Straßen blieb weiterhin verboten.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 3. Oktober 1797</ref> | * Das Tabakrauchen auf den Straßen blieb weiterhin verboten.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 3. Oktober 1797</ref> | ||
* Im [[Fürther Anzeiger]] erscheint ab Oktober eine mehrteilige "Abhandlung über den Holzmangel" | |||
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