26.998
Bearbeitungen
Zeile 22: | Zeile 22: | ||
* Laut einer Polizeiverordnung mussten Misthaufen auf offener Straße bis Mittag weggeräumt werden und Kinder sollten dahingehend erzogen werden, sich nicht auf offener Gasse "auszuleeren".<ref>"Fürther Anzeiger" vom 20. Februar 1798</ref> | * Laut einer Polizeiverordnung mussten Misthaufen auf offener Straße bis Mittag weggeräumt werden und Kinder sollten dahingehend erzogen werden, sich nicht auf offener Gasse "auszuleeren".<ref>"Fürther Anzeiger" vom 20. Februar 1798</ref> | ||
* Zu schnelles Reiten oder Fahren durch die Stadt kostete eine angemessene Strafe.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 20. Februar 1798</ref> | * Zu schnelles Reiten oder Fahren durch die Stadt kostete eine angemessene Strafe.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 20. Februar 1798</ref> | ||
* Bissige und große Hunde durften nur noch mit Maulkorb auf die Straße; generell durften Hunde nachts nicht auf den Straßen gelassen werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 27. Februar 1798</ref> | |||
* Es wurde eine Art Einwohnermeldebehörde bei den Bürgermeistern eingeführt.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 19. April 1798</ref> | * Es wurde eine Art Einwohnermeldebehörde bei den Bürgermeistern eingeführt.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 19. April 1798</ref> | ||
* Vor allen Häusern soll mindestens zweimal pro Woche gekehrt werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 24. April 1798</ref> | * Vor allen Häusern soll mindestens zweimal pro Woche gekehrt werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 24. April 1798</ref> |