1798: Unterschied zwischen den Versionen

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* Zu schnelles Reiten oder Fahren durch die Stadt kostete eine angemessene Strafe.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 20. Februar 1798</ref>
* Zu schnelles Reiten oder Fahren durch die Stadt kostete eine angemessene Strafe.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 20. Februar 1798</ref>
* Bissige und große Hunde durften nur noch mit Maulkorb auf die Straße; generell durften Hunde nachts nicht auf den Straßen gelassen werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 27. Februar 1798</ref>
* Bissige und große Hunde durften nur noch mit Maulkorb auf die Straße; generell durften Hunde nachts nicht auf den Straßen gelassen werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 27. Februar 1798</ref>
* Wildes Schuttablagern auf öffentlichen Plätzen war verboten<ref>"Fürther Anzeiger" vom 3. April 1798</ref>
* Es wurde eine Art Einwohnermeldebehörde bei den Bürgermeistern eingeführt.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 19. April 1798</ref>
* Es wurde eine Art Einwohnermeldebehörde bei den Bürgermeistern eingeführt.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 19. April 1798</ref>
* Vor allen Häusern soll mindestens zweimal pro Woche gekehrt werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 24. April 1798</ref>
* Vor allen Häusern soll mindestens zweimal pro Woche gekehrt werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 24. April 1798</ref>