Evang. Kirchensteueramt: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Evang. Luth. Kirchensteueramt für die Bezirke Fürth, Erlangen und Münchaurach befand sich in der damaligen [[Hindenburgstraße]] 33 sowie später in der [[Südstadt]] in der [[Benno-Mayer-Straße]] 9.
Das Evang.-luth. Kirchensteueramt für die Bezirke Fürth, Erlangen und Münchaurach befand sich in der damaligen [[Hindenburgstraße]] 33 sowie später in der [[Südstadt]] in der [[Benno-Mayer-Straße]] 9.


==Aufgaben==
==Aufgaben==
Die staatlichen Finanzämter übernehmen für alle Kirchenmitglieder die Erhebung der Kirchenlohnsteuer, die als Annexsteuer (=Folgesteuer) zur Lohn-und Einkommensteuer erhoben wird. Diese eingenommenen Kirchenlohnsteuern (8% für Bayern)  werden dann an die 3 kircheneigenen Steuerämter in Augsburg-München / Bayreuth und Nürnberg weitergereicht und dort verwaltet, was sich der Staat mit 2 % der Steuersumme vergüten lässt. Bei der katholischen Kirche sind die Diözesen dafür verantwortlich.
Die staatlichen Finanzämter übernehmen für alle Kirchenmitglieder die Erhebung der Kirchenlohnsteuer, die als Annexsteuer (= Folgesteuer) zur Lohn- und Einkommensteuer erhoben wird. Diese eingenommenen Kirchenlohnsteuern (8 % für Bayern)  werden dann an die 3 kircheneigenen Steuerämter in Augsburg-München, Bayreuth und Nürnberg weitergereicht und dort verwaltet, was sich der Staat mit 2 % der Steuersumme vergüten lässt. Bei der katholischen Kirche sind die Diözesen dafür verantwortlich.
*Die Kirchensteuerämter haben daneben die Aufgabe, die direkten kirchenbezogenen Steuern wie Kircheneinkommensteuer, Kirchengrundsteuer, das besondere Kirchgeld sowie der Kirchenkapitalertragssteuer von den Kirchenmitgliedern zu erheben. Das allgemeine Kirchgeld davon ist eine Ortskirchensteuer die nur der örtlichen Kirchengemeinde direkt zugutekommt.


==siehe auch==
Die Kirchensteuerämter haben daneben die Aufgabe, die direkten kirchenbezogenen Steuern wie Kircheneinkommensteuer, Kirchengrundsteuer, das besondere Kirchgeld sowie der Kirchenkapitalertragssteuer von den Kirchenmitgliedern zu erheben. Das allgemeine Kirchgeld davon ist eine Ortskirchensteuer, die nur der örtlichen Kirchengemeinde direkt zugutekommt.
 
==Siehe auch==
[[Dekanat Fürth (evangelisch)]]
[[Dekanat Fürth (evangelisch)]]


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