Karl Sigmund Mayr: Unterschied zwischen den Versionen

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Er wirkt bei der Gründung der [[Christlich-Soziale Union|Christlich-Sozialen Union]] ([[CSU]]) in Stadt- und Landkreis Fürth mit.
Er wirkt bei der Gründung der [[Christlich-Soziale Union|Christlich-Sozialen Union]] ([[CSU]]) in Stadt- und Landkreis Fürth mit.


== Politische Wirken ==
== Politisches Wirken ==
Mayr war [[1946]] Mitglied der Verfassunggebenden Landesversammlung von Bayern und gehörte dem Parlamentarischen Rat an, der das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verabschiedete. Er war neben [[Wikipedia:Kaspar Schörl|Kaspar Schörl]] einer der beiden CSU-Vertreter, der für das [[Wikipedia:Grundgesetz|Grundgesetz]] stimmte, da er der Meinung war, dass bei den Verhandlungen nicht mehr zugunsten der Länder hätte erreicht werden können. Seine Zustimmung begründete er später, dass die CDU für die „bayerischen CSU-Freunde Opfer“ gebracht und deren Forderungen nach einem weitgehend föderalistischen Staatsaufbau unterstützt habe. Des weiteren vertrat er die Ansicht: „Der fränkische Volksstamm, der mit seinen ehemaligen freien Reichsstädten in seiner ganzen Geschichte treu zum Reich stand, der keinen Sinn für eine überspitzte bayerische Eigenstaatlichkeit besitzt, wird sich in der Stunde der Not immer zu dem wiedererstehenden Deutschland bekennen und dem Ja seiner Abgeordneten nachträglich zustimmen.“<ref>Peter Crämer/ Denise Lindsay: Karl Sigmund Mayr (1906 - 1978), in: Günter Buchstab/Hans-Otto Kleinmann (Hg.): In Verantwortung vor Gott und den Menschen. Christliche Demokraten im Parlamentarischen Rat 1948/49. Freiburg/Basel/Wien 2008, S. 283 - 288</ref> Auch war er Delegierter des Bayerischen Landtags in der ersten Bundesversammlung, die [[1949]] Theodor Heuss zum ersten deutschen Bundespräsidenten wählte. Mayr zählte als Vertreter des evangelischen Parteiflügels zum engeren Kreis um [[Wikipedia: Josef Müller (Politiker, 1898)|Josef Müller]], erster CSU-Vorsitzender nach [[1945]].
Mayr war [[1946]] Mitglied der Verfassunggebenden Landesversammlung von Bayern und gehörte dem Parlamentarischen Rat an, der das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verabschiedete. Er war neben [[Wikipedia:Kaspar Schörl|Kaspar Schörl]] einer der beiden CSU-Vertreter, der für das [[Wikipedia:Grundgesetz|Grundgesetz]] stimmte, da er der Meinung war, dass bei den Verhandlungen nicht mehr zugunsten der Länder hätte erreicht werden können. Seine Zustimmung begründete er später, dass die CDU für die „bayerischen CSU-Freunde Opfer“ gebracht und deren Forderungen nach einem weitgehend föderalistischen Staatsaufbau unterstützt habe. Des weiteren vertrat er die Ansicht: „Der fränkische Volksstamm, der mit seinen ehemaligen freien Reichsstädten in seiner ganzen Geschichte treu zum Reich stand, der keinen Sinn für eine überspitzte bayerische Eigenstaatlichkeit besitzt, wird sich in der Stunde der Not immer zu dem wiedererstehenden Deutschland bekennen und dem Ja seiner Abgeordneten nachträglich zustimmen.“<ref>Peter Crämer/ Denise Lindsay: Karl Sigmund Mayr (1906 - 1978), in: Günter Buchstab/Hans-Otto Kleinmann (Hg.): In Verantwortung vor Gott und den Menschen. Christliche Demokraten im Parlamentarischen Rat 1948/49. Freiburg/Basel/Wien 2008, S. 283 - 288</ref> Auch war er Delegierter des Bayerischen Landtags in der ersten Bundesversammlung, die [[1949]] Theodor Heuss zum ersten deutschen Bundespräsidenten wählte. Mayr zählte als Vertreter des evangelischen Parteiflügels zum engeren Kreis um [[Wikipedia: Josef Müller (Politiker, 1898)|Josef Müller]], erster CSU-Vorsitzender nach [[1945]].


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