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|Geburtsdatum=1817/06/02 | |Geburtsdatum=1817/06/02 | ||
|Geburtsort=Bruckberg | |Geburtsort=Bruckberg | ||
|Todesdatum=1870/12 | |Todesdatum=1870/12/16 | ||
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|Beruf=Maurermeister; Architekt | |Beruf=Maurermeister; Architekt | ||
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'''Johann Caspar Gran''' (geb. am [[2. Juni]] [[1817]] in [[wikipedia:Bruckberg (Mittelfranken)|Bruckberg]]<ref name="Aufnahmegesuch">Stadtmagistrat Fürth: Akte über Bürgeraufnahmegesuch des Maurergesellen Johann Caspar Gran aus Bruckberg, Kgl. Landg. Ansbach, StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/G 75</ref>, gest. | '''Johann Caspar Gran''' (geb. am [[2. Juni]] [[1817]] in [[wikipedia:Bruckberg (Mittelfranken)|Bruckberg]]<ref name="Aufnahmegesuch">Stadtmagistrat Fürth: Akte über Bürgeraufnahmegesuch des Maurergesellen Johann Caspar Gran aus Bruckberg, Kgl. Landg. Ansbach, StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/G 75</ref>, gest. am [[16. Dezember]] [[1870]] in Fürth<ref>Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 21.12.1870, Nr. 305/1870, S. 3 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10486303_00611/pct:1.26667,69.87448,57.73333,12.5523/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref><ref name="FA-311/1870">Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 28.12.1870, Nr. 311/1870, S. 3 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10486303_00635/pct:47.46667,46.23606,41.4,7.10967/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref>) war ein Fürther Baumeister und [[Architekt]]. | ||
Sein Vater Johann Paul Gran war Maurermeister und Gemeindevorsteher in Bruckberg. | Sein Vater Johann Paul Gran war Maurermeister und Gemeindevorsteher in Bruckberg. | ||
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Nachdem Johann Gran vom "Königlichen Regierungs-Bau-Bureau Ansbach" für das am 2. März 1846 "recht gut" bestandene Bauhandwerker-Examen die "Examinations-Note" vom 1. April 1846 bekam, die ihn zur selbstständigen Ausübung des Mauerergewerbes befähigte, stellte er zusammen mit Anna Maria Müller am 11. Mai 1846 beim Magistrat der Kgl. Bayr. Stadt Fürth ein Bürgeraufnahme- und Verehelichungsgesuch.<ref name="Aufnahmegesuch"/> Gran legte seine Zeugnisse vor, Müller erklärte ihren Verzicht auf ihre Konzession zu Gunsten von Gran und beide gaben an, sich verheiraten zu wollen. Als Heiratsgut brachte Müller 1.944 Gulden (f.) 1 ½ Kreuzer (x.) in die Ehe, während Gran eine standesgemäße Ausstattung an Effekten und Handwerkszeug sowie ein Barvermögen von 400 f. von seinem Vater beisteuerte. Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Vorsteher des Maurer- und Zimmergewerbes, Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am 6. Juli 1846 den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Mauerergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Müller zu gestatten. Ihm wurde der Beschluss am nächsten Tag eröffnet. Gran hatte eine Aufnahmegebühr von 15 Gulden zu entrichten; weiter verpflichtete er sich, 48 x. Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 36 x. zu leisten und wöchentlich 6 x. Almosen zu erbringen. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme erfolgte am 9. Juli per Anschlag und auch durch Zeitungsbericht des "Fürther Tagblatts" vom 31. Juli 1846.<ref>Fürther Tagblatt vom 31.07.1846, Nr. 121/1846, S. 5 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503858_00537/pct:2.26687,26.12156,45.33745,4.233/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> | Nachdem Johann Gran vom "Königlichen Regierungs-Bau-Bureau Ansbach" für das am 2. März 1846 "recht gut" bestandene Bauhandwerker-Examen die "Examinations-Note" vom 1. April 1846 bekam, die ihn zur selbstständigen Ausübung des Mauerergewerbes befähigte, stellte er zusammen mit Anna Maria Müller am 11. Mai 1846 beim Magistrat der Kgl. Bayr. Stadt Fürth ein Bürgeraufnahme- und Verehelichungsgesuch.<ref name="Aufnahmegesuch"/> Gran legte seine Zeugnisse vor, Müller erklärte ihren Verzicht auf ihre Konzession zu Gunsten von Gran und beide gaben an, sich verheiraten zu wollen. Als Heiratsgut brachte Müller 1.944 Gulden (f.) 1 ½ Kreuzer (x.) in die Ehe, während Gran eine standesgemäße Ausstattung an Effekten und Handwerkszeug sowie ein Barvermögen von 400 f. von seinem Vater beisteuerte. Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Vorsteher des Maurer- und Zimmergewerbes, Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am 6. Juli 1846 den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Mauerergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Müller zu gestatten. Ihm wurde der Beschluss am nächsten Tag eröffnet. Gran hatte eine Aufnahmegebühr von 15 Gulden zu entrichten; weiter verpflichtete er sich, 48 x. Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 36 x. zu leisten und wöchentlich 6 x. Almosen zu erbringen. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme erfolgte am 9. Juli per Anschlag und auch durch Zeitungsbericht des "Fürther Tagblatts" vom 31. Juli 1846.<ref>Fürther Tagblatt vom 31.07.1846, Nr. 121/1846, S. 5 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503858_00537/pct:2.26687,26.12156,45.33745,4.233/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> | ||
Er starb im Alter von 53 Jahren an Lungentuberkulose.<ref name="FA-311/1870"/> | |||
[[Datei:Bildermappe 1909 (135).jpg|thumb|left|Königswarterstr. 40, Wohnhaus von Johann Gran um 1907]] <br clear="all" /> | [[Datei:Bildermappe 1909 (135).jpg|thumb|left|Königswarterstr. 40, Wohnhaus von Johann Gran um 1907]] <br clear="all" /> |