24.320
Bearbeitungen
(Text erg.) |
(Text erg.) |
||
Zeile 26: | Zeile 26: | ||
Nachdem Schmidt alle geforderten Unterlagen vorlegen konnte, bekräftigte er am 27. September 1831 seine Bewerbung um das Meisterrecht, insbesondere unter Berufung auf die von ihm in Erfahrung gebrachte Tatsache, dass die vor einigen Jahren geendete Konzession des Maurermeisters Piller (auch Biller) nicht wieder verliehen worden war. Was seinen „Nahrungsstand“ betraf so gab er an, von seinem Vater 300 f. (Gulden) zu erhalten und selbst 150 f. gespart zu haben, somit zu Gewerbebeginn 450 f. reines Betriebskapital zu Gebote stehen würden. Zwei Tage später entschied der Stadtmagistrat, dem Maurergesellen Schmidt die „erledigte Piller’sche Concession als Meister“ nicht zu verleihen, da das Vermögen nicht begründet erscheint, wie auch bei seinem bereits abgewiesenen Mitbewerber [[Friedrich Schmidt]]; zudem scheine auch kein örtlicher Bedarf zu einer Wiederverleihung einer Konzession zu bestehen. Schmidt versuchte noch durch Vorsprache am 5. Oktober seinen Vermögenstand durch verschiedene ausstehende Forderungen auf insgesamt 822 f. zu verbessern, allein der Stadtmagistrat beschloss am nächsten Tag, ''„daß es bey dem Beschlusse vom 29. Septbr. sein Verbleiben haben muß“''. Als man ihm am 7. Oktober den Beschluss vorlesend eröffnete, bat er um eine Abschrift und kündigte an, dagegen Rekurs (Einspruch) bei der königl. Regierung zu ergreifen. | Nachdem Schmidt alle geforderten Unterlagen vorlegen konnte, bekräftigte er am 27. September 1831 seine Bewerbung um das Meisterrecht, insbesondere unter Berufung auf die von ihm in Erfahrung gebrachte Tatsache, dass die vor einigen Jahren geendete Konzession des Maurermeisters Piller (auch Biller) nicht wieder verliehen worden war. Was seinen „Nahrungsstand“ betraf so gab er an, von seinem Vater 300 f. (Gulden) zu erhalten und selbst 150 f. gespart zu haben, somit zu Gewerbebeginn 450 f. reines Betriebskapital zu Gebote stehen würden. Zwei Tage später entschied der Stadtmagistrat, dem Maurergesellen Schmidt die „erledigte Piller’sche Concession als Meister“ nicht zu verleihen, da das Vermögen nicht begründet erscheint, wie auch bei seinem bereits abgewiesenen Mitbewerber [[Friedrich Schmidt]]; zudem scheine auch kein örtlicher Bedarf zu einer Wiederverleihung einer Konzession zu bestehen. Schmidt versuchte noch durch Vorsprache am 5. Oktober seinen Vermögenstand durch verschiedene ausstehende Forderungen auf insgesamt 822 f. zu verbessern, allein der Stadtmagistrat beschloss am nächsten Tag, ''„daß es bey dem Beschlusse vom 29. Septbr. sein Verbleiben haben muß“''. Als man ihm am 7. Oktober den Beschluss vorlesend eröffnete, bat er um eine Abschrift und kündigte an, dagegen Rekurs (Einspruch) bei der königl. Regierung zu ergreifen. | ||
Schmidt beauftragte den königl. Advokaten Künnell aus Nürnberg<ref>Sebalder Seite, Hs.-Nr. 96, “Addreßbuch oder vollständiges Verzeichniß der Häuser und Hausbesitzer in der Stadt Nürnberg nebst ihren Vorstäten und Burgfrieden“, August Recknagel, Nürnberg 1835 - [https://www.familysearch.org/ark:/61903/3:1:3Q9M-C914-JJX2?i=9 online abrufbar]</ref>, der einen umfangreichen Schriftsatz vom 13. Oktober 1831 für die K. Regierung des Rezatkreises aufstellte, den Schmidt beim Stadtmagistrat abgab. Dieser reichte ihn mit eigenem Bericht vom 17. des Monats bei der Regierung in Ansbach ein. Mit kurzem Schreiben vom 30. Oktober bestätigte diese den Beschluss des Stadtmagistrats. Dem Schmidt wurde daraufhin zwölf Tage später vom Stadtmagistrat (Unterschriften Baeumen, Schönwaldt, Moeller) mitgeteilt, ''„daß er sich binnen 24 Stunden über einen ordentlichen Erwerb bey einem hiesigen Meister auszuweisen oder in seine Heimath zu begeben habe“''. Er entgegnete sofort, dass er noch bei der Witwe Jaeger in Arbeit sei und den Bau beim Färber Maisch besorge. Dennoch wurde seine Arbeitgeberin vorgeladen, die am nächsten Tag die Angaben bestätigte. Die Akte war nun „bis auf weitere Anträge zu reponieren“. | |||
Am 20. März 1832 unternahmen Maria Jaeger und Josef Schmidt zusammen einen neuen Anlauf. Sie trugen beim Rechtsrat Moeller und dem Protokollführer Kreppel vor, dass Schmidt die Tochter der Maurermeisterswitwe namens Johanna Carolina Schultheis – mit einem Schultheis außerehelich gezeugte einzige Tochter<ref>geboren am 7. Februar 1810 in Gostenhof, Vater: Johann Andreas Schultheisz aus Weikershof, Mutter: Maria Margaretha Koler aus Wiesenbruck über Ansbach (heute [[wikipedia:Wiesethbruck|Wiesethbruck]] genannt); Taufregisterauszug des k. Pfarramts St. Leonhard vom 22.03.1832, Unterschrift Sattler</ref> – zu ehelichen gedenke und durch diese Heirat die Konzession der Mutter übertragen erhalte, die in diesem Fall auf ihr Gewerbe zu seinen Gunsten verzichte. Infolge dieser Konzessionierung sei ihm dann auch die Niederlassung zu gestatten. Weiter wurde erklärt, dass die Verlobte eine Mitgabe von 600 f. nebst einer Ausstattung im Wert von 300 f. sowie erforderliches Werkzeug von 200 f. in die Ehe bringen wird. | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
<references/> | <references/> |