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Stadterneuerungsprobleme sind heute überwiegend komplexer Natur und können durch einzelne Maßnahmen nicht erfolgreich gelöst bzw. verbessert werden. Das Bund-Länder-Programm „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ wurde deshalb [[1999]] als nationales Leitprogramm zur sozialen Stabilisierung von Problemgebieten in Städten und Gemeinden ins Leben gerufen. Es baut dabei auf der traditionellen städtebaulichen Erneuerung (Stadtsanierung/Städtebauförderung) auf und erweitert diese explizit zur Querschnittsaufgabe zwischen unterschiedlichen Fachaufgaben, wie Soziales, Ökonomie, Ökologie, Beschäftigung, bauliche und städtebauliche Aufgaben. Neben den erforderlichen sanierungsrechtlichen Maßnahmen nach Baugesetzbuch, wie die Durchführung vorbereitender Untersuchungen bzw. die förmliche Festlegung zum Sanierungsgebiet, sind die Gemeinden aufgerufen, ein Quartiersmanagement einzurichten. Dieses übernimmt die Mittlerrolle zwischen den betroffenen Akteuren im Programmgebiet (Bewohner, Eigentümer, Gewerbetreibende, Initiativen und Institutionen etc.) und der Stadtverwaltung. Die Projektsteuerung wird durch die Kommune selbst oder durch einen von ihr beauftragten Dritten übernommen. Um den komplexen Stadterneuerungsprozess über Jahre hinweg in den Griff zu bekommen und zu steuern, sind – unter weitestgehender Einbindung der Akteure - so genannte „integrierte Handlungskonzepte“ aufzustellen. | Stadterneuerungsprobleme sind heute überwiegend komplexer Natur und können durch einzelne Maßnahmen nicht erfolgreich gelöst bzw. verbessert werden. Das Bund-Länder-Programm „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ wurde deshalb [[1999]] als nationales Leitprogramm zur sozialen Stabilisierung von Problemgebieten in Städten und Gemeinden ins Leben gerufen. Es baut dabei auf der traditionellen städtebaulichen Erneuerung (Stadtsanierung/Städtebauförderung) auf und erweitert diese explizit zur Querschnittsaufgabe zwischen unterschiedlichen Fachaufgaben, wie Soziales, Ökonomie, Ökologie, Beschäftigung, bauliche und städtebauliche Aufgaben. Neben den erforderlichen sanierungsrechtlichen Maßnahmen nach Baugesetzbuch, wie die Durchführung vorbereitender Untersuchungen bzw. die förmliche Festlegung zum Sanierungsgebiet, sind die Gemeinden aufgerufen, ein Quartiersmanagement einzurichten. Dieses übernimmt die Mittlerrolle zwischen den betroffenen Akteuren im Programmgebiet (Bewohner, Eigentümer, Gewerbetreibende, Initiativen und Institutionen etc.) und der Stadtverwaltung. Die Projektsteuerung wird durch die Kommune selbst oder durch einen von ihr beauftragten Dritten übernommen. Um den komplexen Stadterneuerungsprozess über Jahre hinweg in den Griff zu bekommen und zu steuern, sind – unter weitestgehender Einbindung der Akteure - so genannte „integrierte Handlungskonzepte“ aufzustellen. | ||
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