Quecksilber: Unterschied zwischen den Versionen

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Obwohl Justus v. Liebig bereits 1835 entdeckt hatte, dass man mittels chemischer Reduktion von Silberionen durch Aldehyde einen Silberspiegel erzeugen kann und [[1854]] auf die technische Umsetzung das Patent erhielt, hat sich bis in die 1880er Jahre an den elenden Bedingungen in der Spiegelherstellung nichts Nennenswertes verbessert.
Obwohl Justus v. Liebig bereits 1835 entdeckt hatte, dass man mittels chemischer Reduktion von Silberionen durch Aldehyde einen Silberspiegel erzeugen kann und [[1854]] auf die technische Umsetzung das Patent erhielt, hat sich bis in die 1880er Jahre an den elenden Bedingungen in der Spiegelherstellung nichts Nennenswertes verbessert.
Magistrat und Handelsrat in Fürth wehrten sich noch [[1854]] gegen erste Versuche und Vorschriften zur Verbesserung der Situation in Form der Einrichtung eines Dampfbades für Quecksilberarbeiter.<ref>[[Chronik der Stadt Fürth 1985 (Buch)]], S. 299.</ref>


[[1857]] schreibt Dr. [[Beeg]]:  
[[1857]] schreibt Dr. [[Beeg]]:  
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Etwa [[1883]] fertigte der Arzt Dr. [[Wilhelm Mayer]] eine Denkschrift mit dem Titel: „Die sanitären Zustände der Quecksilber-Spiegelbelegen in Fürth“ an, die die Zustände in den Belegen und deren Auswirkungen auf die Arbeiter detailliert dokumentierte und Regeln im Umgang mit Quecksilber definierte. Ende 1884 gründeten die Fürther Beleganstalten einen Glasbeleger-Hilfsverein, der Mittel bereitstellte, damit Beleger mindestens einen Monat im Jahr ihre Tätigkeit aussetzen konnten.<ref>Michael Müller: ''Seligman Bendit & Söhne Spiegelglas- und Fensterglas-Fabriken'', Fürther Geschichtsblätter, Heft 2/2006 und 3/2006, 56. Jg., S. 24'' - [http://www.alemannia-judaica.de/images/Images%2083/Kopie%20von%20Seligman%20Bendit%20endg.%201.pdf zur pdf-Datei]</ref>
Etwa [[1883]] fertigte der Arzt Dr. [[Wilhelm Mayer]] eine Denkschrift mit dem Titel: „Die sanitären Zustände der Quecksilber-Spiegelbelegen in Fürth“ an, die die Zustände in den Belegen und deren Auswirkungen auf die Arbeiter detailliert dokumentierte und Regeln im Umgang mit Quecksilber definierte. Ende 1884 gründeten die Fürther Beleganstalten einen Glasbeleger-Hilfsverein, der Mittel bereitstellte, damit Beleger mindestens einen Monat im Jahr ihre Tätigkeit aussetzen konnten.<ref>Michael Müller: ''Seligman Bendit & Söhne Spiegelglas- und Fensterglas-Fabriken'', Fürther Geschichtsblätter, Heft 2/2006 und 3/2006, 56. Jg., S. 24'' - [http://www.alemannia-judaica.de/images/Images%2083/Kopie%20von%20Seligman%20Bendit%20endg.%201.pdf zur pdf-Datei]</ref>
Die Magistratssitzung vom 8. September [[1883]] behandelte eine Anfrage der Königlichen Regierung bezüglich einer einheitlichen Regelung zum Betrieb von Quecksilberbelegen, hervorgerufen durch eine Beschwerde einer Spiegelmanufaktur in Berlin, "welche geltend machte, daß ihr Betrieb Bedingungen und Beschränkungen unterworfen sei, welchen die Fürther und andere Belegen nicht unterliegen, wodurch ihre Betriebskosten derart vertheuert wurden, daß sie sich gegen die Konkurrenz nicht zu halten vermöge[n]." Der Magistrat entschied sich jedoch entgegen den Gutachten des Königlichen Landgerichtsarztes und des ärztlichen Vereins, dass die Berliner Polizeivorschriften in Fürth nicht zur Anwendung kommen können, denn diese "Vorschriften sind so streng, daß ihre Durchführung bei uns die ganze Spiegelindustrie zerstören würde."<ref>[[Chronik der Stadt Fürth 1985 (Buch)]]. S. 595.</ref>
   
   
Da die Arbeitsschutzgesetze in Berlin deutlich strenger waren, und auf Betreiben der Berliner Firmen ein strenges Reichsgesetz drohte, kam es [[1885]] zu freiwilligen sanitären Einrichtungen der vereinigten Fabrikanten unter ärztlicher Überwachung und anderen Arbeitsschutzvorschriften, wie Dauerbelüftung, teilweise bezahlter Urlaub usw.<ref>Philipp Berlin: ''Die Bayerische Spiegelglasindustrie.'', 1909, S. 112 - [https://ia601307.us.archive.org/5/items/diebayerischespi00berl/diebayerischespi00berl.pdf zum Online-Digitalisat]</ref>
Da die Arbeitsschutzgesetze in Berlin deutlich strenger waren (siehe vorherigen Absatz), und auf Betreiben der Berliner Firmen ein strenges Reichsgesetz drohte, kam es [[1885]] zu freiwilligen sanitären Einrichtungen der vereinigten Fabrikanten unter ärztlicher Überwachung und anderen Arbeitsschutzvorschriften, wie Dauerbelüftung, teilweise bezahlter Urlaub usw.<ref>Philipp Berlin: ''Die Bayerische Spiegelglasindustrie.'', 1909, S. 112 - [https://ia601307.us.archive.org/5/items/diebayerischespi00berl/diebayerischespi00berl.pdf zum Online-Digitalisat]</ref>


Am 30. Juli 1889 kam eine staatliche Verordnung von Preußen, Bayern und Baden - „Die Einrichtung und den Betrieb der Spiegelbelegeanstalten
Am 30. Juli 1889 kam eine staatliche Verordnung von Preußen, Bayern und Baden - „Die Einrichtung und den Betrieb der Spiegelbelegeanstalten
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