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(→1903 - ? : Besitzer Georg Schwab: Kaufvertrag Graf Pückler/Schwab erg.) |
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In der Nacht vom 14. auf den 15. Dezember 1900 brach auf dem Dachboden der Mühle Feuer aus; dieses konnte jedoch in kurzer Zeit gelöscht werden. Das Löschwasser verursachte an einem Teil der Mühleinrichtung Schäden, die dem Kgl. Brandversicherungs-Inspektor Welnhofer<ref>Anton Welnhofer, [[Schwabacher Straße 133]], p. laut Adressbuch 1899, I. Teil, S. 217, II. Teil, S. 134 und III. Teil, S. 10; später [[Dambacher Straße]] 23 (Haus nicht mehr existent) laut Adressbuch 1901, I. Teil, S. 240, II. Teil, S. 21 und III. Teil, S. 11</ref> in Fürth zur Schadensfeststellung gemeldet wurden (Schreiben Brauerei-Verwaltung vom 17. Dezember 1900, unterzeichnet Römhild). Die eingeholte "ungefähre Kostenberechnung" vom 9. Januar 1901 des Mühlarztes Leonhard Bogner aus Langenzenn belief sich auf 417,60 Mark. Bogner wurde von der Gräflich von Pückler-Limpurg'schen Brauereiverwaltung mit Schreiben vom 17. Januar 1901 benachrichtigt, von einer größeren Abänderung der Getreideputzerei abzusehen und gebeten, ''„die Herstellung dieser beschädigten Theile sofort in Angriff zu nehmen u. durchzuführen, und zwar nur insoweit, als hierfür von der Kgl. Brandversicherungskammer Entschädigung geleistet wird.”'' Dem Mühlpächter Schwab wurde dann am 17. Juni eröffnet, dass die Anbringung eines größeren Griesputzzylinders nicht genehmigt worden sei, er könne aber die Verbesserung gegen späteren Ersatz selbst vornehmen. | In der Nacht vom 14. auf den 15. Dezember 1900 brach auf dem Dachboden der Mühle Feuer aus; dieses konnte jedoch in kurzer Zeit gelöscht werden. Das Löschwasser verursachte an einem Teil der Mühleinrichtung Schäden, die dem Kgl. Brandversicherungs-Inspektor Welnhofer<ref>Anton Welnhofer, [[Schwabacher Straße 133]], p. laut Adressbuch 1899, I. Teil, S. 217, II. Teil, S. 134 und III. Teil, S. 10; später [[Dambacher Straße]] 23 (Haus nicht mehr existent) laut Adressbuch 1901, I. Teil, S. 240, II. Teil, S. 21 und III. Teil, S. 11</ref> in Fürth zur Schadensfeststellung gemeldet wurden (Schreiben Brauerei-Verwaltung vom 17. Dezember 1900, unterzeichnet Römhild). Die eingeholte "ungefähre Kostenberechnung" vom 9. Januar 1901 des Mühlarztes Leonhard Bogner aus Langenzenn belief sich auf 417,60 Mark. Bogner wurde von der Gräflich von Pückler-Limpurg'schen Brauereiverwaltung mit Schreiben vom 17. Januar 1901 benachrichtigt, von einer größeren Abänderung der Getreideputzerei abzusehen und gebeten, ''„die Herstellung dieser beschädigten Theile sofort in Angriff zu nehmen u. durchzuführen, und zwar nur insoweit, als hierfür von der Kgl. Brandversicherungskammer Entschädigung geleistet wird.”'' Dem Mühlpächter Schwab wurde dann am 17. Juni eröffnet, dass die Anbringung eines größeren Griesputzzylinders nicht genehmigt worden sei, er könne aber die Verbesserung gegen späteren Ersatz selbst vornehmen. | ||
=== 1903 - | === 1903 - 1913: Besitzer Georg Schwab === | ||
Nach dem gräflich von Pückler-Limpurg’schen Familienstatut vom 31. August 1855 waren die Güter eigentlich unveräußerlich. Erst nach der im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern Nr. 23 von 1903 veröffentlichten Abänderung des Statuts war ein Verkauf unter der Bedingung gestattet, dass daraus ein dauernder Nutzen entsteht oder dies aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. | |||
Der Fürther Rechtsanwalt [[Siegfried Wertheimer]] (1859 - 1933), handelnd für Graf Ludwig von Pückler-Limpurg (1825 - 1906), Standesherr (alleiniger Vertreter der gräflichen Standesherrschaft) und Gutsbesitzer in Burgfarrnbach und die „revenuenberechtigten“ (Berechtigte an Einkünften) [[wikipedia:Agnat|Agnaten]] | |||
* Graf Wilhelm von Pückler-Limpurg (1844 - 1918), k. Oberleutnant a. D. in Burgfarrnbach | |||
* Kurt Graf von Pückler-Limpurg (1875 - 1904), Leutnant a. D., zur Zeit in Kamerun | |||
* Eduard Graf von Pückler-Limpurg (1832 - 1907), k. Major a. D. in München | |||
* Felix Graf von Pückler-Limpurg (1833 - 1919), Rittmeister a. D. in Stuttgart | |||
und die Mühlpächterseheleute Georg und Elisabetha Schwab, geb. Heinlein schlossen den Kaufvertrag vom 12. Juni 1903, Az. G. R. Nr. 919 des Königl. Notariats Fürth II (Notar Max Deininger). | |||
Georg und Elisabetha Schwab erwarben in Gütergemeinschaft nach dem damals noch neuen BGB folgende Vermögensobjekte mit allen Ein- und Zugehörungen, Rechten und Gerechtigkeiten: | |||
* Gebäude Haus Nr. 69 in Burgfarrnbach, Wohnhaus mit Mühleinrichtung, angebautem Stiegenhaus und Feuerlöschrequisitenhaus, Stallung, Holzremise, Wagenremise und Hofraum zu 0,144 ha (Plan-Nr. 85) | |||
* Gebäude, Radstube zu 0,004 ha (Grundstück gehörte aber dem Verkäufer, Plan-Nr. 85 ½) | |||
* Garten, Grasgarten zu 0,095 ha (Plan-Nr. 84 a) | |||
* Garten, Gemüsegarten zu 0,043 ha (Plan-Nr. 84 b) | |||
* Wiese, Wieslein vor der Mühle zu 0,050 ha (Plan-Nr. 83) | |||
* Wiese, Wiese vor der Mühle zu 0,140 ha (Plan-Nr. 86) | |||
* Wiese, Wieslein zu 0,016 ha (Plan-Nr. 75 ½) | |||
Der bereits bezahlte Kaufpreis betrug 30.500 Mark. Die Übergabe der Vertragsobjekte erfolgte am gleichen Tag, Nutzen und Lasten jeder Art und der Gefahrenübergang wurden zum 1. Juli 1903 vereinbart, zugleich wurde der geschlossene Pachtvertrag zu diesem Termin außer Kraft und Wirksamkeit gesetzt. Zudem wurde dem Verkäufer das Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Käufer und dessen Rechtsnachfolger erhielten das dingliche unentgeltliche Recht, das Wasser des Mühlbaches (Plan-Nr. 535, 535 ½) sowie der beiden Mühlweiherlein (Plan-Nr. 600 ½ a b und 600) zu benutzen und bei Wassermangel das Wasser aus diesen Weiherlein in den Mühlbach einzuleiten. Sie erwarben zugleich das Fischereirecht in Mühl- und Altbach bis zur Wiese an der Fürther Straße (Plan-Nr. 226 und 226 ½). Der Käufer bzw. Nachfolger war verpflichtet, das Bett des Mühl- und Altbachs, in der ganzen Ausdehnung, in welcher ihm das Fischereirecht zusteht, zu reinigen und für die Instandhaltung der Dämme auf seine Kosten zu sorgen. Dabei durften sie auf der südlichen Uferseite den anfallenden Schlamm auf drei Meter und auf nördlicher Seite bis zur Mauer [des Hirschgartens] unter Freihaltung der Eingänge zum Beamtengärtchen auswerfen. Die Unterhaltungsverpflichtung für das Wehr an der Abzweigung des Mühlbachs vom Altbach (Plan-Nr. 535) und für die Wasserrinne [Überlauf] hinter der Mühle oblag dem Käufer und seiner Besitznachfolger.<ref>Kaufvertrag vom 12. Juni 1903, Az. G. R. Nr. 919 des Königl. Notariats Fürth II (Notar Max Deininger) lt. Vermerk von Ref. II, Stadt Fürth über die Eigentumsverhältnisse und Unterhaltungsverpflichtungen der Mühle Burgfarrnbach vom 04.04.1974, Anlage 2, Aktgr. 643031</ref> | |||
=== ? - 1915: Besitzer Kommerzienrat Zimmermann aus Zirndorf === | === ? - 1915: Besitzer Kommerzienrat Zimmermann aus Zirndorf === |