Caspar Gran: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am [[3. Juli]] [[1837]] den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Schmidt zu gestatten. Der Beschluss wurde ihm vorlesend am 8. Juli eröffnet und er aufgefordert, seine gemeindlichen Abgaben selbst zu bestimmen. Caspar Gran erklärte sich bereit, 1 Gulden Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 48 Xr. zu leisten und 4 Xr. wöchentliches Almosen zu erbringen. Als Aufnahmegebühr hatte er 15 Gulden zu entrichten. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme wurde am 9. Juli per Anschlag ausgeführt. Nachdem der Magistratsbeschluss Rechtskraft erlangt hatte, erfolgte am 17. August 1837 unter Teilnahme der Vorsteher des vereinigten Maurer-, Zimmerer- und Pflasterergewerbes Johann Wunderlich und Jacob Blutharsch bei Zahlung des herkömmlichen Ladengelds von 4 f. die Eintragung in das Meisterbuch. Danach, am 25. August, musste sich Gran in vollständiger Uniform und in Waffen beim „Koenigl. Commando des Landwehr Infanterie Regiments“ vorstellen, wo er bei der „Artillerie Compagnie des Bataillons […] einrangiert“ wurde. Endlich nun, am 28. August 1837, wurde ihm die polizeiliche Erlaubnis zur Niederlassung als Bürger, zur Verehelichung sowie für die Gewerbekonzession erteilt.
Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am [[3. Juli]] [[1837]] den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Schmidt zu gestatten. Der Beschluss wurde ihm vorlesend am 8. Juli eröffnet und er aufgefordert, seine gemeindlichen Abgaben selbst zu bestimmen. Caspar Gran erklärte sich bereit, 1 Gulden Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 48 Xr. zu leisten und 4 Xr. wöchentliches Almosen zu erbringen. Als Aufnahmegebühr hatte er 15 Gulden zu entrichten. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme wurde am 9. Juli per Anschlag ausgeführt. Nachdem der Magistratsbeschluss Rechtskraft erlangt hatte, erfolgte am 17. August 1837 unter Teilnahme der Vorsteher des vereinigten Maurer-, Zimmerer- und Pflasterergewerbes Johann Wunderlich und Jacob Blutharsch bei Zahlung des herkömmlichen Ladengelds von 4 f. die Eintragung in das Meisterbuch. Danach, am 25. August, musste sich Gran in vollständiger Uniform und in Waffen beim „Koenigl. Commando des Landwehr Infanterie Regiments“ vorstellen, wo er bei der „Artillerie Compagnie des Bataillons […] einrangiert“ wurde. Endlich nun, am 28. August 1837, wurde ihm die polizeiliche Erlaubnis zur Niederlassung als Bürger, zur Verehelichung sowie für die Gewerbekonzession erteilt.


In Adressbüchern ist als Wohnort von Caspar Gran in den Jahren 1846 bzw. 1859 Haus-Nr. 408 a (Obere Königstr.), später mit Königstraße 69 bezeichnet, registriert; an dieser Stelle befindet sich die heutige [[Nürnberger Straße 2]].
Laut Adressbücher gehörte Caspar Gran ab dem Jahr 1846 das neuerbaute Haus Nr. 408 a (später mit Königstraße 69 bezeichnet); an dieser Stelle befindet sich die heutige [[Nürnberger Straße 2]]. Die Familie selbst wohnte bis 1847 im sog. [[Langes Haus|langen Haus]], bis sie ebenfalls in das neue Haus umzog.<ref>"Fürther Tagblatt" vom 10. Sep. 1847</ref>


Seine Ehefrau Johanna Karolina Gran verstarb am 31. Dezember 1865 an „Wassersucht“, sie wurde am 2. Januar 1866 auf dem [[Städtischer Friedhof#Geschichte|Friedhof an der Nürnberger Straße]] beerdigt.<ref>Urkundlicher Sterbeschein des Magistrats der Stadt Fürth vom 24. März 1866; die Stadt führte als Polizeibehörde das Sterberegister der ehem. freien Gemeinde</ref> Minderjährige Kinder waren nicht vorhanden; Caspar Gran verheiratete sich aber wieder. Um das „Copulationsattest“ zu erhalten erschien er am 28. März 1866 zusammen mit der 23 Jahre alten, ledigen Maria Wilhelmina Nützel, eheliche Tochter des kgl. Forstwarts Wilhelm Nützel von Bruckberg, beim städtischen Polizeioffiziant Ott, übergab die erforderlichen Zeugnisse und bat um Erteilung. Die Wiederverehelichung wurde postwendend genehmigt, das Attest am 31. März mit Unterschrift des rechtskundigen Magistratsrat [[Sigmund von Haller|Haller]] ausgestellt.<ref>siehe auch Local-Chronik (Name der Braut fehlerhaft wiedergegeben) in „Der Fortschritt auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens” (Fürther Abendzeitung) vom 31.03.1866, Nr. 89/1866, S. 3 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10485435_00329/pct:3.4,6.32124,31.2,4.2487/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> Da sich Gran wohl seit längerem zur [[wikipedia:Freireligiöse Bewegung|freireligiösen Bewegung]] bekannte, wollte er sich in Frankfurt am Main trauen lassen. Dazu wurde ihm vom Stadtmagistrat am 20. April noch ein gesondertes Zeugnis ausgestellt. Wegen Verhinderung des Frankfurter Predigers fand aber die Trauung am Sonntag, den 22. April 1866 in Heidelberg statt, die der freireligiöse Prediger von Mannheim und Heidelberg [[wikipedia:Carl Scholl|Carl Scholl]] vollzog und im Trauungsschein beurkundete.
Seine Ehefrau Johanna Karolina Gran verstarb am 31. Dezember 1865 an „Wassersucht“, sie wurde am 2. Januar 1866 auf dem [[Städtischer Friedhof#Geschichte|Friedhof an der Nürnberger Straße]] beerdigt.<ref>Urkundlicher Sterbeschein des Magistrats der Stadt Fürth vom 24. März 1866; die Stadt führte als Polizeibehörde das Sterberegister der ehem. freien Gemeinde</ref> Minderjährige Kinder waren nicht vorhanden; Caspar Gran verheiratete sich aber wieder. Um das „Copulationsattest“ zu erhalten erschien er am 28. März 1866 zusammen mit der 23 Jahre alten, ledigen Maria Wilhelmina Nützel, eheliche Tochter des kgl. Forstwarts Wilhelm Nützel von Bruckberg, beim städtischen Polizeioffiziant Ott, übergab die erforderlichen Zeugnisse und bat um Erteilung. Die Wiederverehelichung wurde postwendend genehmigt, das Attest am 31. März mit Unterschrift des rechtskundigen Magistratsrat [[Sigmund von Haller|Haller]] ausgestellt.<ref>siehe auch Local-Chronik (Name der Braut fehlerhaft wiedergegeben) in „Der Fortschritt auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens” (Fürther Abendzeitung) vom 31.03.1866, Nr. 89/1866, S. 3 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10485435_00329/pct:3.4,6.32124,31.2,4.2487/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> Da sich Gran wohl seit längerem zur [[wikipedia:Freireligiöse Bewegung|freireligiösen Bewegung]] bekannte, wollte er sich in Frankfurt am Main trauen lassen. Dazu wurde ihm vom Stadtmagistrat am 20. April noch ein gesondertes Zeugnis ausgestellt. Wegen Verhinderung des Frankfurter Predigers fand aber die Trauung am Sonntag, den 22. April 1866 in Heidelberg statt, die der freireligiöse Prediger von Mannheim und Heidelberg [[wikipedia:Carl Scholl|Carl Scholl]] vollzog und im Trauungsschein beurkundete.