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Die Stadt Fürth errichtete [[1847]] unmittelbar neben dem [[Ludwigsbahnhof]] einen Güterbahnhof, der zur Anbindung des Gütertransports an die [[Ludwig-Süd-Nord-Bahn]] dienen sollte. Die Maurerarbeiten übernahm Maurermeister Caspar Gran mit Fertigstellungstermin Ende Juni für die Akkordsumme von 7.350 fl. Beim Bau gab es einige Differenzen, insbesondere wegen des sich entwickelnden Bauverzugs. Der Stadtbaurat [[Friedrich Weltrich]] beklagte im Vermerk vom 7. August 1847, dass Gran nicht seinen Obliegenheiten nachkommen würde, um den Bau - wie bereits mehrfach besprochen - zu beschleunigen. Er befürchtete, dass der Bau bis Mitte September ''„unmöglich unter Dach gebracht, noch viel weniger, wie es beabsichtigt war, auch der innere Ausbau vollendet werden kann.“'' Tags zuvor gab der Zimmermeister [[Matthäus Schelter]] beim Polizeioffizianten Kreppel zu Protokoll, dass er längst das Holz für die Zimmerarbeiten des Neubaus im Wert von 2.700 fl. bereithält und jeder Verzug ihm einen ansehnlichen Verlust durch Zinsen beschere. Er stellte den Antrag, dass er für jede weiter nutzlos verlaufende Woche eine Entschädigung von 10 Gulden von demjenigen verlange, der am Verzug schuld ist. Mit dem Antrag von Schelter konfrontiert, führte Gran eine Reihe von Gründen an, wonach die Verzögerungen nicht in seiner Schuld lägen, und verwahrte sich gegen den Anspruch. Am 9. September entschied der Stadtmagistrat ([[Franz Joseph von Bäumen|Bäumen]], [[Adolph Schönwald|Schönwald]], Koeppel) „im Wege kollegialer Bewertung“, die Differenzen durch ein Schiedsgericht klären zu lassen. | Die Stadt Fürth errichtete [[1847]] unmittelbar neben dem [[Ludwigsbahnhof]] einen Güterbahnhof, der zur Anbindung des Gütertransports an die [[Ludwig-Süd-Nord-Bahn]] dienen sollte. Die Maurerarbeiten übernahm Maurermeister Caspar Gran mit Fertigstellungstermin Ende Juni für die Akkordsumme von 7.350 fl. Beim Bau gab es einige Differenzen, insbesondere wegen des sich entwickelnden Bauverzugs. Der Stadtbaurat [[Friedrich Weltrich]] beklagte im Vermerk vom 7. August 1847, dass Gran nicht seinen Obliegenheiten nachkommen würde, um den Bau - wie bereits mehrfach besprochen - zu beschleunigen. Er befürchtete, dass der Bau bis Mitte September ''„unmöglich unter Dach gebracht, noch viel weniger, wie es beabsichtigt war, auch der innere Ausbau vollendet werden kann.“'' Tags zuvor gab der Zimmermeister [[Matthäus Schelter]] beim Polizeioffizianten Kreppel zu Protokoll, dass er längst das Holz für die Zimmerarbeiten des Neubaus im Wert von 2.700 fl. bereithält und jeder Verzug ihm einen ansehnlichen Verlust durch Zinsen beschere. Er stellte den Antrag, dass er für jede weiter nutzlos verlaufende Woche eine Entschädigung von 10 Gulden von demjenigen verlange, der am Verzug schuld ist. Mit dem Antrag von Schelter konfrontiert, führte Gran eine Reihe von Gründen an, wonach die Verzögerungen nicht in seiner Schuld lägen, und verwahrte sich gegen den Anspruch. Am 9. September entschied der Stadtmagistrat ([[Franz Joseph von Bäumen|Bäumen]], [[Adolph Schönwald|Schönwald]], Koeppel) „im Wege kollegialer Bewertung“, die Differenzen durch ein Schiedsgericht klären zu lassen. | ||
Jede der Parteien hatte einen Sachverständigen als Schiedsrichter zu benennen. Da Gran keinen aus der Klasse der Fürther Werkleute vorschlagen durfte, bestellte er den kgl. [[wikipedia:Bauconducteur|Baukondukteur]] und Wegemeister Jacob Schneider zu Nürnberg. Die Stadt Fürth berief den Nürnberger Stadtbaurat [[Bernhard Solger]] und die königliche Bezirks-Bauinspektion Nürnberg wurde von seinem Vorstand [[Albert Frommel]] vertreten. Am 9. Oktober 1847 versammelte sich das Schiedsgericht nach einer Ortsbesichtigung im Dienstzimmer des 1. Bürgermeisters. Der technische Baurat Weltrich nahm wegen Krankheit nicht teil, zeitweise wurde der Maurermeister Gran zu Erläuterungen vorgerufen. Eingehend wurden die drei Gründe, die Gran zu seiner Entschuldigung vorbrachte, erörtert: die verspätete Genehmigung der Baupläne, die ungenügende Leistung von Abschlagszahlungen und die vorgeschriebene Anwendung gelber Steine, die schwer zu bekommen waren. Aber von allen drei vorgebrachten Entschuldigungsgründen konnten die Schiedsrichter übereinstimmend keinen einzigen herausfinden, die Gran berechtigten, von den klaren Bestimmungen der „Akkord-Bedingungen“ abzuweichen und er daher die ''„auf Saumseligkeit in dem Betriebe des Baues gesetzten Strafen und Einschreitungen auf seine Kosten und Gefahr verwirkt habe“''. [...] | Jede der Parteien hatte einen Sachverständigen als Schiedsrichter zu benennen. Da Gran keinen aus der Klasse der Fürther Werkleute vorschlagen durfte, bestellte er den kgl. [[wikipedia:Bauconducteur|Baukondukteur]] und Wegemeister Jacob Schneider zu Nürnberg. Die Stadt Fürth berief den Nürnberger Stadtbaurat [[Bernhard Solger]] und die königliche Bezirks-Bauinspektion Nürnberg wurde von seinem Vorstand [[Albert Frommel]] vertreten. Am 9. Oktober 1847 versammelte sich das Schiedsgericht nach einer Ortsbesichtigung im Dienstzimmer des 1. Bürgermeisters. Der technische Baurat Weltrich nahm wegen Krankheit nicht teil, zeitweise wurde der Maurermeister Gran zu Erläuterungen vorgerufen. Eingehend wurden die drei Gründe, die Gran zu seiner Entschuldigung vorbrachte, erörtert: die verspätete Genehmigung der Baupläne, die ungenügende Leistung von Abschlagszahlungen und die vorgeschriebene Anwendung gelber Steine, die schwer zu bekommen waren. Aber von allen drei vorgebrachten Entschuldigungsgründen konnten die Schiedsrichter übereinstimmend keinen einzigen herausfinden, die Gran berechtigten, von den klaren Bestimmungen der „Akkord-Bedingungen“ abzuweichen und er daher die ''„auf Saumseligkeit in dem Betriebe des Baues gesetzten Strafen und Einschreitungen auf seine Kosten und Gefahr verwirkt habe“''. Allerdings waren die Schiedsrichter einhellig der Ansicht, dass es für den Abschluss der Baumaßnahme am förderlichsten ist, wenn sich der Magistrat mit dem „Akkordanten“ Gran auf gütlichem Wege über die weitere Bauausführung verständigt. Dazu hatte Gran in kurzer Frist Vorschläge zu machen. Die Kommissions-Diäten der drei Techniker von 16 f. 30 Xr. wurden dem Maurermeister auf Weisung von Bürgermeister Bäumen sogleich bei der nächsten Wochenabschlagszahlung abgezogen. | ||
Am 4. November 1847 machte der Maurermeister Gran, der in dieser Zeit offenbar in finanzieller Bedrängnis war, noch den Versuch, die Kaution von 10 Prozent der Akkordsumme, also 735 f., die ihm bei der ersten Abschlagszahlung in Abzug gebracht wurde, sofort ausbezahlt zu bekommen. Die Bürgschaft dafür wollte der Spiegelfabrikant und Armenpflegschaftsrat [[Christian Riegel]], wohnhaft Helmplatz Hs.-Nr. 163 (alte Hs.-Nr. 170, heute Mühlstraße 24), leisten. Aber noch am gleichen Tag wurde vom Magistrat entschieden, ''„Gran mit seinem gegen alle Rücksichten der Bescheidenheit anstoßenden Antrage“'' abzuweisen. | |||
Der Güterbahnhof wurde 1847 nicht mehr fertig. Im Jahresbericht der Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft für dieses Geschäftsjahr, gehalten am 3. Februar 1848, hieß es, dass er noch nicht vollendet ist, aber Hoffnung darauf im bevorstehenden Frühjahr besteht.<ref>Johannes Scharrer: Deutschlands erste Eisenbahn mit Dampfkraft oder Verhandlungen der Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft in Nürnberg, Nürnberg, 11. Fortsetzung 1847, S. 4 - [https://books.google.de/books?id=OU5UAAAAcAAJ&hl=de&pg=PA4#v=onepage&q&f=false online]</ref> | |||
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