Markgraftum Brandenburg-Ansbach: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''[[Wikipedia:Fürstentum Ansbach|Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach]]''' (oder auch "'''Fürstentum Ansbach'''") entwickelte sich aus dem untergebirgischen Landesteil der [[Nürnberger Burggrafen|Burggrafschaft Nürnberg]] und war ein reichsunmittelbares Territorium im fränkischen Reichskreis, das von der Nebenlinien der Markgräflich Brandenburgische Familie aus dem Hause Hohenzollern regiert wurde. Mit dem [[1427]] erfolgten Verkauf der Nürnberger Burggrafenburg an die [[Wikipedia:Reichsstadt Nürnberg|Reichsstadt Nürnberg]] endete das burggräfliche Kapitel in der Geschichte der Hohenzollern. Für ihre fränkischen Territorien bürgerte sich nunmehr die Bezeichnung Markgraftum ein und die [[Cadolzburg]] wurde zum Zentrum ihrer Herrschaft in Franken.<ref>{{Quelle Wikipedia|Fürstentum Ansbach}}</ref>
Die '''[[Wikipedia:Fürstentum Ansbach|Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach]]''' (oder auch "'''Fürstentum Ansbach'''") entwickelte sich aus dem untergebirgischen Landesteil der [[Nürnberger Burggrafen|Burggrafschaft Nürnberg]] und war ein reichsunmittelbares Territorium im fränkischen Reichskreis, das von der Nebenlinien der Markgräflich Brandenburgische Familie aus dem Hause Hohenzollern regiert wurde. Mit dem [[1427]] erfolgten Verkauf der Nürnberger Burggrafenburg an die [[Wikipedia:Reichsstadt Nürnberg|Reichsstadt Nürnberg]] endete das burggräfliche Kapitel in der Geschichte der Hohenzollern. Für ihre fränkischen Territorien bürgerte sich nunmehr die Bezeichnung Markgraftum ein und die [[Cadolzburg]] wurde zum Zentrum ihrer Herrschaft in Franken.<ref>{{Quelle Wikipedia|Fürstentum Ansbach}}</ref>


==Das Fürtstentum Ansbach und Fürth==
==Das Fürstentum Ansbach und Fürth==
Der Markgraf war zur Zeit der [[Dreiherrschaft]] einer der drei Herren ''in'' Fürth und hatte als Schutz- und Territorialherr die Obergerichtsbarkeit inne.
Der Markgraf war zur Zeit der [[Dreiherrschaft]] einer der drei Herren ''in'' Fürth und hatte als Schutz- und Territorialherr die Obergerichtsbarkeit inne.
Ab 1796 war der [[Königreich Preußen|König von Preußen]] als Erbe der Markgrafen der alleinige Herr ''von'' Fürth.
Ab 1796 war der [[Königreich Preußen|König von Preußen]] als Erbe der Markgrafen der alleinige Herr ''von'' Fürth.
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