Volkmar Gran: Unterschied zwischen den Versionen

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== Zwangsverwaltung seines Haus- und Grundbesitzes<ref>Stadtmagistrat Fürth: „Völkerkrieg. Wirtschaftliche Massnahmen. Übergangsweise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen. Georg Theodor Volkmar Gran”; StadtAFÜ Sign.-Nr. AR 1/424</ref> ==
== Zwangsverwaltung seines Haus- und Grundbesitzes<ref>Stadtmagistrat Fürth: „Völkerkrieg. Wirtschaftliche Massnahmen. Übergangsweise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen. Georg Theodor Volkmar Gran”; StadtAFÜ Sign.-Nr. AR 1/424</ref> ==
Auf Volkmar Gran ist im Wege der Erbfolge, insbesondere nach dem Tod der Mutter 1908, ein beachtlicher Grundbesitz übergegangen. Allerdings verlief die Erbregelung zwischen den Erben nicht konfliktlos, am Ende der Auseinandersetzung konnten im Oktober 1908 die Übernahmeverträge beim Notariat Fürth II geschlossen werden. Als Verwalter des Grund- und Hausbesitzes vor Ort setzte Gran den Kaufmann Karl Heydenreich, wohnhaft [[Theresienstraße 37]], ein, der dafür eine Vergütung von vierteljährlich 100 Mark erhielt.
Am 22. Mai 1918 teilte das Bayerische Staatsministerium des Innern dem Stadtmagistrat Fürth mit, dass die Anordnung einer zwangsweisen Verwaltung des Grundbesitzes des amerikanischen Staatsangehörigen Gran in Aussicht genommen wurde. Zu diesem Zweck waren die Plannummern des Grundbesitzes zu melden und ein Verwalter vorzuschlagen, was seitens des Stadtmagistrats am 12. Juni pflichtgemäß erledigt wurde. Als Zwangsverwalter benannte man den Rechtsanwalt Dr. Julius Stein aus Fürth, der seine Kanzlei in der [[Schwabacher Straße 1]] hatte und in der Bahnhofstraße 8, der heutigen Gustav-Schickedanz-Straße 8, wohnte.
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