Volkmar Gran: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf Volkmar Gran ist im Wege der Erbfolge, insbesondere nach dem Tod der Mutter 1908, ein beachtlicher Grundbesitz übergegangen. Allerdings verlief die Erbregelung zwischen den Erben nicht konfliktlos, am Ende der Auseinandersetzung konnten im Oktober 1908 die Übernahmeverträge beim Notariat Fürth II geschlossen werden. Als Verwalter des Grund- und Hausbesitzes vor Ort setzte Gran den Kaufmann Karl Heydenreich, wohnhaft [[Theresienstraße 37]], ein, der dafür eine Vergütung von vierteljährlich 100 Mark erhielt.
Auf Volkmar Gran ist im Wege der Erbfolge, insbesondere nach dem Tod der Mutter 1908, ein beachtlicher Grundbesitz übergegangen. Allerdings verlief die Erbregelung zwischen den Erben nicht konfliktlos, am Ende der Auseinandersetzung konnten im Oktober 1908 die Übernahmeverträge beim Notariat Fürth II geschlossen werden. Als Verwalter des Grund- und Hausbesitzes vor Ort setzte Gran den Kaufmann Karl Heydenreich, wohnhaft [[Theresienstraße 37]], ein, der dafür eine Vergütung von vierteljährlich 100 Mark erhielt.


Am 22. Mai 1918 teilte das Bayerische Staatsministerium des Innern dem Stadtmagistrat Fürth mit, dass die Anordnung einer zwangsweisen Verwaltung des Grundbesitzes des amerikanischen Staatsangehörigen Gran in Aussicht genommen wurde. Zu diesem Zweck waren die Plannummern des Grundbesitzes zu melden und ein Verwalter vorzuschlagen, was seitens des Stadtmagistrats am 12. Juni pflichtgemäß erledigt wurde. Als Zwangsverwalter benannte man den Rechtsanwalt Dr. Julius Stein aus Fürth, der seine Kanzlei in der [[Schwabacher Straße 1]] hatte und in der Bahnhofstraße 8, der heutigen Gustav-Schickedanz-Straße 8, wohnte.  
Am 22. Mai 1918 teilte das Bayerische Staatsministerium des Innern dem Stadtmagistrat Fürth mit, dass die Anordnung einer zwangsweisen Verwaltung des Grundbesitzes des amerikanischen Staatsangehörigen Gran in Aussicht genommen wurde. Zu diesem Zweck waren die Plannummern des Grundbesitzes zu melden und ein Verwalter vorzuschlagen, was seitens des Stadtmagistrats am 12. Juni pflichtgemäß erledigt wurde. Als Zwangsverwalter benannte man den Rechtsanwalt Dr. Julius Stein aus Fürth, der seine Kanzlei in der [[Schwabacher Straße 1]] hatte und in der Bahnhofstraße 8, der heutigen Gustav-Schickedanz-Straße 8, wohnte.
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Dr. Stein erstellte am 21. August 1918 einen umfangreichen Bericht an das Bayerische Staatsministerium des Innern, auf dem die nachfolgende Aufstellung über Allein- und Miteigentum von Volkmar Gran fußt:


=== Alleineigentum ===
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'''* Wohngebäude'''
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:''*) Gebäudewert wurde im Grundstückspreis einkalkuliert, siehe Bauplatz Plan-Nr. 1198 1/12''
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:'''* Bauplätze'''
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=== Miteigentum ===
:'''Miteigentum'''
Volkmar Gran ist auch Anteilseigner von Bauplätzen an Fichten-, Simon-, Holz- und Ludwigstraße, den sogenannten „L. Gran'schen Relikten”, hier Plan-Nr. 1145 (3/10-Anteil) und Plan-Nr. 1144 1/3 (1/3-Anteil); weitere Anteile besitzen Georg & Helene Meier, [[Karl Gran]] sowie die minderjährigen Kinder von Wilhelm Gran. Sein Anteil beläuft sich auf ca. 34&nbsp;250 m<sup>2</sup> und wird mit 1,20 Mark/m<sup>2</sup> zu 41.100 Mark bewertet. Der Gesamtbesitz ist zu Lagerplätzen und Gartenparzellen verpachtet. Daneben besteht noch ein gemeinsamer Bauplatzstreifen, Plan-Nr. 1003 1/10, der bei seiner geringen Größe nur als „Chikanierzipfel” betrachtet wird.
:Volkmar Gran ist auch Anteilseigner von Bauplätzen an Fichten-, Simon-, Holz- und Ludwigstraße, den sogenannten „L. Gran'schen Relikten”, hier Plan-Nr. 1145 und Plan-Nr. 1144 1/3 (jeweils mit 3/10-Anteil), weitere Anteile besitzen Georg & Helene Meier, [[Karl Gran]] sowie die minderjährigen Kinder von Wilhelm Gran. Sein Anteil beläuft sich auf ca. 34&nbsp;250 m<sup>2</sup> und wird mit 1,20 Mark/m<sup>2</sup> zu 41.100 Mark bewertet. Der Gesamtbesitz ist zu Lagerplätzen und Gartenparzellen verpachtet. Daneben besteht noch ein gemeinsamer Bauplatzstreifen, Plan-Nr. 1003 1/10, der bei seiner geringen Größe nur als „Chikanierzipfel” betrachtet wird.
 
Der Stein'sche Bericht enthielt auch eine Bilanz zum Eröffnungstag der Zwangsverwaltung (Stand 3. Juli 1918); die Aktiva beliefen sich auf 474.072,69 Mark, die Passiva (Hypotheken, Steuern, Umlagen) betrugen 173.000,- Mark, sodass ein Reinvermögen von 301.072,69 Mark ermittelt wurde. Da er die Vermögenswerte noch auf der Grundlage der Erbauseinandersetzung von 1908 ansetzte, schätze er abschließend ab: ''„Der wirkliche Reinwert dürfte aber mit 500&nbsp;000.00 Mark nicht zu hoch gegriffen sein.”''


== Weblinks ==
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