Dreiherrschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Amtshaus trafen sich am 2. Weihnachtsfeiertag die Fürther Bürger, die "ganze Gemein", um ihre Bürgermeister zu wählen: ab 1719 drei aus bambergischem, zwei aus markgräflichem und drei aus nürnbergischem Gebiet. Diese acht Bürgermeister hatten auch unter der Dreiherrschaft ein gewisse Eigenständigkeit, und "federten" die komplexe Rechtslage für den Alltag in Fürth etwas ab. Ihre Aufgaben erstreckten sich aber nur auf ortseigene Probleme: Schutz und Sicherheit der Bevölkerung im Ort, Kranken- und Armenfürsorge, Straßenbau und -pflege, Pflege des eigenen Ortswaldes als wichtigste Einnahmequelle für den Gesamtort.
Im Amtshaus trafen sich am 2. Weihnachtsfeiertag die Fürther Bürger, die "ganze Gemein", um ihre Bürgermeister zu wählen: ab 1719 drei aus bambergischem, zwei aus markgräflichem und drei aus nürnbergischem Gebiet. Diese acht Bürgermeister hatten auch unter der Dreiherrschaft ein gewisse Eigenständigkeit, und "federten" die komplexe Rechtslage für den Alltag in Fürth etwas ab. Ihre Aufgaben erstreckten sich aber nur auf ortseigene Probleme: Schutz und Sicherheit der Bevölkerung im Ort, Kranken- und Armenfürsorge, Straßenbau und -pflege, Pflege des eigenen Ortswaldes als wichtigste Einnahmequelle für den Gesamtort.


Die Ämter im Ort Fürth zur Zeit der Dreiherrschaft waren: Bürgermeister (zuletzt acht), Ächter (Berater der Bürgermeister), Vorsteher (Vorsteher-Gemeine als Vorbereiter der Gemeindeversammlung; ab dem Jahre 1700), Gerichtsschöffen und die Schutzführer (kümmerten sich um wichtige Dokumente in denen die Rechte von Fürth und den 13 zu Fürth gehörnden Orten geregelten waren). Die innere Organisation war relativ demokratisch.
Die Ämter im Ort Fürth zur Zeit der Dreiherrschaft waren: [[Bürgermeister (Dreiherrschaft)|Bürgermeister]], Ächter (Berater der Bürgermeister, hatten auf das Gesamtwohl der Gemeinde Fürth zu ''achten''), Vorsteher (Vorsteher-Gemeine als Vorbereiter der Gemeindeversammlung; ab dem Jahre 1700), Gerichtsschöffen, und die Schutzführer (kümmerten sich um die wichtigen Dokumente in denen die Rechte von Fürth und den 13 zu Fürth gehörnden Orten geregelten waren). Die innere Organisation war relativ demokratisch, die Bewohner die Gemeinderecht hatten waren gleichberechtigt im geringen Rahmen der Gemeinde selbst.


Zum Gesamtort Fürth gehörten Fürth und 13 weitere Orte ([[Hofmark Fürth]]).   
Zum Gesamtort Fürth gehörten Fürth und 13 weitere Orte ([[Hofmark Fürth]]).   
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