Dreiherrschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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→Die drei Fürther Herren
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Fürth lag an der Grenze von drei Territorien, deren Herren gerne Fürth in ihrer Herrschaft (Alleinherrschaft) gehabt hätten, sie rangen also Jahrhunderte um Fürth: | Fürth lag an der Grenze von drei Territorien, deren Herren gerne Fürth in ihrer Herrschaft (Alleinherrschaft) gehabt hätten, sie rangen also Jahrhunderte um Fürth: | ||
Die Herrschaft der Dompropstei Bamberg ("Eigentümer" von Fürth: bekamen Fürth [[1007]] zu ihrer Versorgung geschenkt), der Markgrafen von Brandenburg (Zollern/ Burggrafen von Nürnberg; Erben der Grafen von Abenberg) als Vogt von Fürth (Weltliche Gerichtsbarkeit) und Geleitsherr, und später auch der Reichstadt Nürnberg (Private Grundbesitzer/ Patrizier und Kirchenhoheit des Rates der Reichsstadt). | Die Herrschaft der Dompropstei Bamberg ("Eigentümer" von Fürth: bekamen Fürth [[1007]] zu ihrer Versorgung geschenkt), der Markgrafen von Brandenburg (Zollern/ Burggrafen von Nürnberg; Erben der Grafen von Abenberg) als Vogt von Fürth (Weltliche Gerichtsbarkeit) und Geleitsherr, und später auch der Reichstadt Nürnberg (Private Grundbesitzer/ Patrizier und Kirchenhoheit des Rates der Reichsstadt, und das Reichsschultheißenamt). | ||
Diese Herrschaft war nach Häusern und Grundstücken eingeteilt, jeder Fürther Einwohner war also genau einem der drei Herren unterstellt. | Diese Herrschaft war nach Häusern und Grundstücken eingeteilt, jeder Fürther Einwohner war also genau einem der drei Herren unterstellt. |