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Endlich, am [[15. Januar]] [[1824]], konnte Friedrich Müller als Maurermeister in hiesiger Stadt aufgenommen werden, nachdem dieser gelobte, sich ''„mit der Zunft friedlich zu heben und zu legen, die Gesetze und landesherrlichen Verordnungen genau zu befolgen, und sich jederzeit als rechtschaffener Bürger u. Gewerbsmann zu betragen.”'' Der Stadtmagistrat erteilte ihm am nächsten Tag die Erlaubnis zur Ansässigmachung als Bürger und Maurermeister. Dabei hatte er neben dem herkömmlichen Einzugsgeld von 6 f. einen Baumpflanzbeitrag von 1 f. 36 Xr. und ein Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung von 2 f. 42 Xr. (entspricht einem Kronentaler) zu entrichten sowie dauerhaft wöchentlich 24 Xr. Almosen zu zahlen. Schließlich musste sich Müller noch in vollständiger Uniform und in Waffen beim „Koenigl. Commando des Landwehr Infanterie Regiments“ vorstellen, wo er bei der ''„1. Grenadier-Compagnie des […] Regiments einrangiert“'' wurde.<ref>Receptions-Schein vom 6. Februar 1824, Unterschriften: "Oberst und Commandeur [[Adolph Schönwald|Schönwald]], Regiments Adj. Winter, Major Hirschmann"</ref> | Endlich, am [[15. Januar]] [[1824]], konnte Friedrich Müller als Maurermeister in hiesiger Stadt aufgenommen werden, nachdem dieser gelobte, sich ''„mit der Zunft friedlich zu heben und zu legen, die Gesetze und landesherrlichen Verordnungen genau zu befolgen, und sich jederzeit als rechtschaffener Bürger u. Gewerbsmann zu betragen.”'' Der Stadtmagistrat erteilte ihm am nächsten Tag die Erlaubnis zur Ansässigmachung als Bürger und Maurermeister. Dabei hatte er neben dem herkömmlichen Einzugsgeld von 6 f. einen Baumpflanzbeitrag von 1 f. 36 Xr. und ein Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung von 2 f. 42 Xr. (entspricht einem Kronentaler) zu entrichten sowie dauerhaft wöchentlich 24 Xr. Almosen zu zahlen. Schließlich musste sich Müller noch in vollständiger Uniform und in Waffen beim „Koenigl. Commando des Landwehr Infanterie Regiments“ vorstellen, wo er bei der ''„1. Grenadier-Compagnie des […] Regiments einrangiert“'' wurde.<ref>Receptions-Schein vom 6. Februar 1824, Unterschriften: "Oberst und Commandeur [[Adolph Schönwald|Schönwald]], Regiments Adj. Winter, Major Hirschmann"</ref> | ||
Sieben Jahre später, am 27. April [[1831]], erschien Friedrich Müller wieder vor dem Amt, diesmal zusammen mit seiner Braut Anna Maria Ettlinger (geb. 16. Mai 1811 in Fürth) und dem Brautvater Paul Ettlinger, Gastwirt „[[Zum Goldenen Hirschen]]”, Hausnummer 34. Er teilte seine beabsichtigte Verehelichung mit, wies auf die Barschaft der Braut von 2.000 f. hin und bat um behördliche Erlaubnis. Bereits am nächsten Tag erhielt Georg Friedrich Müller das amtliche Schreiben, welches ihm bezeugte, dass der Verehelichung ''„kein polizeiliches Hindernis im Weege stehe”''. | Sieben Jahre später, am 27. April [[1831]], erschien Friedrich Müller wieder vor dem Amt, diesmal zusammen mit seiner Braut Anna Maria Ettlinger (geb. 16. Mai 1811 in Fürth) und dem Brautvater Paul Ettlinger, Gastwirt „[[Zum Goldenen Hirschen]]”, Hausnummer 34. Er teilte seine beabsichtigte Verehelichung mit, wies auf die Barschaft der Braut von 2.000 f. hin und bat um behördliche Erlaubnis. Bereits am nächsten Tag erhielt Georg Friedrich Müller das amtliche Schreiben, welches ihm bezeugte, dass der Verehelichung ''„kein polizeiliches Hindernis im Weege stehe”''. Am 10. Januar 1833 kam der Sohn [[Paulus Müller]] zur Welt. | ||
Im Jahr 1837 hatte der Gerbermeister Heinrich Kaspar Tochtermann zusammen mit Müller die Idee, eine gemeinschaftliche Zuckerfabrik zu gründen. Der Rohzucker sollte aus Runkelrüben hergestellt werden, die sie von den Bauern der Gegend für 18 bis 20 Kreuzer pro Zentner beziehen wollten. Am 3. Juni 1837 beantragten sie beim Stadtmagistrat gemeinsam eine Konzession, aber das Vorhaben ist über den folgenden vierwöchigen öffentlichen Anschlag nicht hinausgekommen. Weitere Hintergründe dazu sind nicht überliefert.<ref>Akte "Die Einrichtung einer Fabriek zur Erzeugung des Rohzuckers von Runkelrüben von Seiten des Gerbermeisters Heinrich Tochtermann von hier, und des Maurermeisters Johann [sic] Friedrich Müller von hier, 1837"; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 123, Nr. 21</ref> | Im Jahr 1837 hatte der Gerbermeister Heinrich Kaspar Tochtermann zusammen mit Müller die Idee, eine gemeinschaftliche Zuckerfabrik zu gründen. Der Rohzucker sollte aus Runkelrüben hergestellt werden, die sie von den Bauern der Gegend für 18 bis 20 Kreuzer pro Zentner beziehen wollten. Am 3. Juni 1837 beantragten sie beim Stadtmagistrat gemeinsam eine Konzession, aber das Vorhaben ist über den folgenden vierwöchigen öffentlichen Anschlag nicht hinausgekommen. Weitere Hintergründe dazu sind nicht überliefert.<ref>Akte "Die Einrichtung einer Fabriek zur Erzeugung des Rohzuckers von Runkelrüben von Seiten des Gerbermeisters Heinrich Tochtermann von hier, und des Maurermeisters Johann [sic] Friedrich Müller von hier, 1837"; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 123, Nr. 21</ref> | ||
Müller war Pächter eines Steinbruchs im Burgfarrnbacher Gemeindewald, der sich neben dem von Johann Kappeller erpachteten befand.<ref>Klage der Gemeindeverwaltungen Burg- und Unterfarrnbach gegen den Maurermeister Müller, 1838, StadtAFÜ Sign.-Nr. 0/579</ref> So hatte er einen Pachtvertrag am 14. Februar 1832 für sechs Jahre abgeschlossen. Als dieser auslief fand am 9. März 1838 im [[Zum Goldenen Löwen|Löwenwirth Hofmann'schen Gasthause]] wiederum eine Versteigerung statt. Nach längerem Bieten konnte sich Müller gegen den Maurermeister [[Friedrich Schmidt]] und den Lackierer Johann Nicolaus Schmieg als Meistbietender behaupten, allerdings kam der Preis auf 15 Pfennige – das waren 3 ¾ Xr. – für das Stücklein (Abrechnungsformat der Steingröße nach Referenzstück). Für den Nachbarsteinbruch konnte sich Kappeller auch durchsetzen, hier mit einem Preis von 13 Pfennigen. | Müller war Pächter eines Steinbruchs im Burgfarrnbacher Gemeindewald, der sich neben dem von Johann Kappeller erpachteten befand.<ref>Klage der Gemeindeverwaltungen Burg- und Unterfarrnbach gegen den Maurermeister Müller, 1838, StadtAFÜ Sign.-Nr. 0/579</ref> So hatte er einen Pachtvertrag am 14. Februar 1832 für sechs Jahre abgeschlossen. Als dieser auslief fand am 9. März 1838 im „[[Zum Goldenen Löwen|Löwenwirth Hofmann'schen Gasthause]]” wiederum eine Versteigerung statt. Nach längerem Bieten konnte sich Müller gegen den Maurermeister [[Friedrich Schmidt]] und den Lackierer Johann Nicolaus Schmieg als Meistbietender behaupten, allerdings kam der Preis auf 15 Pfennige – das waren 3 ¾ Xr. – für das Stücklein (Abrechnungsformat der Steingröße nach Referenzstück). Für den Nachbarsteinbruch konnte sich Kappeller auch durchsetzen, hier mit einem Preis von 13 Pfennigen. | ||
Die Pachtbedingungen sahen eine vierteljährliche Bezahlung vor. Für die Monate April, Mai und Juni 1838 hatte nun Müller 3 962 Stücklein gebrochen; somit war zum 1. Juli ein Zahlungsbetrag von 247 f. 37 ½ Xr. fällig. Müller blieb diese Summe schuldig, zudem hatte er von der vereinbarten Kaution von 200 f. noch 60 f. nicht bezahlt. Die Gemeindeverwaltungen beauftragten den kgl. Advokaten Hofrat [[Johann Leonhard Bandel|Bandel]] Klage zu erheben, der die Klage am 28. Juli bei Kgl. Kreis- und Stadtgericht Fürth einreichte. Bald nachdem der Gerichtsdirektor Fenck am 3. September den Gerichtstermin auf den 3. Oktober 1838 nachmittags 2 Uhr anberaumte, zahlte der Beklagte Müller das Pachtgeld. Bei der Zahlung der „libellirten klaegerischen Kosten” ließ sich Müller dann auffällig viel Zeit. | Die Pachtbedingungen sahen eine vierteljährliche Bezahlung vor. Für die Monate April, Mai und Juni 1838 hatte nun Müller 3 962 Stücklein gebrochen; somit war zum 1. Juli ein Zahlungsbetrag von 247 f. 37 ½ Xr. fällig. Müller blieb diese Summe schuldig, zudem hatte er von der vereinbarten Kaution von 200 f. noch 60 f. nicht bezahlt. Die Gemeindeverwaltungen beauftragten den kgl. Advokaten Hofrat [[Johann Leonhard Bandel|Bandel]] Klage zu erheben, der die Klage am 28. Juli bei Kgl. Kreis- und Stadtgericht Fürth einreichte. Bald nachdem der Gerichtsdirektor Fenck am 3. September den Gerichtstermin auf den 3. Oktober 1838 nachmittags 2 Uhr anberaumte, zahlte der Beklagte Müller das Pachtgeld. Bei der Zahlung der „libellirten klaegerischen Kosten” ließ sich Müller dann auffällig viel Zeit. | ||