Kavierlein: Unterschied zwischen den Versionen

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* Weniger wahrscheinlich scheint eine Deutung des "kavieren" = bürgen, wonach es sich bei dem "Kavierlein" ein Pfandacker, bzw. ein Pfandfeld handelte. <ref>Adolf Schwammberger: ''Fürth von A bis Z, Fürth, 1968, S. 22</ref>, da diese Rechtsform nicht nachweisbar ist.
* Weniger wahrscheinlich scheint eine Deutung des "kavieren" = bürgen, wonach es sich bei dem "Kavierlein" ein Pfandacker, bzw. ein Pfandfeld handelte. <ref>Adolf Schwammberger: ''Fürth von A bis Z, Fürth, 1968, S. 22</ref>, da diese Rechtsform nicht nachweisbar ist.
* Auch die schon versuchte Lösung das Wort von "Kafiller" in Verbindung mit "Caballus" (lat = besserer Ackergaul) herzuleiten, was auf einen Wasenmeister, Abdecker oder Schinder hinzielen würde, der auch Pferdehalter war, ist für dieses Grundstück nicht nachweisbar <ref name="Die Poppenreuther Flur"/>.  
* Auch die schon versuchte Lösung das Wort von "Kafiller" in Verbindung mit "Caballus" (lat = besserer Ackergaul) herzuleiten, was auf einen Wasenmeister, Abdecker oder Schinder hinzielen würde, der auch Pferdehalter war, ist für dieses Grundstück nicht nachweisbar <ref name="Die Poppenreuther Flur"/>.  
* Auch "[Wikipedia:Kavalier (Festungsbau)|Cavalier]]" (als Bezeichnung für eine Art Befestigung) in Berücksichtigung der Kriegsereignisse von [[1632]] könnte eine Deutungsmöglichkeit ergeben. Allerdings ist der Flurname "Schanzäcker" für die Plannummer 110 im Grundstückskataster von 1908 erstmalig zu finden <ref name="Die Poppenreuther Flur"/>. Somit dürfte hier eine Flurbezeichnung neuerer Zeit vorliegen, die eventuell im Zusammenhang mit dem Kanalbau entstanden ist.
* Auch "[[Wikipedia:Kavalier (Festungsbau)|Cavalier]]" (als Bezeichnung für eine Art Befestigung) in Berücksichtigung der Kriegsereignisse von [[1632]] könnte eine Deutungsmöglichkeit ergeben. Allerdings ist der Flurname "Schanzäcker" für die Plannummer 110 im Grundstückskataster von 1908 erstmalig zu finden <ref name="Die Poppenreuther Flur"/>. Somit dürfte hier eine Flurbezeichnung neuerer Zeit vorliegen, die eventuell im Zusammenhang mit dem Kanalbau entstanden ist.


Bleibt also als schlüssigste Erklärung für den Ursprung des Flurnamens "Kavierlein" die Eigenschaft als Gemeindeland, für die die Gemeinde aber keinerlei Bürgschaft übernimmt, weil der Grund nicht ohne Gefahren betreten werden kann.
Bleibt also als schlüssigste Erklärung für den Ursprung des Flurnamens "Kavierlein" die Eigenschaft als Gemeindeland, für die die Gemeinde aber keinerlei Bürgschaft übernimmt, weil der Grund nicht ohne Gefahren betreten werden kann.
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