24.110
Bearbeitungen
(→Leben: Text erg.) |
(→Leben: Bade- und Waschanstalt zugeordnet) |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
Während der Lehrzeit belegte er im Jahr 1847/48 den ersten und im Jahr 1848/49 den zweiten Kurs an der königlich polytechnischen Schule in Nürnberg, wo er sich sehr gute Kenntnisse erwarb, was ihm der Rektor Dr. [[wikipedia:Georg Simon Ohm|Ohm]] mit Zeugnis vom 15. August 1849 bestätigte. | Während der Lehrzeit belegte er im Jahr 1847/48 den ersten und im Jahr 1848/49 den zweiten Kurs an der königlich polytechnischen Schule in Nürnberg, wo er sich sehr gute Kenntnisse erwarb, was ihm der Rektor Dr. [[wikipedia:Georg Simon Ohm|Ohm]] mit Zeugnis vom 15. August 1849 bestätigte. | ||
Seither arbeitete Müller – eine Wanderschaft trat er nicht an – bei seinem Stiefvater, teils als Geselle, teils als Polier. Dabei erwarb er sich die Anerkennung der örtlich maßgebenden Baubeamten und Auftraggeber. So bescheinigte ihm der königl. Bauinspektor [[Albert Frommel]] bei einem unter seiner Leitung im Jahre 1854/55 errichteten Neubau eines Bürgerhauses zu Fürth ''„eine mehr als gewöhnliche Geschicklichkeit […], namentlich viel Gewandheit in der technischen Behandlung des Materials, Verständnis der Pläne, Fertigkeit im Zeichnen und große Verläßligkeit und Sorgfalt im ganzen Umfange seiner Aufgabe“''. Ebenso bezeugte ihm der Nürnberger Baurat [[Bernhard Solger]], der die Erbauung einer neuen Bade- und Waschanstalt in Fürth im Jahre 1856/57 leitete, bei seiner Poliertätigkeit eine ''„große Umsicht und Geschicklichkeit sowie vorzügliche praktische Erfahrung [… und] unermüdlichen Fleiß und tadelloses Verhalten in jeder Beziehung“''. Auch beim Maschinenfabrikanten [[Johann Wilhelm Engelhardt|J. W. Engelhardt]], bei dem Müller ein Wohnhaus, ein großes Fabrikgebäude und Kesselmauerungen ausführte bzw. als Polier leitete, fand er gebührend Anerkennung, der ihm ein entsprechendes Attest vom 2. März 1859 ausstellte. Ebenso bestätigte ihm der städtische Baurat [[Philipp Otto]] mit Attest vom 14. März 1860, dass bei Bauten unter seiner Leitung – teils bei Bauten der Kommune Fürth, teils auch bei Privatbauten – Müller als Polier ausgezeichnete Leistungen an den Tag legte, ''„daß er den Betrieb seines Baues mit Eifer und Gewandheit zu leiten versteht und dabei auf eine solide und tüchtige Ausführung erstrekt.“'' Für seine Leistungen erhielt Paulus Müller im Januar 1860 auch den Simons-Preis für Gesellen (Preisgeld 40 Gulden) des [[Industrie- und Gewerbeverein|Gewerbevereins]].<ref>Gewerbezeitung - Organ für die Interessen des bayerischen Gewerbstandes. Nr. 1/1860, S. 3 - [https://www.bavarikon.de/object/bav:BSB-MDZ-00000BSB10316367?p=5 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> | Seither arbeitete Müller – eine Wanderschaft trat er nicht an – bei seinem Stiefvater, teils als Geselle, teils als Polier. Dabei erwarb er sich die Anerkennung der örtlich maßgebenden Baubeamten und Auftraggeber. So bescheinigte ihm der königl. Bauinspektor [[Albert Frommel]] bei einem unter seiner Leitung im Jahre 1854/55 errichteten Neubau eines Bürgerhauses zu Fürth ''„eine mehr als gewöhnliche Geschicklichkeit […], namentlich viel Gewandheit in der technischen Behandlung des Materials, Verständnis der Pläne, Fertigkeit im Zeichnen und große Verläßligkeit und Sorgfalt im ganzen Umfange seiner Aufgabe“''. Ebenso bezeugte ihm der Nürnberger Baurat [[Bernhard Solger]], der die Erbauung einer neuen Bade- und Waschanstalt in Fürth<ref>es müsste die Dr. Wolfring'sche Dampfwaschanstalt in der Rednitzstraße 7 (später Rednitzstraße 13) gewesen sein, vgl. [[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 260 - [https://bavarica.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10999671_00266.html?zoom=0.6500000000000001 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> im Jahre 1856/57 leitete, bei seiner Poliertätigkeit eine ''„große Umsicht und Geschicklichkeit sowie vorzügliche praktische Erfahrung [… und] unermüdlichen Fleiß und tadelloses Verhalten in jeder Beziehung“''. Auch beim Maschinenfabrikanten [[Johann Wilhelm Engelhardt|J. W. Engelhardt]], bei dem Müller ein Wohnhaus, ein großes Fabrikgebäude und Kesselmauerungen ausführte bzw. als Polier leitete, fand er gebührend Anerkennung, der ihm ein entsprechendes Attest vom 2. März 1859 ausstellte. Ebenso bestätigte ihm der städtische Baurat [[Philipp Otto]] mit Attest vom 14. März 1860, dass bei Bauten unter seiner Leitung – teils bei Bauten der Kommune Fürth, teils auch bei Privatbauten – Müller als Polier ausgezeichnete Leistungen an den Tag legte, ''„daß er den Betrieb seines Baues mit Eifer und Gewandheit zu leiten versteht und dabei auf eine solide und tüchtige Ausführung erstrekt.“'' Für seine Leistungen erhielt Paulus Müller im Januar 1860 auch den Simons-Preis für Gesellen (Preisgeld 40 Gulden) des [[Industrie- und Gewerbeverein|Gewerbevereins]].<ref>Gewerbezeitung - Organ für die Interessen des bayerischen Gewerbstandes. Nr. 1/1860, S. 3 - [https://www.bavarikon.de/object/bav:BSB-MDZ-00000BSB10316367?p=5 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> | ||
Von der kgl. Regierung von Mittelfranken wurde Müller von der Wehrpflicht (damals [[wikipedia:Konskription|Konskription]] genannt) mit Entlassungsschein vom 9. September 1855 bei Zahlung einer Gebühr von 9 Gulden, 42 Kreuzern und 2 Pfennigen befreit, da er nach § 63 Nr. 2 des Gesetzes über die Ergänzung des stehenden Heeres vom 15. August 1828 einen Ersatzmann stellte.<ref>Gesetz, die Ergänzung des stehenden Heeres betreffend; Gesetzblatt für das Königreich Bayern vom 27. August 1828, S. 102, § 63 - [https://bavarica.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10345291_00055.html?zoom=0.6500000000000001 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> | Von der kgl. Regierung von Mittelfranken wurde Müller von der Wehrpflicht (damals [[wikipedia:Konskription|Konskription]] genannt) mit Entlassungsschein vom 9. September 1855 bei Zahlung einer Gebühr von 9 Gulden, 42 Kreuzern und 2 Pfennigen befreit, da er nach § 63 Nr. 2 des Gesetzes über die Ergänzung des stehenden Heeres vom 15. August 1828 einen Ersatzmann stellte.<ref>Gesetz, die Ergänzung des stehenden Heeres betreffend; Gesetzblatt für das Königreich Bayern vom 27. August 1828, S. 102, § 63 - [https://bavarica.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10345291_00055.html?zoom=0.6500000000000001 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> |