18.461
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
* 1890 Eltersdorf, Kreuzbauern-Verein | * 1890 Eltersdorf, Kreuzbauern-Verein | ||
Im Jahr [[2019]] existiert allein noch der im Dreikaiserjahr [[1888]] gegründete Poppenreuther Kreuzbauernverein. Laut Statuten gilt als | Im Jahr [[2019]] existiert allein noch der im Dreikaiserjahr [[1888]] gegründete Poppenreuther Kreuzbauernverein. Laut Statuten gilt als Vereinszweck ''gesellige und belehrende Unterhaltung''. | ||
===Namensherkunft=== | ===Namensherkunft=== | ||
Zeile 36: | Zeile 36: | ||
Dieses Abstimmungsverfahren mag zwar durch französischen Einfluss ins Vereinsleben gekommen sein, dürfte seinen Ursprung aber bereits in der Antike haben. Der [[Wikipedia:Scherbengericht|Ostrakismus]] (gr. ὀστρακισμός), ein Gerichtsentscheid am Areopag in Athen, kann als Prototyp des Abstimmungsverfahrens gelten. | Dieses Abstimmungsverfahren mag zwar durch französischen Einfluss ins Vereinsleben gekommen sein, dürfte seinen Ursprung aber bereits in der Antike haben. Der [[Wikipedia:Scherbengericht|Ostrakismus]] (gr. ὀστρακισμός), ein Gerichtsentscheid am Areopag in Athen, kann als Prototyp des Abstimmungsverfahrens gelten. | ||
<ref>siehe auch J. Meyer: Das große Conversations-Lexicon für die gebildeten Stände, IV. Band, 1844; Seite 277 - [https://books.google.de/books?id=F84UAAAAYAAJ&pg=PA277&lpg=PA277&dq=Gerichtsentscheid+am+Areopag+mit+wei%C3%9Fen+und+schwarzen+Steinen&source=bl&ots=pzy3F2g7zd&sig=ACfU3U1huspVzjDSairqPQ-2xNYqHl5Swg&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwj1k_WAzvPjAhVls4sKHX6QDsE4ChDoATAAegQICRAB#v=onepage&q=Gerichtsentscheid%20am%20Areopag%20mit%20wei%C3%9Fen%20und%20schwarzen%20Steinen&f=false online]. <br/>Mythologisch überhöht ist dann das weitere Prozedere im Scherbengericht für die Situation des Stimmengleichstandes. Befinden sich in der Abstimmungsamphore gleich viele schwarze und weiße Steine, kommt die Göttin Athene auf den Areopag und wirft einen weißen Stein hinein. Daraus entwickelte sich der Rechtsgrundsatz "''Im Zweifel für den Angeklagten''".</ref> | <ref>siehe auch J. Meyer: Das große Conversations-Lexicon für die gebildeten Stände, IV. Band, 1844; Seite 277 - [https://books.google.de/books?id=F84UAAAAYAAJ&pg=PA277&lpg=PA277&dq=Gerichtsentscheid+am+Areopag+mit+wei%C3%9Fen+und+schwarzen+Steinen&source=bl&ots=pzy3F2g7zd&sig=ACfU3U1huspVzjDSairqPQ-2xNYqHl5Swg&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwj1k_WAzvPjAhVls4sKHX6QDsE4ChDoATAAegQICRAB#v=onepage&q=Gerichtsentscheid%20am%20Areopag%20mit%20wei%C3%9Fen%20und%20schwarzen%20Steinen&f=false online]. <br/>Mythologisch überhöht ist dann das weitere Prozedere im Scherbengericht für die Situation des Stimmengleichstandes. Befinden sich in der Abstimmungsamphore gleich viele schwarze und weiße Steine, kommt die Göttin Athene auf den Areopag und wirft einen weißen Stein hinein. Daraus entwickelte sich der Rechtsgrundsatz "''Im Zweifel für den Angeklagten''".</ref> | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Bearbeitungen