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== Verfahren in erster Instanz == | == Verfahren in erster Instanz == | ||
In der ersten Instanz waren meist juristische Laien im Einsatz, die vom Verdacht der Nähe zum ehem. NS-Regime erhaben waren. Der Vorsitzende und die Beisitzer wurden in der Regel auf Vorschlag der politischen Parteien besetzt - die meist auch gleichmäßig in den Spruchkammern vertreten sein wollten. So waren in vielen Spruchkammern viele ehem. KPD- sowie SPD-Mitglieder tätig. Eine Vielzahl der Verfahren in der ersten Instanz - schon alleine auf Grund der Vielzahl von Meldebögen - wurden rein auf dem "Papierweg" entschieden. Nur eine kleine Anzahl von Verfahren wurden tatsächlich mit den Angeklagten mündlich verhandelt. | |||
Gegen die Entscheidung der ersten Instanz konnten die Angeklagten Einspruch erheben. | |||
== Verfahren in zweiter Instanz == | == Verfahren in zweiter Instanz == |