Johann Michael Zink: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Bürgerdekret mit Personal-Konzession und das Verehelichungszeugnis wurden am 11. März 1835 ausgestellt. Als Einheimischer wurde vom Michael Zink die Aufnahmegebühr 2. Klasse in Höhe von 10 Gulden erhoben, für das „Kopulations-Attest“ fiel eine Gebühr von 2 f. 35 ½ Xr. an.
Das Bürgerdekret mit Personal-Konzession und das Verehelichungszeugnis wurden am 11. März 1835 ausgestellt. Als Einheimischer wurde vom Michael Zink die Aufnahmegebühr 2. Klasse in Höhe von 10 Gulden erhoben, für das „Kopulations-Attest“ fiel eine Gebühr von 2 f. 35 ½ Xr. an.
Im Jahr 1844 wurde Michael Zink Mitglied im [[Industrie- und Gewerbeverein|Gewerbeverein]].<ref>"Gewerbvereins-Blatt der Stadt Fürth und Correspondenz-Organ für die Gewerbvereine des Königreiches Bayern", Nr. 16/1844, S. 64, Rubrik Personalstand - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/7460560/ft/bsb10373830?page=72 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek] </ref>


==Werke==
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