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Nachdem Johann Gran vom "Königlichen Regierungs-Bau-Bureau Ansbach" für das am 2. März 1846 "recht gut" bestandene Bauhandwerker-Examen die "Examinations-Note" vom 1. April 1846 bekam, die ihn zur selbstständigen Ausübung des Mauerergewerbes befähigte, stellte er zusammen mit Anna Maria Müller am 11. Mai 1846 beim Magistrat der Kgl. Bayr. Stadt Fürth ein Bürgeraufnahme- und Verehelichungsgesuch.<ref name="Aufnahmegesuch"/><ref>Fürther Tagblatt vom 03.06.1846, Nr. 88/1846, S. 378 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503858_00392/pct:51.82895,48.9154,44.1525,5.06146/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> Gran legte seine Zeugnisse vor, Müller erklärte ihren Verzicht auf ihre Konzession zu Gunsten von Gran und beide gaben an, sich verheiraten zu wollen. Als Heiratsgut brachte Müller 1.944 Gulden (f.) 1 ½ Kreuzer (x.) in die Ehe, während Gran eine standesgemäße Ausstattung an Effekten und Handwerkszeug sowie ein Barvermögen von 400 f. von seinem Vater beisteuerte. Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Vorsteher des Maurer- und Zimmergewerbes, Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am 6. Juli 1846 den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Mauerergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Müller zu gestatten. Ihm wurde der Beschluss am nächsten Tag eröffnet. Gran hatte eine Aufnahmegebühr von 15 Gulden zu entrichten; weiter verpflichtete er sich, 48 x. Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 36 x. zu leisten und wöchentlich 6 x. Almosen zu erbringen. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme erfolgte am 9. Juli per Anschlag und auch durch Zeitungsbericht des "Fürther Tagblatts" vom 31. Juli 1846.<ref>Fürther Tagblatt vom 31.07.1846, Nr. 121/1846, S. 5 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503858_00537/pct:2.26687,26.12156,45.33745,4.233/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> | Nachdem Johann Gran vom "Königlichen Regierungs-Bau-Bureau Ansbach" für das am 2. März 1846 "recht gut" bestandene Bauhandwerker-Examen die "Examinations-Note" vom 1. April 1846 bekam, die ihn zur selbstständigen Ausübung des Mauerergewerbes befähigte, stellte er zusammen mit Anna Maria Müller am 11. Mai 1846 beim Magistrat der Kgl. Bayr. Stadt Fürth ein Bürgeraufnahme- und Verehelichungsgesuch.<ref name="Aufnahmegesuch"/><ref>Fürther Tagblatt vom 03.06.1846, Nr. 88/1846, S. 378 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503858_00392/pct:51.82895,48.9154,44.1525,5.06146/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> Gran legte seine Zeugnisse vor, Müller erklärte ihren Verzicht auf ihre Konzession zu Gunsten von Gran und beide gaben an, sich verheiraten zu wollen. Als Heiratsgut brachte Müller 1.944 Gulden (f.) 1 ½ Kreuzer (x.) in die Ehe, während Gran eine standesgemäße Ausstattung an Effekten und Handwerkszeug sowie ein Barvermögen von 400 f. von seinem Vater beisteuerte. Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Vorsteher des Maurer- und Zimmergewerbes, Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am 6. Juli 1846 den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Mauerergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Müller zu gestatten. Ihm wurde der Beschluss am nächsten Tag eröffnet. Gran hatte eine Aufnahmegebühr von 15 Gulden zu entrichten; weiter verpflichtete er sich, 48 x. Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 36 x. zu leisten und wöchentlich 6 x. Almosen zu erbringen. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme erfolgte am 9. Juli per Anschlag und auch durch Zeitungsbericht des "Fürther Tagblatts" vom 31. Juli 1846.<ref>Fürther Tagblatt vom 31.07.1846, Nr. 121/1846, S. 5 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503858_00537/pct:2.26687,26.12156,45.33745,4.233/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> | ||
Schon kurz darauf, am 10. August 1846, kam die Tochter Maria Sophia Magdalena Gran zur Welt, die am 1. September 1872 Gottfried Adam Schildknecht heiratete. Die Ehe blieb kinderlos, die Tochter starb im Alter von 38 Jahren am 29. September 1884.<ref>Zinnfiguren - Bleifiguren; Firmengeschichten: Schildknecht, Conrad & Sohn - Fürth - [http://www.zinnfiguren-bleifiguren.com/Firmengeschichten/Schildknecht_Fuerth/Schildknecht_Fuerth.html online]</ref> | Schon kurz darauf, am 10. August 1846, kam die Tochter Maria Sophia Magdalena Gran zur Welt, die am 1. September 1872 Gottfried Adam Schildknecht heiratete. Die Ehe blieb kinderlos, die Tochter starb im Alter von 38 Jahren am 29. September 1884.<ref>Zinnfiguren - Bleifiguren; Firmengeschichten: Schildknecht, Conrad & Sohn - Fürth - [http://www.zinnfiguren-bleifiguren.com/Firmengeschichten/Schildknecht_Fuerth/Schildknecht_Fuerth.html online]</ref> Sein Sohn Johann Leonhard Gran, genannt [[Leo Gran]], wurde am 11. Juni 1851 geboren. | ||
Johann Gran starb im Alter von 53 Jahren an Lungentuberkulose.<ref name="FA-311/1870"/> | Johann Gran starb im Alter von 53 Jahren an Lungentuberkulose.<ref name="FA-311/1870"/> |