Ludwigstraße 24: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Gebäude '''Ludwigstraße 24''' war nach der sog. [[Pechhüttn]] in der [[Schwabacher Straße 53]] eines der ersten Häuser der Südstadt - südlich der heutigen [[Bahnstrecke Nürnberg–Würzburg|Bahnlinie Nürnberg – Würzburg]]. Erbaut wurde das Gebäude [[1867]] nach den Plänen des Architekten [[Leonhard Gran]]. Die Ausführung übernahm der Zimmermeister [[Andreas Kanzler]], dem das Haus anfänglich auch gehörte.  
Das Gebäude '''Ludwigstraße 24''' war nach der sog. [[Pechhüttn]] in der [[Schwabacher Straße 53]] eines der ersten Häuser der Südstadt - südlich der heutigen [[Bahnstrecke Nürnberg–Würzburg|Bahnlinie Nürnberg – Würzburg]]. Erbaut wurde das Gebäude [[1867]] nach den Plänen des Architekten [[Leonhard Gran]]. Die Ausführung übernahm der Zimmermeister [[Andreas Kanzler]], dem das Haus anfänglich auch gehörte.  


Das klassizistische Sandsteingebäude hat drei Etagen, ein schiefergedecktes Dach, einen Treppengiebel und ein Zwerchhaus. Es wirkt aus heutiger Sicht zwischen der fünf- bis sechsstöckigen Blockbebauung von Mietshäusern wie ein Fremdkörper. Das Haus war bis noch [[2017]] bewohnt, allerdings stand es nach dem Tod der letzten Bewohner leer. Die Erben entschieden sich [[2019]] für den Verkauf des Grundstückes samt Gebäude an einen Nürnberger Bauträger, der [[2020]] einen Bauantrag für den Bau von 15 Eigentumswohnungen auf dem Grundstück gestellt hat.  
Das klassizistische Sandsteingebäude hat drei Etagen, ein schiefergedecktes Dach, einen Treppengiebel und ein Zwerchhaus. Es wirkt aus heutiger Sicht zwischen der fünf- bis sechsstöckigen Blockbebauung von Mietshäusern wie ein Fremdkörper. Das Haus war noch bis [[2017]] bewohnt, allerdings stand es nach dem Tod der letzten Bewohner leer. Die Erben entschieden sich [[2019]] für den Verkauf des Grundstückes samt Gebäude an einen Nürnberger Bauträger, der [[2020]] einen Bauantrag für den Bau von 15 Eigentumswohnungen auf dem Grundstück gestellt hat.  


Um die entsprechende Anzahl von PKW-Stellplätzen vorweisen zu können, ist aus Sicht des Bauträgers der Abriss des Gebäudes unumgänglich. Eine Prüfung des Gebäudes auf dessen Denkmalschutzeigenschaft, angeregt durch die Stadtheimatpflege, wurde vom Landesamt für Denkmalpflege mit dem Hinweis auf die Veränderung der ursprünglichen Bausubstanz (u. a. Einbau von Bädern) abgelehnt.  
Um die entsprechende Anzahl von PKW-Stellplätzen vorweisen zu können, ist aus Sicht des Bauträgers der Abriss des Gebäudes unumgänglich. Eine Prüfung des Gebäudes auf dessen Denkmalschutzeigenschaft, angeregt durch die Stadtheimatpflege, wurde vom Landesamt für Denkmalpflege mit dem Hinweis auf die Veränderung der ursprünglichen Bausubstanz (u. a. Einbau von Bädern) abgelehnt.  
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