Wilhelm Gran: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Stadtmagistrat zog im April 1901 zur Berichtigung des Heimatregisters - nachdem der Baumeister Wilhelm Gran sich „schon vor Jahren nach Nürnberg abgemeldet” hatte - beim Magistrat Nürnberg Erkundigungen ein. Dieser teilte mit, dass Gran einschließlich des Jahres 1900 keine Steuerrückstände hinterlassen hat, sein Aufenthalt aber seit dem 23. März unbekannt ist. Da erhielt der Stadtmagistrat über die kgl. Regierung von Mittelfranken die Nachricht vom 3. Juli, dass dem Baumeister Wilhelm Gran aus Fürth am 30. Mai 1901 in Wien von der bayerischen Gesandtschaft ein Reisepass für Russland (gültig für 1 Jahr) ausgestellt wurde. Über die Hintergründe ist nichts bekannt. Fest steht aber, dass die Ehe mit Elisabeth durch Urteil des kgl. Landgerichts Nürnberg vom 26. November 1901 (rechtskräftig seit 4. Januar 1902) geschieden wurde.
Der Stadtmagistrat zog im April 1901 zur Berichtigung des Heimatregisters - nachdem der Baumeister Wilhelm Gran sich „schon vor Jahren nach Nürnberg abgemeldet” hatte - beim Magistrat Nürnberg Erkundigungen ein. Dieser teilte mit, dass Gran einschließlich des Jahres 1900 keine Steuerrückstände hinterlassen hat, sein Aufenthalt aber seit dem 23. März unbekannt ist. Da erhielt der Stadtmagistrat über die kgl. Regierung von Mittelfranken die Nachricht vom 3. Juli, dass dem Baumeister Wilhelm Gran aus Fürth am 30. Mai 1901 in Wien von der bayerischen Gesandtschaft ein Reisepass für Russland (gültig für 1 Jahr) ausgestellt wurde. Über die Hintergründe ist nichts bekannt. Fest steht aber, dass die Ehe mit Elisabeth durch Urteil des kgl. Landgerichts Nürnberg vom 26. November 1901 (rechtskräftig seit 4. Januar 1902) geschieden wurde.


Seine geschiedene Frau, inzwischen protestantisch geworden, blieb anfänglich in Nürnberg; im Jahr 1904 wohnte sie in der Solgerstraße 12, 1906 war sie zeitweise in München. Später, im August 1910, wandte sie sich von Pressburg/Ungarn aus an die Fürther Stadtverwaltung und bat um Ausstellung eines Heimatscheins. Bald darauf, im November 1910, schrieb sie von Wien mit Adresse Dreihufeisengasse 11/I (6. Bez.) an den Stadtmagistrat und bat um Bewilligung einer neuen Eheschließung, die ihr nach üblicher Abfrage des Strafregisters – hier bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mainz – mit Schreiben vom 28. November 1910 erteilt wurde. Wie die Nachforschungen des Fürther Einwohnermeldeamts beim magistratischen Bezirksamt für den VI. Bezirk der Stadt Wien ergaben, verheiratete sich Elisabeth Gran im Jan. oder Febr. 1911 in Wien mit dem böhmischen Adligen Baron Czeike von Badenfeld. Nach den Aufzeichnungen des Einwohnermeldeamts lebte sie später als „verwitwete Cejkova (Čejková)<ref>in der Tschechoslowakei wurden genauso wie in Österreich alle Adelstitel abgeschafft</ref>  in Prag, beiges. 03.12.31“ (d. h. vermutlich: beigesetzt am 3. Dezember 1931).<ref>Familienbogen Gran, Elisabeth, geb. Herrmann; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5</ref> Ihr Sohn Leo Rudolf Gran lebte beim seinem Vater in Fürth. Dieser zog am  24. Mai 1917 in den I. Weltkrieg, seine Militärentlassung erhielt er am 11. April 1919. Aus unbekannten Gründen erschoss sich Rudolf Gran am 28. Februar 1922 im Nürnberger Hotel „Kaiserhof“.
Seine geschiedene Frau, inzwischen protestantisch geworden, blieb anfänglich in Nürnberg; im Jahr 1904 wohnte sie in der Solgerstraße 12, 1906 war sie zeitweise in München. Später, im August 1910, wandte sie sich von Pressburg/Ungarn aus an die Fürther Stadtverwaltung und bat um Ausstellung eines Heimatscheins. Bald darauf, im November 1910, schrieb sie von Wien mit Adresse Dreihufeisengasse 11/I (6. Bez.) an den Stadtmagistrat und bat um Bewilligung einer neuen Eheschließung, die ihr nach üblicher Abfrage des Strafregisters – hier bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mainz – mit Schreiben vom 28. November 1910 erteilt wurde. Wie die Nachforschungen des Fürther Einwohnermeldeamts beim magistratischen Bezirksamt für den VI. Bezirk der Stadt Wien ergaben, verheiratete sich Elisabeth Gran im Jan. oder Febr. 1911 in Wien mit dem böhmischen Adligen Baron Czeike von Badenfeld. Nach den Aufzeichnungen des Einwohnermeldeamts lebte sie später als „verwitwete Cejkova (Čejková)<ref>in der Tschechoslowakei wurden genauso wie in Österreich alle Adelstitel abgeschafft</ref>  in Prag, beigef.<ref>vermutlich: beigefügt am 3. Dezember 1931</ref> 03.12.31“.<ref>Familienbogen Gran, Elisabeth, geb. Herrmann; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5</ref> Ihr Sohn Leo Rudolf Gran lebte beim seinem Vater in Fürth. Dieser zog am  24. Mai 1917 in den I. Weltkrieg, seine Militärentlassung erhielt er am 11. April 1919. Aus unbekannten Gründen erschoss sich Rudolf Gran am 28. Februar 1922 im Nürnberger Hotel „Kaiserhof“.


Seit 1. November 1903 wohnte Wilhelm Gran wieder in Fürth, im Haus seiner Mutter in der Königswarterstraße. Er stellte, nunmehr mit der Standesangabe Bauführer, am 2. Oktober 1905 beim Stadtmagistrat den Antrag auf gebührenfreie Verleihung des Bürgerrechts. Im Zuge der Bearbeitung stellte das „Umlagen-Bureau“ fest, dass er aktuell noch einen Umlagenrückstand von 22,95 Mark zu tilgen hatte, das Sekretariat der Armenpflege meldete keinen Eintrag. Der Amtsanwalt des kgl. Amtsgerichts zu Fürth-Stadt berichtete ausweislich des Strafregisters über zwei Verurteilungen: durch das Amtsgericht [[wikipedia:Vohenstrauß|Vohenstrauß]] vom 30. September 1895 wegen Unfugs zu 3 Mark (ersatzweise 1 Tag Haft) und durch das Schiedsgericht Nürnberg vom 18. Februar 1898 wegen Übertretung baupolizeilicher Vorschriften zu 5 Mark (ersatzweise 1 Tag Haft). Der Stadtmagistrat beschloss am 19. Oktober, ihm „das Bürgerrecht in hiesiger Stadt“ zu verleihen, am 10. November 1905 quittierte Wilhelm Gran den Empfang der Bürgerurkunde.
Seit 1. November 1903 wohnte Wilhelm Gran wieder in Fürth, im Haus seiner Mutter in der Königswarterstraße. Er stellte, nunmehr mit der Standesangabe Bauführer, am 2. Oktober 1905 beim Stadtmagistrat den Antrag auf gebührenfreie Verleihung des Bürgerrechts. Im Zuge der Bearbeitung stellte das „Umlagen-Bureau“ fest, dass er aktuell noch einen Umlagenrückstand von 22,95 Mark zu tilgen hatte, das Sekretariat der Armenpflege meldete keinen Eintrag. Der Amtsanwalt des kgl. Amtsgerichts zu Fürth-Stadt berichtete ausweislich des Strafregisters über zwei Verurteilungen: durch das Amtsgericht [[wikipedia:Vohenstrauß|Vohenstrauß]] vom 30. September 1895 wegen Unfugs zu 3 Mark (ersatzweise 1 Tag Haft) und durch das Schiedsgericht Nürnberg vom 18. Februar 1898 wegen Übertretung baupolizeilicher Vorschriften zu 5 Mark (ersatzweise 1 Tag Haft). Der Stadtmagistrat beschloss am 19. Oktober, ihm „das Bürgerrecht in hiesiger Stadt“ zu verleihen, am 10. November 1905 quittierte Wilhelm Gran den Empfang der Bürgerurkunde.
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