Rathaus: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach Meinung Franks "''... bedarf es keines weiteren Beweises für die Zuschreibung der Urheberschaft des Planfertigers und Rathaus-Architekten, wenn sich die Akteure selbst in dieser eindeutigen Weise geäußert haben''."<ref>Peter Frank: Wer ist denn nun der Architekt bzw. Erbauer des Fürther Rathauses?; Homepage Dr. Alexander Mayer, abgerufen am 20. März 2016 | 23.57 Uhr - [http://www.dr-alexander-mayer.de/downloads/gastbeitraege-frank-03.pdf online abrufbar]</ref> Prominente Unterstützung erhält Frank im Jahr [[2013]], zum 200. Geburtstag [[Friedrich Bürklein]]s. Keine geringere als die Ururenkelin, Heidrun Proschenk aus Grafenau, bittet die Stadt: "''Es sei endlich an der Zeit, diesen Irrtum zu korrigieren.''"<ref name="Alles">Johannes Alles: Das Bürklein-Problem: Wer hat das Rathaus gebaut? In: Fürther Nachrichten vom 1. April 2013 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/das-burklein-problem-wer-hat-das-rathaus-gebaut-1.2788871 online abrufbar]</ref> Auf die Bitte erwiderte der angeschriebene [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Thomas Jung]] gegenüber den [[Fürther Nachrichten]]: "''Eine Veranlassung, irgendwelche Tafeln am Rathaus zu ändern, besteht nicht... denn ... zum einen habe man dafür kein Geld, zum anderen gibt es durchaus unterschiedliche Auffassungen zur Urheberschaft''“.<ref name="Alles"/> Dabei bezieht sich der [[Oberbürgermeister]] [[Thomas Jung|Dr. Jung]] auf die Aussagen der ehem. [[Stadtheimatpfleger]]in [[Barbara Ohm]], die ebenfalls gegenüber den Fürther Nachrichten ihren Standpunkt erneuerte, dass nämlich Eduard Bürklein für sie weiterhin der eigentliche Erbauer ist. [[Barbara Ohm|Ohm]] sagte gegenüber der [[Fürther Nachrichten|Lokalpresse]]: "''Sie neige dennoch dazu, denjenigen als Erbauer zu bezeichnen, der den Entwurf gezeichnet habe. Es ist doch sehr relevant, wer den Plan macht''."<ref name="Alles"/> Abschließend lenkt im Interview Frau [[Barbara Ohm|Ohm]] ein und sagt gegenüber den [[Fürther Nachrichten]]: "''die „diplomatischste Lösung“ wäre wohl, beide zu erwähnen – erbaut von den Gebrüdern Bürklein. Im Grunde, so Ohm, könne man das Rathaus auch getrost als „Gärtner-Bau“ bezeichnen. Beide Brüder hätten sehr genau nach den Vorstellungen ihres Lehrmeisters gearbeitet.''"<ref name="Alles"/>
Nach Meinung Franks "''... bedarf es keines weiteren Beweises für die Zuschreibung der Urheberschaft des Planfertigers und Rathaus-Architekten, wenn sich die Akteure selbst in dieser eindeutigen Weise geäußert haben''."<ref>Peter Frank: Wer ist denn nun der Architekt bzw. Erbauer des Fürther Rathauses?; Homepage Dr. Alexander Mayer, abgerufen am 20. März 2016 | 23.57 Uhr - [http://www.dr-alexander-mayer.de/downloads/gastbeitraege-frank-03.pdf online abrufbar]</ref> Prominente Unterstützung erhält Frank im Jahr [[2013]], zum 200. Geburtstag [[Friedrich Bürklein]]s. Keine geringere als die Ururenkelin, Heidrun Proschenk aus Grafenau, bittet die Stadt: "''Es sei endlich an der Zeit, diesen Irrtum zu korrigieren.''"<ref name="Alles">Johannes Alles: Das Bürklein-Problem: Wer hat das Rathaus gebaut? In: Fürther Nachrichten vom 1. April 2013 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/das-burklein-problem-wer-hat-das-rathaus-gebaut-1.2788871 online abrufbar]</ref> Auf die Bitte erwiderte der angeschriebene [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Thomas Jung]] gegenüber den [[Fürther Nachrichten]]: "''Eine Veranlassung, irgendwelche Tafeln am Rathaus zu ändern, besteht nicht... denn ... zum einen habe man dafür kein Geld, zum anderen gibt es durchaus unterschiedliche Auffassungen zur Urheberschaft''“.<ref name="Alles"/> Dabei bezieht sich der [[Oberbürgermeister]] [[Thomas Jung|Dr. Jung]] auf die Aussagen der ehem. [[Stadtheimatpfleger]]in [[Barbara Ohm]], die ebenfalls gegenüber den Fürther Nachrichten ihren Standpunkt erneuerte, dass nämlich Eduard Bürklein für sie weiterhin der eigentliche Erbauer ist. [[Barbara Ohm|Ohm]] sagte gegenüber der [[Fürther Nachrichten|Lokalpresse]]: "''Sie neige dennoch dazu, denjenigen als Erbauer zu bezeichnen, der den Entwurf gezeichnet habe. Es ist doch sehr relevant, wer den Plan macht''."<ref name="Alles"/> Abschließend lenkt im Interview Frau [[Barbara Ohm|Ohm]] ein und sagt gegenüber den [[Fürther Nachrichten]]: "''die „diplomatischste Lösung“ wäre wohl, beide zu erwähnen – erbaut von den Gebrüdern Bürklein. Im Grunde, so Ohm, könne man das Rathaus auch getrost als „Gärtner-Bau“ bezeichnen. Beide Brüder hätten sehr genau nach den Vorstellungen ihres Lehrmeisters gearbeitet.''"<ref name="Alles"/>


Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hatte jedoch im Juli [[2014]] die Urheberschaft in der Denkmalliste von Eduard Bürklein nach Friedrich Bürklein abgeändert.<ref>E-Mail Schriftverkehr mit dem Landesamt für Denkmalschutz, Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Fürth und Peter Frank, Juli 2014</ref> Lediglich die Hinweisschilder in der Stadt Fürth sind - mit Ausnahme der Tafel vor der Unteren Denkmalschutzbehörde - noch mit dem Hinweis versehen, dass der Erbauer des Rathauses ausschließlich [[Eduard Bürklein]] war.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hatte jedoch im Juli [[2014]] zwischenzeitlich die Urheberschaft in der Denkmalliste von Eduard Bürklein nach Friedrich Bürklein abgeändert.<ref>E-Mail Schriftverkehr mit dem Landesamt für Denkmalschutz, Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Fürth und Peter Frank, Juli 2014</ref>. Im Jahr 2018 erschien die abschließende Abhandlung des Fürther Stadtarchivars, Dr. Martin Schramm, zum Thema Eduard oder Friedrich Bürklein <ref> <ref>. In Rücksprache mit der rechtsabteilung der Bayerischen Architektenkammer wurde hierin eindeutig festgestellt, dass beide Architekten als Urheber des Fürther Rathauses zu gelten haben. Die Landesamt für Denkmalpflege änderte daraufhin wieder den Eintrag auf der Homepage.
Eduard Bürklein ist somit als ursprünglicher Architekt zu nennen, da der Original-Plan der Fassade seine Unterschrift trägt. Dies ist das entscheidende Kriterium für die Urheberschaft eines Gebäudes. Selbst wenn Friedrich den Hauptteil der Pläne angefertigt hätte, tragen sie die Unterschrift seines Bruders Eduard. Friedrich hat darüber hinaus als Urheber zu gelten, weil er die Pläne in wesentlichen Teilen abgeändert hat.


Im Frühjahr 2018 wurde vom Ältestenrat der Stadt Fürth beschlossen, dass künftig Eduard und Friedrich Bürklein gleichwertig als Architekten bzw. Anfertiger der Pläne für den Rathausbau zu bezeichnen sind. Nach dieser amtlichen Festlegung wollen manche den "Historikerstreit" als beendet sehen. Die Entscheidung beruht auf einem Gutachten des Stadtarchivs. In Rücksprache mit der Rechtsabteilung der bayerischen Architektenkammer wurde festgestellt, dass als Urheber eines Gebäudes diejenige Person zu gelten hat, die die Originalpläne eines Bauwerks unterzeichnet hat. Dies ist Eduard Bürklein, der an den Plänen zudem zumindest mitgewirkt hat. Sein Bruder Friedrich ist als Architekt zu nennen, da er die Originalpläne maßgeblich gestaltete und im Laufe der Baubetreuung veränderte. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat ebenfalls beide Brüder in die Denkmalliste als Urheber des Fürther Rathauses aufgenommen.
Im Frühjahr 2018 wurde vom Ältestenrat der Stadt Fürth diese Sichtweise übernommen und beschlossen, dass künftig Eduard und Friedrich Bürklein gleichwertig als Architekten bzw. Anfertiger der Pläne für den Rathausbau zu bezeichnen sind.


== Gestalterische Anlehnung ==
== Gestalterische Anlehnung ==
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