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Seine Eltern waren der Metallschlägermeister Johann Friedrich Christian Ebert und seine Frau Maria Kunigunda, geborene Kißkalt. Er verheiratete sich | Seine Eltern waren der Metallschlägermeister Johann Friedrich Christian Ebert und seine Frau Maria Kunigunda, geborene Kißkalt. Er verheiratete sich 1915 mit "der ledigen berufs- und kinderlosen" Elisabeth Henriette Kurz (geb. 7. November 1887 in Fürth), der Tochter des Kaufmanns Karl Kurz und seiner Ehefrau Babette, geb. Stein. Die Schwiegereltern waren zur Hochzeit bereits verstorben; diese hatten die Kolonial-, Material- und Farbwarenhandlung „Augustin's Nachfolger” am Marktplatz 1 geführt, wo sie auch wohnten. | ||
Max Ebert stellte – als in der [[Mondstraße 3]] wohnhafter Architekt – beim Stadtmagistrat Fürth am 7. Oktober 1915 einen Antrag auf Bürgerrechtsverleihung und Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses. Bei der routinemäßigen Abfrage nach Vorstrafen beim Amtsanwalt am Kgl. Amtsgericht Fürth (Herr Gegenfurtner), teilte dieser mit, dass Ebert im Jahr 1908 wegen Ruhestörung zu einer Geldstrafe von drei Mark, ersatzweise einem Tag Haft, verurteilt wurde. Seine Braut war unbescholten. Der Stadtmagistrat beschloss am 14. Oktober 1915, das Bürgerrecht (Gebühr 40 Mark) zu verleihen und das Verehelichungszeugnis (Gebühr 3 Mark) auszufertigen. Am 23. Oktober bescheinigte Max Ebert den Empfang der Dokumente<ref>Akte Stadtmagistrat Fürth: „Ebert, Ludwig Maximilian, Architekt, von Fürth – Ausstellung des Verehelichungszeugnisses”, 1915; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/E 867</ref>, die Eheschließung fand am 5. November 1915 statt. | Max Ebert stellte – als in der [[Mondstraße 3]] wohnhafter Architekt – beim Stadtmagistrat Fürth am 7. Oktober 1915 einen Antrag auf Bürgerrechtsverleihung und Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses. Bei der routinemäßigen Abfrage nach Vorstrafen beim Amtsanwalt am Kgl. Amtsgericht Fürth (Herr Gegenfurtner), teilte dieser mit, dass Ebert im Jahr 1908 wegen Ruhestörung zu einer Geldstrafe von drei Mark, ersatzweise einem Tag Haft, verurteilt wurde. Seine Braut war unbescholten. Der Stadtmagistrat beschloss am 14. Oktober 1915, das Bürgerrecht (Gebühr 40 Mark) zu verleihen und das Verehelichungszeugnis (Gebühr 3 Mark) auszufertigen. Am 23. Oktober bescheinigte Max Ebert den Empfang der Dokumente<ref>Akte Stadtmagistrat Fürth: „Ebert, Ludwig Maximilian, Architekt, von Fürth – Ausstellung des Verehelichungszeugnisses”, 1915; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/E 867</ref>, die Eheschließung fand am 5. November 1915 statt. |