Feuerwehr: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Geschichte der '''Feuerwehr''' in Fürth:
Die Geschichte der '''Feuerwehr''' in Fürth:


== Anfänge ==
== Anfänge des Brankschutzes ==
1599 kaufte die Gemeinde Fürth die erste kupferne Feuerkufe (Wasserbehälter auf Kufen für rund 300 Liter Wasser). Damals gab es alle paar Jahre einen Großbrand und danach dachte man über die Anschaffung von Feuerlöschgeräten nach. Anfang des 17. Jahrhunderts errichtete man ein Wächter- und Feuerhäuschen, 1620 folgte ein Leiterhaus. 1688 wurde beklagt, dass nicht alle Gebäude Ziegeldächer hätten und eine Scheune mitten in der Stadt war mit Stroh gedeckt. 1690 besaß Fürth zwei Feuerspritzen bei circa 5500 Einwohnern.
 
1715 erließ der Ansbacher Markgraf Wilhelm Friedrich die ersten Vorschriften zur Brandverhütung: „Wie auf dem Land und unserem Fürstentum Feuersgefahr zu verhüten seye und die Unterthanen zu deren Abwendung sich zu verhalten haben.“ 1735 und 1749 folgten – wegen Nichtbeachtung – die nächsten Verordnungen: „daß dieser Unserer Landes-Fürstlichen Verordnung genau nachgelebet und gefährliche Feuers-Brünste abgewendet mögen.“
 
1812 errichtete man auf dem alten Kirchhof für 619 Gulden ein Magazin für die verbesserten städtischen Löschrequisiten und man kaufte Feuereimer. Von 1892 bis 1927 hießen die Häuser am Dreikönigsplatz, die an Stelle des heutigen Sozialrathaus standen „beim Feuerhäuslein“, denn auf einem Teil des heutigen Parkplatzes stand ein weiteres Feuerlöschrequisitenhaus. Die Spritzenhäuser waren lang und schmal. Am 5. November 1822 riss man das alte Spritzenhaus, auch „oberes Feuerlöschgerätschaftenmagazin“ genannt, ab und baute am jüdischen Friedhof (später Rednitzstraße 30) ein neues Gebäude.
==Feuerlöschordnungen 1835 und 1858==
1835 wurde ein 56-seitiges Büchlein mit dem Titel: „Feuerlösch- und Rettungs=Ordnung für die königlich bayerische Stadt Fürth“. Der Stadtmagistrat und der Bürgermeister Franz Joseph von Bäumen stellten in der Einleitung fest, dass die Feuerordnung vom 29. Dezember 1823 nicht mehr den örtlichen Bedürfnissen entspricht. Außerdem nahmen sie die Fürther Einwohner in die Pflicht: „“Die neu zu schaffende Feuerlösch- und Rettungs=Ordnung wurde auf den Grundsatz gestützt, daß jedes Gemeindemitglied, nach Maßgabe der Stellung, die es in der bürgerlichen Gemeinde einnimmt, zur schleunigsten und unentgeltlichen Hilfeleistung verbunden seie“ und dass es neben Auszeichnungen und eventueller Belohnung auch Bestrafung geben werde. „''Sie wird daher den hiesigen Einwohnern zur pflichtmäßigen Befolgung hiermit übergeben, in der zuversichtlichen Erwartung, daß eine jede der benannten Bürgerklassen sich beeifern werde, nicht nur die ihr angewiesene Verrichtungen pünktlich zu erfüllen, sondern auch darüber zu wachen, daß die einschlägigen Hilfsarbeiter ihren Obliegenheiten Genüge leisten. Der gute Geist, der die hiesigen Bürger überhaupt, und ganz besonders die achtbare Klasse der Bauhandwerker und ihrer Gehilfen noch zu jeder Zeit belebte, verbürgt im Voraus den pünktlichen Vollzug der gegebenen Vorschriften…''“
In der am 20. Januar 1858 erlassenen Feuerordnung wird unter den baupolizeilichen Bestimmungen zum ersten Mal die Brandmauer erwähnt, Häuser durften nur noch mit Ziegeln und Schieferplatten gedeckt werden, die Wände bei Öfen, Schlöten und Herden mußten massiv sein und Öfen durften nicht auf Bretterböden stehen. Im Frühjahr und im Herbst wollte die Polizeibehörde Feuerschauen durchführen.


== Heute ==
== Heute ==
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