Geleitshaus: Unterschied zwischen den Versionen

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Bis [[1818]] war das Nebeneinander von Polizeidirektion und Stadtgericht im selben Haus ungetrübt. Mit der Stadternennung und der größeren Selbständigkeit des Fürther Magistrats, aber auch durch erweiterte Aufgaben für das Kreis- und Stadtgericht, kam es vermehrt zu Spannungen. So war der Magistrat in den ersten Stock eingezogen und nutzte das Geschäftszimmer des Gerichtsvorstandes als Sitzungszimmer. Neben dem Stadtgericht waren [[1821]] auch die Kommunalkasse, die Landwehrwache, das Stadtkommissariat, die Polizeiwache, das Eichbüro und die Wohnung des Polizeirottmeisters untergebracht. Die Verhältnisse wurden untragbar. Auf Anordnung des Justizministeriums musste der Magistrat [[1824]] in das neue Schulgebäude an der Stadtkirche umziehen. Damit konnte das Stadtgericht in den freigewordenen Räumen des 1. Stockwerks die Registratur, die Kanzlei, die Rendantur (Kassenstelle) und einen neuen Sitzungssaal einrichten.
Bis [[1818]] war das Nebeneinander von Polizeidirektion und Stadtgericht im selben Haus ungetrübt. Mit der Stadternennung und der größeren Selbständigkeit des Fürther Magistrats, aber auch durch erweiterte Aufgaben für das Kreis- und Stadtgericht, kam es vermehrt zu Spannungen. So war der Magistrat in den ersten Stock eingezogen und nutzte das Geschäftszimmer des Gerichtsvorstandes als Sitzungszimmer. Neben dem Stadtgericht waren [[1821]] auch die Kommunalkasse, die Landwehrwache, das Stadtkommissariat, die Polizeiwache, das Eichbüro und die Wohnung des Polizeirottmeisters untergebracht. Die Verhältnisse wurden untragbar. Auf Anordnung des Justizministeriums musste der Magistrat [[1824]] in das neue Schulgebäude an der Stadtkirche umziehen. Damit konnte das Stadtgericht in den freigewordenen Räumen des 1. Stockwerks die Registratur, die Kanzlei, die Rendantur (Kassenstelle) und einen neuen Sitzungssaal einrichten.
Die neue Depositenordnung vom [[22. Dezember]] [[1840]] verlangte, das Geschäftszimmer des Stadtgerichts, das sich bisher im 2. Stock befand, direkt neben das [[1827]] errichtete feuerfeste Depositalgewölbe zu verlegen und zwar in die Räume des Stadtkommissariats. Der Umzug des Stadtkommissars ins neue Rathaus verzögerte sich jedoch, da der Bau des neuen Rathauses nicht vorankam. Erst am [[15. Juli]] [[1850]] konnte der Umzug erfolgen, so dass nun das Gericht alleiniger Herr im Geleitshaus war.  
Die neue Depositenordnung vom [[22. Dezember]] [[1840]] verlangte, das Geschäftszimmer des Stadtgerichts, das sich bisher im 2. Stock befand, direkt neben das [[1827]] errichtete feuerfeste Depositalgewölbe zu verlegen und zwar in die Räume des Stadtkommissariats. Der Umzug des Stadtkommissars ins neue Rathaus verzögerte sich jedoch, da der Bau des neuen Rathauses nicht vorankam. Erst am [[15. Juli]] [[1850]] konnte der Umzug erfolgen, so dass nun das Gericht alleiniger Herr im Geleitshaus war.  
 
[[Datei:Fürther Höfe und Gassen, wie sie einst waren (2).jpg|mini|100px|Right|Blick vom alten Geleitshaus in die Königstraße]]
Im 19. Jahrhundert hatte das Geleitshaus noch verschiedene bauliche Verbesserungen erfahren, so [[1837]] den Anschluss an einen Abwasserkanal, [[1874]] die Auflösung des Gerichtsgefängnisses, [[1876]] die Einrichtung einer Gasbeleuchtung oder [[1887]] den Anschluss an die städtische Wasserleitung, nicht zuletzt, um es gegen die Feuergefahr zu sichern.
Im 19. Jahrhundert hatte das Geleitshaus noch verschiedene bauliche Verbesserungen erfahren, so [[1837]] den Anschluss an einen Abwasserkanal, [[1874]] die Auflösung des Gerichtsgefängnisses, [[1876]] die Einrichtung einer Gasbeleuchtung oder [[1887]] den Anschluss an die städtische Wasserleitung, nicht zuletzt, um es gegen die Feuergefahr zu sichern.
Mit der Bildung des [[Amtsgericht|Amtsgerichts]] im Jahre [[1879]] wurden die Raumverhältnisse im Gerichtsgebäude immer unzulänglicher. Das Gebäude war nicht nur selbst zu klein geworden, zumal das Erdgeschoss für die Einrichtung brauchbarer Geschäftszimmer wenig geeignet war; auch die mögliche Einteilung und Anordnung der Räume entsprach nicht mehr den Erfordernissen. Allerdings dauerte es noch rund 20 Jahre, bis das Amtsgericht in das neue Gebäude in der Bäumenstraße umziehen konnte.<ref>Rudolf Memmert: ''Das Amtsgericht Fürth, seine Geschichte und Amtsgebäude in der preußischen und bayerischen Zeit''. In: Fürther Heimatblätter, 1963/1-2, Beilage 11, S. 17 - 29</ref>
Mit der Bildung des [[Amtsgericht|Amtsgerichts]] im Jahre [[1879]] wurden die Raumverhältnisse im Gerichtsgebäude immer unzulänglicher. Das Gebäude war nicht nur selbst zu klein geworden, zumal das Erdgeschoss für die Einrichtung brauchbarer Geschäftszimmer wenig geeignet war; auch die mögliche Einteilung und Anordnung der Räume entsprach nicht mehr den Erfordernissen. Allerdings dauerte es noch rund 20 Jahre, bis das Amtsgericht in das neue Gebäude in der Bäumenstraße umziehen konnte.<ref>Rudolf Memmert: ''Das Amtsgericht Fürth, seine Geschichte und Amtsgebäude in der preußischen und bayerischen Zeit''. In: Fürther Heimatblätter, 1963/1-2, Beilage 11, S. 17 - 29</ref>


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