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== Besitz- und Pachtverhältnisse<ref> nach Archivakten StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 940, PLA 941 a und Konspekten von Rudolf Weiß, Amberg</ref> == | == Besitz- und Pachtverhältnisse<ref> nach Archivakten StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 940, PLA 941 a und Konspekten von Rudolf Weiß, Amberg</ref> == | ||
=== (1705) - 1716: Philipp Bühler === | === (1705) - 1716: Pächter Philipp Bühler === | ||
[[Datei:PLA 940 Bestandbrief Bühler 16.07.1705 S1.jpg|thumb|left|„Bestandt-Brief“ vom 16. Juli 1705 für Mühlpächter Philipp Bühler (S. 1)]] | [[Datei:PLA 940 Bestandbrief Bühler 16.07.1705 S1.jpg|thumb|left|„Bestandt-Brief“ vom 16. Juli 1705 für Mühlpächter Philipp Bühler (S. 1)]] | ||
Der Müller Philipp Bühler (auch Pühler, Piller oder Biller geschrieben) erhielt auf schriftlichen Befehl des Grafen Carl Franz von Pückler vom 24. Mai 1705 aus Neustadt/Aisch vom örtlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer mit „Bestandt-Brief“ vom 16. Juli 1705 die Mühlpacht für ein Jahr, vom 1. August [[1705]] bis zum 1. August 1706. Er wird im Dokument als „Bestandt Müller“ bezeichnet, der die Mühle ''„wiederum uf Ein Jahr lang pachtweiß“'' erhält. Er war also zuvor bereits Mühlpächter, der Antrittstermin ist indes ungeklärt. Das Pachtgeld belief sich auf 110 Gulden rheinischer Währung, dazu hatte er 20 Metzen Mehl und 20 Metzen Kleie zu entrichten. Zudem oblag ihm, ''„alle pretter so mann von herrschaftl. Holz schneiden laßen wird, wie auch das zu hiesigem Präuhauß benöthigte Malz durchgehente ohne weitern Lohn umbsonst (zu) schneiden und (zu) brechen“''. Dafür und der sonstigen „Zurichtung“ der Mühle erhielt er auf das ganze Jahr dreieinhalb Eimer Bier (1 Eimer nach Nürnberger Maß = 73,7 Liter, also zumindest 258 Liter). Der Monat Juli nach dem Ende der vorherigen Pacht wurde pachtfrei gestellt, ''„weilen an der Mühl gebauet werden muß“''. Der Pachtbrief wurde später unter Beibehaltung aller Bedingungen um ein Jahr bis zum 1. August 1707 verlängert, nur das Pachtgeld wurde auf 90 Gulden ermäßigt. | Der Müller Philipp Bühler (auch Pühler, Piller oder Biller geschrieben) erhielt auf schriftlichen Befehl des Grafen Carl Franz von Pückler vom 24. Mai 1705 aus Neustadt/Aisch vom örtlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer mit „Bestandt-Brief“ vom 16. Juli 1705 die Mühlpacht für ein Jahr, vom 1. August [[1705]] bis zum 1. August 1706. Er wird im Dokument als „Bestandt Müller“ bezeichnet, der die Mühle ''„wiederum uf Ein Jahr lang pachtweiß“'' erhält. Er war also zuvor bereits Mühlpächter, der Antrittstermin ist indes ungeklärt. Das Pachtgeld belief sich auf 110 Gulden rheinischer Währung, dazu hatte er 20 Metzen Mehl und 20 Metzen Kleie zu entrichten. Zudem oblag ihm, ''„alle pretter so mann von herrschaftl. Holz schneiden laßen wird, wie auch das zu hiesigem Präuhauß benöthigte Malz durchgehente ohne weitern Lohn umbsonst (zu) schneiden und (zu) brechen“''. Dafür und der sonstigen „Zurichtung“ der Mühle erhielt er auf das ganze Jahr dreieinhalb Eimer Bier (1 Eimer nach Nürnberger Maß = 73,7 Liter, also zumindest 258 Liter). Der Monat Juli nach dem Ende der vorherigen Pacht wurde pachtfrei gestellt, ''„weilen an der Mühl gebauet werden muß“''. Der Pachtbrief wurde später unter Beibehaltung aller Bedingungen um ein Jahr bis zum 1. August 1707 verlängert, nur das Pachtgeld wurde auf 90 Gulden ermäßigt. | ||
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Im [[Johann Georg Kuchen|Kuchen-Plan]] von 1734 ist das Anwesen „Philip Billers Hirschwirths Hofrait“ mit der Nummer 52 ½ (später Bgf. Nr. 32/33) eingetragen; es befand sich nahe der Burgfarrnbacher Mühle auf dem Grundstück der heutigen [[Regelsbacher Straße]] 19. | Im [[Johann Georg Kuchen|Kuchen-Plan]] von 1734 ist das Anwesen „Philip Billers Hirschwirths Hofrait“ mit der Nummer 52 ½ (später Bgf. Nr. 32/33) eingetragen; es befand sich nahe der Burgfarrnbacher Mühle auf dem Grundstück der heutigen [[Regelsbacher Straße]] 19. | ||
=== 1717 - 1718: Johann Rupprecht === | === 1717 - 1718: Pächter Johann Rupprecht === | ||
Als neuer Müller wird am 31. Juli [[1716]] Hanns Rupprecht, ein Melber zu Mannhof, genannt. Der angehende Bestandmüller soll drei Tage später zu erkennen gegeben haben, ''"wie das ihm sehr reuete, daß er sich in einem so schweren Mühlbestand daher eingelassen, als man Anlaß genommen, ein solches dem gewesenen Müller zu Siegelsdorf, Andreas Bezoldt, welcher sich schon vorher angemeldet, eröffnen, der den Bestand übernommen hätte"''. Aber Rupprecht hatte sich schon sehr zum Aus- und Einzug bereitgemacht, er wollte daher in Gottes Namen seinen Antritt nehmen.<ref>nach Konspekt von Rudolf Weiß, Amberg</ref> Lange blieb er aber nicht. | Als neuer Müller wird am 31. Juli [[1716]] Hanns Rupprecht, ein Melber zu Mannhof, genannt. Der angehende Bestandmüller soll drei Tage später zu erkennen gegeben haben, ''"wie das ihm sehr reuete, daß er sich in einem so schweren Mühlbestand daher eingelassen, als man Anlaß genommen, ein solches dem gewesenen Müller zu Siegelsdorf, Andreas Bezoldt, welcher sich schon vorher angemeldet, eröffnen, der den Bestand übernommen hätte"''. Aber Rupprecht hatte sich schon sehr zum Aus- und Einzug bereitgemacht, er wollte daher in Gottes Namen seinen Antritt nehmen.<ref>nach Konspekt von Rudolf Weiß, Amberg</ref> Lange blieb er aber nicht. | ||
=== 1719 - 1729: Johann Kohlschreiber === | === 1719 - 1729: Pächter Johann Kohlschreiber === | ||
[[Datei:PLA 940 Bestandbrief 07.08.1727 S.1.jpg|thumb|left|„Bestands-Brief“ für Mühl-pächter Johann Kohlschreiber]] | [[Datei:PLA 940 Bestandbrief 07.08.1727 S.1.jpg|thumb|left|„Bestands-Brief“ für Mühl-pächter Johann Kohlschreiber]] | ||
Von Johann oder Johannes Kohlschreiber<ref>mögliche Identität mit dem Müller Johann Kohlschreiber in genealogischer Suchanzeige vom 11.10.2010, siehe [https://list.genealogy.net/mm/archiv/franken-l/2010-10/2010-10f.html Verein für Computergenealogie e.V., Mailingliste Franken-L - Archiv]</ref> ist nur ein Pachtvertrag vom 7. August [[1727]] erhalten, der vom herrschaftlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer ausgestellt ist. Aus diesem geht aber hervor, dass ''„die Mahl- und neu zu erbauen resolvirte Seeg- oder Schneidmühle allhier, hinwieder an den bißherigen Beständner Johann Kohlschreiber“'' verpachtet wurde. Der neue Pachtvertrag war für 6 Jahre, von Lichtmess 1728 bis zu Lichtmess 1734, geschlossen worden. Das zu zahlende Pachtgeld belief sich auf 78 Gulden, zudem hatte er ''„Vierzig Mezen Kleyen vor die herrschaftlichen Schweine [zu] liefern, alles beym Herrschaftl. Präuhauß gebrauchende Malz ohne Lohn oder Miz [zu] brechen, die herrschaftl. Seeg-Schröthe gegen Genißung der Schwartten und sechs Pfenning Lohn von iedem Schnitt schneiden, und dem benöthigt kleinen Mühlzeug auf seinen Costen an[zu]schaffen“.'' Dabei sollte er sich ''„keine Verwahrloßung zu schulden kommen lassen, … daß Wirtshaußgehens und Volltrinckens sich enthalten“''. Dagegen erhielt der Pächter für die Zurichtung der Malzmühle und für das Malzbrechen „jähr. sechs Aymer Bier.“ | Von Johann oder Johannes Kohlschreiber<ref>mögliche Identität mit dem Müller Johann Kohlschreiber in genealogischer Suchanzeige vom 11.10.2010, siehe [https://list.genealogy.net/mm/archiv/franken-l/2010-10/2010-10f.html Verein für Computergenealogie e.V., Mailingliste Franken-L - Archiv]</ref> ist nur ein Pachtvertrag vom 7. August [[1727]] erhalten, der vom herrschaftlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer ausgestellt ist. Aus diesem geht aber hervor, dass ''„die Mahl- und neu zu erbauen resolvirte Seeg- oder Schneidmühle allhier, hinwieder an den bißherigen Beständner Johann Kohlschreiber“'' verpachtet wurde. Der neue Pachtvertrag war für 6 Jahre, von Lichtmess 1728 bis zu Lichtmess 1734, geschlossen worden. Das zu zahlende Pachtgeld belief sich auf 78 Gulden, zudem hatte er ''„Vierzig Mezen Kleyen vor die herrschaftlichen Schweine [zu] liefern, alles beym Herrschaftl. Präuhauß gebrauchende Malz ohne Lohn oder Miz [zu] brechen, die herrschaftl. Seeg-Schröthe gegen Genißung der Schwartten und sechs Pfenning Lohn von iedem Schnitt schneiden, und dem benöthigt kleinen Mühlzeug auf seinen Costen an[zu]schaffen“.'' Dabei sollte er sich ''„keine Verwahrloßung zu schulden kommen lassen, … daß Wirtshaußgehens und Volltrinckens sich enthalten“''. Dagegen erhielt der Pächter für die Zurichtung der Malzmühle und für das Malzbrechen „jähr. sechs Aymer Bier.“ | ||
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=== 1729 - 1736: Johann Conrad Galster === | === 1729 - 1736: Pächter Johann Conrad Galster === | ||
[[Datei:PLA 940 Bestand-Brief Galster 12.06.1729 S1.jpg|thumb|right|„Bestand-Brief“ für Mühlpächter Johann Conrad Galster]] | [[Datei:PLA 940 Bestand-Brief Galster 12.06.1729 S1.jpg|thumb|right|„Bestand-Brief“ für Mühlpächter Johann Conrad Galster]] | ||
Bereits am 12. Juni [[1729]] konnte der gräfliche Verwalter Johann Friedrich Bayer mit dem Müller Johann Conrad Galster aus [[wikipedia:Losaurach|Losaurach]] einen Pachtvertrag für drei Jahre - ''„nemblich von Laurenty Anno 1729 bis solche Zeit 1732“'' - abschließen. Als „Bestandgeld“ waren jährlich 96 Gulden zu bezahlen; die weiteren Leistungen entsprachen denen seines Vorgängers Kohlschreiber. Als Bürge stand der hochgräflich-hohenlohische Untertan Peter Planckenbühler (auch Blanckenbiller geschrieben) zu Losaurach dem Pachtmüller zur Seite, der den Vertrag mit unterschrieb. | Bereits am 12. Juni [[1729]] konnte der gräfliche Verwalter Johann Friedrich Bayer mit dem Müller Johann Conrad Galster aus [[wikipedia:Losaurach|Losaurach]] einen Pachtvertrag für drei Jahre - ''„nemblich von Laurenty Anno 1729 bis solche Zeit 1732“'' - abschließen. Als „Bestandgeld“ waren jährlich 96 Gulden zu bezahlen; die weiteren Leistungen entsprachen denen seines Vorgängers Kohlschreiber. Als Bürge stand der hochgräflich-hohenlohische Untertan Peter Planckenbühler (auch Blanckenbiller geschrieben) zu Losaurach dem Pachtmüller zur Seite, der den Vertrag mit unterschrieb. | ||
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Nach Ablauf der drei Jahre verlängerte man mit Nachtrag vom 12. Juni 1732 den Pachtvertrag um weitere drei Jahre bis 1735; neben dem Pächter unterschrieb ein neuer Verwalter: Johann Michael Amde… [Name war nicht ganz leserlich]. Am Ende dieser Pachtperiode wurde auf „hochgräf. gnädigsten Befehl“ der Vertrag mit Nachtrag vom 12. Juni 1735 zu gleichen Bedingungen erneut um drei Jahre verlängert. Davon erfüllte Galster aber nur ein Jahr, dann folgte der nächste Pächter. Über die Gründe und sonstigen Umstände liegen keine Nachrichten vor. Bekannt ist aber, dass der 1686 geborene Johann Conrad Galster, welcher in Markt Erlbach eine zweite Ehe mit einer Catharina schloss, auf der Mühle in [[wikipedia:Obersachsen (Diespeck)|Obersachsen]] bei Diespeck tätig war und dort 1744 starb.<ref>siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 584</ref> | Nach Ablauf der drei Jahre verlängerte man mit Nachtrag vom 12. Juni 1732 den Pachtvertrag um weitere drei Jahre bis 1735; neben dem Pächter unterschrieb ein neuer Verwalter: Johann Michael Amde… [Name war nicht ganz leserlich]. Am Ende dieser Pachtperiode wurde auf „hochgräf. gnädigsten Befehl“ der Vertrag mit Nachtrag vom 12. Juni 1735 zu gleichen Bedingungen erneut um drei Jahre verlängert. Davon erfüllte Galster aber nur ein Jahr, dann folgte der nächste Pächter. Über die Gründe und sonstigen Umstände liegen keine Nachrichten vor. Bekannt ist aber, dass der 1686 geborene Johann Conrad Galster, welcher in Markt Erlbach eine zweite Ehe mit einer Catharina schloss, auf der Mühle in [[wikipedia:Obersachsen (Diespeck)|Obersachsen]] bei Diespeck tätig war und dort 1744 starb.<ref>siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 584</ref> | ||
=== 1736 - 1749: Christoph Hellm === | === 1736 - 1749: Pächter Christoph Hellm === | ||
[[Datei:PLA 940 Bestandsbrief Hellm 10.08.1743 S1.jpg|thumb|right|„Bestandt Brief“ für Mühlpächter Christoph Hellm]] | [[Datei:PLA 940 Bestandsbrief Hellm 10.08.1743 S1.jpg|thumb|right|„Bestandt Brief“ für Mühlpächter Christoph Hellm]] | ||
Nachdem der Pachtmüller Galster entlassen war, stellte sich am 8. August [[1736]] der Melber Christoph Hellm (auch Helm), Schutzverwandter aus [[wikipedia:Eltersdorf|Eltersdorf]], bei der gräflichen Verwaltung vor. Er hatte seine beiden „Caventen“ (Bürgen), den Burgfarrnbacher Löwenwirt Johann Habel, gräflich pücklerischer Untertan, und seinen Vetter Michael Pollau (auch Bolau) aus Frauenaurach, dort herrschaftlicher „Brau-Interessent“, mitgebracht. Der Pachtbrief des Müllers Galster wurde ihnen vorgelesen. Hellm versprach, in diese Bedingungen einzutreten; die „Caventen“ versicherten für ihn einzustehen. Dennoch wurde dem Bewerber aufgetragen, ''„vor seinem Aufzug alhir ein attestat von seiner bisherigen Herrschaft sowohl wegen seines Ehrlichen Verhaltens, als gutwillig abzugs von Eltersdorf, beizubringen“''. Schließlich unterschrieben alle drei das Protokoll. | Nachdem der Pachtmüller Galster entlassen war, stellte sich am 8. August [[1736]] der Melber Christoph Hellm (auch Helm), Schutzverwandter aus [[wikipedia:Eltersdorf|Eltersdorf]], bei der gräflichen Verwaltung vor. Er hatte seine beiden „Caventen“ (Bürgen), den Burgfarrnbacher Löwenwirt Johann Habel, gräflich pücklerischer Untertan, und seinen Vetter Michael Pollau (auch Bolau) aus Frauenaurach, dort herrschaftlicher „Brau-Interessent“, mitgebracht. Der Pachtbrief des Müllers Galster wurde ihnen vorgelesen. Hellm versprach, in diese Bedingungen einzutreten; die „Caventen“ versicherten für ihn einzustehen. Dennoch wurde dem Bewerber aufgetragen, ''„vor seinem Aufzug alhir ein attestat von seiner bisherigen Herrschaft sowohl wegen seines Ehrlichen Verhaltens, als gutwillig abzugs von Eltersdorf, beizubringen“''. Schließlich unterschrieben alle drei das Protokoll. | ||
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Die Pacht wurde darüberhinaus nachweislich weitere zwei Jahre fortgeführt, aber schließlich zu Laurentius [[1749]] beendet. Da zog Christoph Hellm nach [[wikipedia:Birnbaum (Gerhardshofen)|Birnbaum]]. In der Endabrechnung vom 23. August 1749 wurde nicht vergessen, weil er wohl die drei herrschaftlichen Hunde nicht versorgte, ihm 45 Gulden für 2 1/2 Jahre Hundehaltung in Rechnung zu stellen. | Die Pacht wurde darüberhinaus nachweislich weitere zwei Jahre fortgeführt, aber schließlich zu Laurentius [[1749]] beendet. Da zog Christoph Hellm nach [[wikipedia:Birnbaum (Gerhardshofen)|Birnbaum]]. In der Endabrechnung vom 23. August 1749 wurde nicht vergessen, weil er wohl die drei herrschaftlichen Hunde nicht versorgte, ihm 45 Gulden für 2 1/2 Jahre Hundehaltung in Rechnung zu stellen. | ||
=== 1750 - 1769: Johann Georg Schwartz === | === 1750 - 1769: Pächter/Unterpächter Johann Georg Schwartz === | ||
[[Datei:PLA 940 Bestandbrief Schwartz 10.08.1750 S1.jpg|thumb|left|„Bestand Brief“ für Mühlpächter Johann Georg Schwartz]] | [[Datei:PLA 940 Bestandbrief Schwartz 10.08.1750 S1.jpg|thumb|left|„Bestand Brief“ für Mühlpächter Johann Georg Schwartz]] | ||
Der Nachfolger Hellms, er hieß Johann Georg Schwartz (auch Schwarz), war wohl nicht gleich gefunden. Das Gelübde, seine Pflichten gegenüber der hochgeborenen Herrschaft zu erfüllen, wurde ihm am 17. März [[1750]] abgenommen, wie aus einer Randnotiz an der älteren Hellm‘schen Eidesformel hervorgeht. Den Pachtvertrag schloss man erst zu Laurentius, am 10. August 1750. Die Laufzeit wurde für ein Jahr - bis Laurentius 1751 - vereinbart, der Pachtschilling betrug 110 Gulden. Die sonstigen Vertragsbedingungen entsprachen denen des Vorgängers mit folgenden Änderungen: Eine Hundehaltung für die gräfliche Herrschaft und Bürgen entfielen. Zur Sicherung etwaiger herrschaftlicher Ansprüche stand im Vertrag die Klausel: ''„... so verschreibt Pachter dißfalls all sein Vermögen, wie dieses Nahmen haben mag, zu hochged. gndgste Herrschaft Sicherstellung, hiermit unterpfändlich, sich im fall bedürfnis daran effective halten zu können“.'' | Der Nachfolger Hellms, er hieß Johann Georg Schwartz (auch Schwarz), war wohl nicht gleich gefunden. Das Gelübde, seine Pflichten gegenüber der hochgeborenen Herrschaft zu erfüllen, wurde ihm am 17. März [[1750]] abgenommen, wie aus einer Randnotiz an der älteren Hellm‘schen Eidesformel hervorgeht. Den Pachtvertrag schloss man erst zu Laurentius, am 10. August 1750. Die Laufzeit wurde für ein Jahr - bis Laurentius 1751 - vereinbart, der Pachtschilling betrug 110 Gulden. Die sonstigen Vertragsbedingungen entsprachen denen des Vorgängers mit folgenden Änderungen: Eine Hundehaltung für die gräfliche Herrschaft und Bürgen entfielen. Zur Sicherung etwaiger herrschaftlicher Ansprüche stand im Vertrag die Klausel: ''„... so verschreibt Pachter dißfalls all sein Vermögen, wie dieses Nahmen haben mag, zu hochged. gndgste Herrschaft Sicherstellung, hiermit unterpfändlich, sich im fall bedürfnis daran effective halten zu können“.'' | ||
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Überhaupt ist das Ergebnis der oben genannten Aufstellung interessant: Die Gesamteinnahmen, der größte Teil davon war Malzbrecherlohn, beliefen sich auf 541 f. 54 Xr., die Ausgaben auf 143 f. 9 Xr. Somit betrug der Ertrag des Mühlenbetriebs 398 f. 45 Xr., hochgerechnet auf ein ganzes Jahr etwa 465 f. | Überhaupt ist das Ergebnis der oben genannten Aufstellung interessant: Die Gesamteinnahmen, der größte Teil davon war Malzbrecherlohn, beliefen sich auf 541 f. 54 Xr., die Ausgaben auf 143 f. 9 Xr. Somit betrug der Ertrag des Mühlenbetriebs 398 f. 45 Xr., hochgerechnet auf ein ganzes Jahr etwa 465 f. | ||
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=== 1761: Verkauf | === 1761: Verkauf der Mühle === | ||
[[Datei:PLA 941 a, Contract 07.1761 S1.jpg|thumb|right|Verkauf- und Wiederkaufvertrag der Mühle vom 1./20. Juli 1761, S. 1]] | [[Datei:PLA 941 a, Contract 07.1761 S1.jpg|thumb|right|Verkauf- und Wiederkaufvertrag der Mühle vom 1./20. Juli 1761, S. 1]] | ||
Zur Vorbereitung der Verkaufsverhandlungen erstellte die gräfliche Verwaltung einen Anschlag über den jährlichen Ertrag der Mahl- und Schneidmühle zu Burgfarrnbach. | Zur Vorbereitung der Verkaufsverhandlungen erstellte die gräfliche Verwaltung einen Anschlag über den jährlichen Ertrag der Mahl- und Schneidmühle zu Burgfarrnbach. | ||
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Daraus ergab sich ''„als ein würcklicher und freyer Genuß von dieser Mühl“'' von 605 f. 24 ½ Xr. pro Jahr. Ein anderes Dokument setzte den Jahresertrag auf 600 f. fest. Daraus errechnete man nach dem einfachen Ansatz der [[wikipedia:Ewige Rente|ewigen Rente]] das entsprechende Kapital, somit ergab sich bei dem veranschlagten Zinssatz von 4 Prozent 15.000 f., was „als der wahre Werth der Mühle“ angegeben wurde. | Daraus ergab sich ''„als ein würcklicher und freyer Genuß von dieser Mühl“'' von 605 f. 24 ½ Xr. pro Jahr. Ein anderes Dokument setzte den Jahresertrag auf 600 f. fest. Daraus errechnete man nach dem einfachen Ansatz der [[wikipedia:Ewige Rente|ewigen Rente]] das entsprechende Kapital, somit ergab sich bei dem veranschlagten Zinssatz von 4 Prozent 15.000 f., was „als der wahre Werth der Mühle“ angegeben wurde. | ||
=== 1761 - 1766: Besitzer August Nathanael Seidel, Pächter Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler-Limpurg === | |||
Wie Verkäufer, Christian Wilhelm Karl Graf von Pückler-Limpurg, und Käufer, der württembergische Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel, zueinander fanden, ist nicht genau bekannt.<ref>Aufgrund der Grußformel "... allstets nebst gehorsamster Empfehlung an hochverehrende Frau Schwester von meiner Frau ..." im Schreiben von A. N. Seidel an C. W. C. Graf Pückler-Limpurg vom 9. Juli 1761 könnte vermutet werden, dass eine Verbindung über Pücklers Schwägerin Amöne Sophie Friederike Gräfin von Gronsfeld-Diepenbroick, geb. Löwenstein-Wertheim-Virneburg (1718 - 1779) zustande kam. Wesentlichen Anteil dabei hatte wohl der Speckfelder Archivsekretär Johann Friedrich Ernst Klein von Markt Einersheim, der offenbar der Schwager von A. N. Seidel war.</ref> Sie schlossen einen Verkauf- und Wiederkaufvertrag, jeweils unterzeichnet in Burgfarrnbach am 1. Juli und in Stuttgart am [[20. Juli]] [[1761]]. Dieser wurde auf sechs Jahre, mit Wiedereinlösung zum 1. Juli 1767, geschlossen. Als Kaufpreis wurden 6.000 f. vereinbart, zu zahlen in Geldern nach dem Augsburger Münzabschied der drei korrespondierenden oberen Kreise Franken, Bayern und Schwaben vom 6. Mai 1761, die „keiner Devaluation unterworfen“ seien. Nach beigefügtem Sortenzettel waren dies: | Wie Verkäufer, Christian Wilhelm Karl Graf von Pückler-Limpurg, und Käufer, der württembergische Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel, zueinander fanden, ist nicht genau bekannt.<ref>Aufgrund der Grußformel "... allstets nebst gehorsamster Empfehlung an hochverehrende Frau Schwester von meiner Frau ..." im Schreiben von A. N. Seidel an C. W. C. Graf Pückler-Limpurg vom 9. Juli 1761 könnte vermutet werden, dass eine Verbindung über Pücklers Schwägerin Amöne Sophie Friederike Gräfin von Gronsfeld-Diepenbroick, geb. Löwenstein-Wertheim-Virneburg (1718 - 1779) zustande kam. Wesentlichen Anteil dabei hatte wohl der Speckfelder Archivsekretär Johann Friedrich Ernst Klein von Markt Einersheim, der offenbar der Schwager von A. N. Seidel war.</ref> Sie schlossen einen Verkauf- und Wiederkaufvertrag, jeweils unterzeichnet in Burgfarrnbach am 1. Juli und in Stuttgart am [[20. Juli]] [[1761]]. Dieser wurde auf sechs Jahre, mit Wiedereinlösung zum 1. Juli 1767, geschlossen. Als Kaufpreis wurden 6.000 f. vereinbart, zu zahlen in Geldern nach dem Augsburger Münzabschied der drei korrespondierenden oberen Kreise Franken, Bayern und Schwaben vom 6. Mai 1761, die „keiner Devaluation unterworfen“ seien. Nach beigefügtem Sortenzettel waren dies: | ||
* 516 [[wikipedia:Louis d’or|Louis d’or]] und deutsche [[wikipedia:Karolin (Münze)|Karolinen]] á 11 f. = 5.676 f. | * 516 [[wikipedia:Louis d’or|Louis d’or]] und deutsche [[wikipedia:Karolin (Münze)|Karolinen]] á 11 f. = 5.676 f. | ||
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Da neben der Mühle zugleich der halbe [[wikipedia:Zehnt|Zehnt]] zu Burgfarrnbach für 15.000 Gulden an A. N. Seidel verkauft wurde, musste der Kaufschilling von insgesamt 21.000 f. transferiert werden. Da aber fast die Hälfte der Seidel’schen Gelder noch in Augsburg lagen, bat dieser mit Brief vom 9. Juli ihn wenigstens 3 Tage vor Abreise zur Abholung zu unterrichten. Aber Graf von Pückler war sich wohl nicht sicher, ob das Geschäft auf wirklich zustande kommt. Er ließ über seinen Sekretär Georg Ludwig Renner dem Speckfelder Archivsekretär Johann Friedrich Ernst Klein von Markt Einersheim (ein Drittel der Herrschaft Speckfeld gehörte dem Grafen von Pückler-Limpurg) wissen, dass er als Kaufpreis der Mühle auch 5.000 f. akzeptieren würde. Da die Kaufsumme von Stuttgart abzuholen war, begleitete Klein den Sekretär Renner, der bei Abreise am 18. Juli eine Vollmacht zur Abholung von 20.000 f. erhielt. Am 20. Juli 1761 unterschrieb Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel in Stuttgart die von Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler bereits unterzeichneten Verträge und zahlte insgesamt 21.000 f. an die Abholer. | Da neben der Mühle zugleich der halbe [[wikipedia:Zehnt|Zehnt]] zu Burgfarrnbach für 15.000 Gulden an A. N. Seidel verkauft wurde, musste der Kaufschilling von insgesamt 21.000 f. transferiert werden. Da aber fast die Hälfte der Seidel’schen Gelder noch in Augsburg lagen, bat dieser mit Brief vom 9. Juli ihn wenigstens 3 Tage vor Abreise zur Abholung zu unterrichten. Aber Graf von Pückler war sich wohl nicht sicher, ob das Geschäft auf wirklich zustande kommt. Er ließ über seinen Sekretär Georg Ludwig Renner dem Speckfelder Archivsekretär Johann Friedrich Ernst Klein von Markt Einersheim (ein Drittel der Herrschaft Speckfeld gehörte dem Grafen von Pückler-Limpurg) wissen, dass er als Kaufpreis der Mühle auch 5.000 f. akzeptieren würde. Da die Kaufsumme von Stuttgart abzuholen war, begleitete Klein den Sekretär Renner, der bei Abreise am 18. Juli eine Vollmacht zur Abholung von 20.000 f. erhielt. Am 20. Juli 1761 unterschrieb Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel in Stuttgart die von Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler bereits unterzeichneten Verträge und zahlte insgesamt 21.000 f. an die Abholer. | ||
=== 1766 - 1767: Besitzer Friedrich Samuel von Montmartin, Pächter Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler-Limpurg === | |||
Da A. N. Seidel seit 12. September 1763 beim Wirklichen Geheimrat und Premierminister des Herzogtums Württemberg [[wikipedia:Friedrich Samuel von Montmartin|Friedrich Samuel Graf du Maz von Montmartin]] (1712 - 1778) eine beträchtliche Summe schuldig wurde, verkaufte er Mühle und halben Zehnt an diesen. Über den Weiterverkauf benachrichtigte Seidel den Grafen von Pückler-Limpurg mit Schreiben vom 8. Oktober 1766, ebenso über die Übergabe aller zugehörigen Originaldokumente an den neuen Käufer. | Da A. N. Seidel seit 12. September 1763 beim Wirklichen Geheimrat und Premierminister des Herzogtums Württemberg [[wikipedia:Friedrich Samuel von Montmartin|Friedrich Samuel Graf du Maz von Montmartin]] (1712 - 1778) eine beträchtliche Summe schuldig wurde, verkaufte er Mühle und halben Zehnt an diesen. Über den Weiterverkauf benachrichtigte Seidel den Grafen von Pückler-Limpurg mit Schreiben vom 8. Oktober 1766, ebenso über die Übergabe aller zugehörigen Originaldokumente an den neuen Käufer. | ||
Nach Ablauf des Wiedereinlösungstermins wurde der Amtmann, kaiserliche Notar und Senator der Reichsstadt Dinkelsbühl, Johann Melchior Höchtlen, von Graf du Maz von Montmartin – Besitzer des Ritterguts [[wikipedia:Thürnhofen (Feuchtwangen)|Thürnhofen]] bei Feuchtwangen – bevollmächtigt und abgeordnet, das Reluitions-Quantum von 6.000 f. einzuziehen. Höchtlen, der seine Reisekosten akribisch notierte, reiste am 14. Juli in Dinkelsbühl ab und traf zwei Tage später in Burgfarrnbach ein. Dort musste er erfahren, dass Graf von Pückler den Wiederkauf nicht bezahlen kann, worüber er seinen Auftraggeber unverzüglich benachrichtigte. Graf von Montmartin teilte sogleich mit Schreiben vom 18. Juli 1767 mit, dass er die nun zu Ende gegangene Pacht nicht verlängern, sondern die Mühle anderweitig auf ein Jahr verpachten will. Sollte aber in einem Jahr die Rückzahlung für die Mühle und den halben Zehnt, also insgesamt 21.000 f., nicht erfolgen, dann sähe er sich an eine Rückgabe der Güter nicht mehr gebunden. Graf von Pückler wiederum sah sich gezwungen, diesem Vorgehen zuzustimmen und bestätigte es mit Schreiben vom 23. Juli und versicherte, binnen Jahresfrist ''„nicht nur für mehr mentionirte Mühle 6000 f. Kaufschilling, sondern auch die für den halben Theil des Zehendens zu Burgfarrnbach gezahlte 15000 f. ohnweigerlich erlegen“'' zu wollen. | Nach Ablauf des Wiedereinlösungstermins wurde der Amtmann, kaiserliche Notar und Senator der Reichsstadt Dinkelsbühl, Johann Melchior Höchtlen, von Graf du Maz von Montmartin – Besitzer des Ritterguts [[wikipedia:Thürnhofen (Feuchtwangen)|Thürnhofen]] bei Feuchtwangen – bevollmächtigt und abgeordnet, das Reluitions-Quantum von 6.000 f. einzuziehen. Höchtlen, der seine Reisekosten akribisch notierte, reiste am 14. Juli in Dinkelsbühl ab und traf zwei Tage später in Burgfarrnbach ein. Dort musste er erfahren, dass Graf von Pückler den Wiederkauf nicht bezahlen kann, worüber er seinen Auftraggeber unverzüglich benachrichtigte. Graf von Montmartin teilte sogleich mit Schreiben vom 18. Juli 1767 mit, dass er die nun zu Ende gegangene Pacht nicht verlängern, sondern die Mühle anderweitig auf ein Jahr verpachten will. Sollte aber in einem Jahr die Rückzahlung für die Mühle und den halben Zehnt, also insgesamt 21.000 f., nicht erfolgen, dann sähe er sich an eine Rückgabe der Güter nicht mehr gebunden. Graf von Pückler wiederum sah sich gezwungen, diesem Vorgehen zuzustimmen und bestätigte es mit Schreiben vom 23. Juli und versicherte, binnen Jahresfrist ''„nicht nur für mehr mentionirte Mühle 6000 f. Kaufschilling, sondern auch die für den halben Theil des Zehendens zu Burgfarrnbach gezahlte 15000 f. ohnweigerlich erlegen“'' zu wollen. | ||
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=== 1767 - (1768): Besitzer Friedrich Samuel von Montmartin, Pächter Paulus Habel === | |||
=== 1769 - (1781): Pächter Johann Bartholomäus Preyn === | |||
=== (1781) - 1793: Pächterin Caroline Christiane Gräfin von Pückler-Limpurg === | |||
=== (1781) - 1793: | |||
=== 1793: Rückkauf durch die Grafen Pückler-Limpurg === | === 1793: Rückkauf durch die Grafen Pückler-Limpurg === |