Burgfarrnbacher Mühle: Unterschied zwischen den Versionen

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Da neben der Mühle zugleich der halbe [[wikipedia:Zehnt|Zehnt]] zu Burgfarrnbach für 15.000 Gulden an A. N. Seidel verkauft wurde, musste der Kaufschilling von insgesamt 21.000 f. transferiert werden. Da aber fast die Hälfte der Seidel’schen Gelder noch in Augsburg lagen, bat dieser mit Brief vom 9. Juli ihn wenigstens 3 Tage vor Abreise zur Abholung zu unterrichten. Aber Graf von Pückler war sich wohl nicht sicher, ob das Geschäft auf wirklich zustande kommt. Er ließ über seinen Sekretär Georg Ludwig Renner dem Speckfelder Archivsekretär Johann Friedrich Ernst Klein von Markt Einersheim (ein Drittel der Herrschaft Speckfeld gehörte dem Grafen von Pückler-Limpurg) wissen, dass er als Kaufpreis der Mühle auch 5.000 f. akzeptieren würde. Da die Kaufsumme von Stuttgart abzuholen war, begleitete Klein den Sekretär Renner, der bei Abreise am 18. Juli eine Vollmacht zur Abholung von 20.000 f. erhielt. Am 20. Juli 1761 unterschrieb Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel in Stuttgart die von Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler bereits unterzeichneten Verträge und zahlte insgesamt 21.000 f. an die Abholer.
Da neben der Mühle zugleich der halbe [[wikipedia:Zehnt|Zehnt]] zu Burgfarrnbach für 15.000 Gulden an A. N. Seidel verkauft wurde, musste der Kaufschilling von insgesamt 21.000 f. transferiert werden. Da aber fast die Hälfte der Seidel’schen Gelder noch in Augsburg lagen, bat dieser mit Brief vom 9. Juli ihn wenigstens 3 Tage vor Abreise zur Abholung zu unterrichten. Aber Graf von Pückler war sich wohl nicht sicher, ob das Geschäft auf wirklich zustande kommt. Er ließ über seinen Sekretär Georg Ludwig Renner dem Speckfelder Archivsekretär Johann Friedrich Ernst Klein von Markt Einersheim (ein Drittel der Herrschaft Speckfeld gehörte dem Grafen von Pückler-Limpurg) wissen, dass er als Kaufpreis der Mühle auch 5.000 f. akzeptieren würde. Da die Kaufsumme von Stuttgart abzuholen war, begleitete Klein den Sekretär Renner, der bei Abreise am 18. Juli eine Vollmacht zur Abholung von 20.000 f. erhielt. Am 20. Juli 1761 unterschrieb Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel in Stuttgart die von Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler bereits unterzeichneten Verträge und zahlte insgesamt 21.000 f. an die Abholer.


=== 1766 - 1767: Besitzer Friedrich Samuel von Montmartin, Pächter Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler-Limpurg ===  
=== 1766 - 1767: Besitzer Friedrich Samuel Graf von Montmartin, Pächter Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler-Limpurg ===  
Da A. N. Seidel seit 12. September 1763 beim Wirklichen Geheimrat und Premierminister des Herzogtums Württemberg [[wikipedia:Friedrich Samuel von Montmartin|Friedrich Samuel Graf du Maz von Montmartin]] (1712 - 1778) eine beträchtliche Summe schuldig wurde, verkaufte er Mühle und halben Zehnt an diesen. Über den Weiterverkauf  benachrichtigte Seidel den Grafen von Pückler-Limpurg mit Schreiben vom 8. Oktober 1766, ebenso über die Übergabe aller zugehörigen Originaldokumente an den neuen Käufer.
Da A. N. Seidel seit 12. September 1763 beim Wirklichen Geheimrat und Premierminister des Herzogtums Württemberg [[wikipedia:Friedrich Samuel von Montmartin|Friedrich Samuel Graf du Maz von Montmartin]] (1712 - 1778) eine beträchtliche Summe schuldig wurde, verkaufte er Mühle und halben Zehnt an diesen. Über den Weiterverkauf  benachrichtigte Seidel den Grafen von Pückler-Limpurg mit Schreiben vom 8. Oktober 1766, ebenso über die Übergabe aller zugehörigen Originaldokumente an den neuen Käufer.


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=== 1767 - (1768): Besitzer Friedrich Samuel von Montmartin, Pächter Paulus Habel ===
=== 1767 - (1768): Besitzer Friedrich Samuel Graf von Montmartin, Pächter Paulus Habel ===
Friedrich Samuel Graf von Montmartin, Herr auf Thürnhofen und Kaierberg, beauftragte Seidel mit Vollmacht vom 18. Juli 1767, die Mühle auf ein Jahr zu verpachten. Dieser schloss mit dem hochgräflich pücklerischen Küchenschreiber Paulus Habel am [[23. Juli]] [[1767]] einen Pachtvertrag. „Herr Conducteur“ Habel hatte den Mühlenbetrieb zu leiten und die Gelder, insbesondere den Malzbrecherlohn „der dermahligen Brauhauß Inspection“, einzuziehen, auch das Mahlwerk mit allen Zugehörungen zu unterhalten und alle auf der Mühle haftenden „Onera“ (Lasten) zu tragen. Als „Bestand-Geld“ wurden 300 Gulden verabredet; eine Hälfte davon war nach einem halben Jahr, die andere nach Pachtende nach Stuttgart oder Thürnhofen zu liefern. Zur Sicherheit, falls die Mühle in Brand geraten oder auf anderen Wegen Schaden nehmen sollte, den der Pächter Habel „ex propriis“ (aus eigenen Mitteln) zu ersetzen hatte, musste dieser als Kaution mit seinem Vermögen einstehen. Dazu hatte Habel auch den herrschaftlichen Konsens beizubringen. Noch am gleichen Tag erteilte Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler „von Herrschafts wegen“ als Zusatz zum Pachtvertrag seine Zustimmung für die gestellte Kaution, ''„auf sein bis dato noch frey und unverpfändetes Haus und 2 ½ Morgen Feld“''.  
Friedrich Samuel Graf von Montmartin, Herr auf Thürnhofen und Kaierberg, beauftragte Seidel mit Vollmacht vom 18. Juli 1767, die Mühle auf ein Jahr zu verpachten. Dieser schloss mit dem hochgräflich pücklerischen Küchenschreiber Paulus Habel am [[23. Juli]] [[1767]] einen Pachtvertrag. „Herr Conducteur“ Habel hatte den Mühlenbetrieb zu leiten und die Gelder, insbesondere den Malzbrecherlohn „der dermahligen Brauhauß Inspection“, einzuziehen, auch das Mahlwerk mit allen Zugehörungen zu unterhalten und alle auf der Mühle haftenden „Onera“ (Lasten) zu tragen. Als „Bestand-Geld“ wurden 300 Gulden verabredet; eine Hälfte davon war nach einem halben Jahr, die andere nach Pachtende nach Stuttgart oder Thürnhofen zu liefern. Zur Sicherheit, falls die Mühle in Brand geraten oder auf anderen Wegen Schaden nehmen sollte, den der Pächter Habel „ex propriis“ (aus eigenen Mitteln) zu ersetzen hatte, musste dieser als Kaution mit seinem Vermögen einstehen. Dazu hatte Habel auch den herrschaftlichen Konsens beizubringen. Noch am gleichen Tag erteilte Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler „von Herrschafts wegen“ als Zusatz zum Pachtvertrag seine Zustimmung für die gestellte Kaution, ''„auf sein bis dato noch frey und unverpfändetes Haus und 2 ½ Morgen Feld“''.  


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