Burgfarrnbacher Mühle: Unterschied zwischen den Versionen

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=== 1767 - (1768): Besitzer Friedrich Samuel Graf von Montmartin, Pächter Paulus Habel ===
=== 1767 - (1768): Besitzer Friedrich Samuel Graf von Montmartin, Pächter Paulus Habel ===
Friedrich Samuel Graf von Montmartin, Herr auf Thürnhofen und Kaierberg, beauftragte Seidel mit Vollmacht vom 18. Juli 1767, die Mühle auf ein Jahr zu verpachten. Dieser schloss mit dem hochgräflich pücklerischen Küchenschreiber Paulus Habel am [[23. Juli]] [[1767]] einen Pachtvertrag. „Herr Conducteur“ Habel hatte den Mühlenbetrieb zu leiten und die Gelder, insbesondere den Malzbrecherlohn „der dermahligen Brauhauß Inspection“, einzuziehen, auch das Mahlwerk mit allen Zugehörungen zu unterhalten und alle auf der Mühle haftenden „Onera“ (Lasten) zu tragen. Als „Bestand-Geld“ wurden 300 Gulden verabredet; eine Hälfte davon war nach einem halben Jahr, die andere nach Pachtende nach Stuttgart oder Thürnhofen zu liefern. Zur Sicherheit, falls die Mühle in Brand geraten oder auf anderen Wegen Schaden nehmen sollte, den der Pächter Habel „ex propriis“ (aus eigenen Mitteln) zu ersetzen hatte, musste dieser als Kaution mit seinem Vermögen einstehen. Dazu hatte Habel auch den herrschaftlichen Konsens beizubringen. Noch am gleichen Tag erteilte Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler „von Herrschafts wegen“ als Zusatz zum Pachtvertrag seine Zustimmung für die gestellte Kaution, ''„auf sein bis dato noch frey und unverpfändetes Haus und 2 ½ Morgen Feld“''.  
Friedrich Samuel Graf von Montmartin, Herr auf Thürnhofen und Kaierberg, beauftragte Seidel mit Vollmacht vom 18. Juli 1767, die Mühle auf ein Jahr zu verpachten. Dieser schloss mit dem hochgräflich pücklerischen Küchenschreiber [[Paulus Habel]] am [[23. Juli]] [[1767]] einen Pachtvertrag. „Herr Conducteur“ Habel hatte den Mühlenbetrieb zu leiten und die Gelder, insbesondere den Malzbrecherlohn „der dermahligen Brauhauß Inspection“, einzuziehen, auch das Mahlwerk mit allen Zugehörungen zu unterhalten und alle auf der Mühle haftenden „Onera“ (Lasten) zu tragen. Als „Bestand-Geld“ wurden 300 Gulden verabredet; eine Hälfte davon war nach einem halben Jahr, die andere nach Pachtende nach Stuttgart oder Thürnhofen zu liefern. Zur Sicherheit, falls die Mühle in Brand geraten oder auf anderen Wegen Schaden nehmen sollte, den der Pächter Habel „ex propriis“ (aus eigenen Mitteln) zu ersetzen hatte, musste dieser als Kaution mit seinem Vermögen einstehen. Dazu hatte Habel auch den herrschaftlichen Konsens beizubringen. Noch am gleichen Tag erteilte Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler „von Herrschafts wegen“ als Zusatz zum Pachtvertrag seine Zustimmung für die gestellte Kaution, ''„auf sein bis dato noch frey und unverpfändetes Haus und 2 ½ Morgen Feld“''.  


Bald darauf, am [[11. August]] [[1767]], zeigte Graf von Pückler-Limpurg seinen verschuldeten Vermögenszustand beim [[wikipedia:Reichshofrat|Reichshofrat]] an, und stellte die Bitte zur Einrichtung einer Kommission zur Untersuchung und Regelung seines Schuldenwesens. Mit Beschluss vom 29. August wurde der Kanton Altmühl der Reichsritterschaft Franken angewiesen, eine Kaiserliche [[wikipedia:Debitkommission|Debitkommission]] für die Schuldverhältnisse von Pückler zu bilden. Der Vorsitz der Debitkommission wurde am 14. Dezember 1767 auf [[wikipedia:Christian Friedrich Carl zu Castell-Remlingen|Christian Friedrich Carl Graf von Castell zu Remlingen]] (1730 - 1773) übertragen; sein [[wikipedia:Reichshofratsagent|Reichshofratsagent]] in Wien war Joachim Gottlieb von Fabrice (1730 - 1783).
Bald darauf, am [[11. August]] [[1767]], zeigte Graf von Pückler-Limpurg seinen verschuldeten Vermögenszustand beim [[wikipedia:Reichshofrat|Reichshofrat]] an, und stellte die Bitte zur Einrichtung einer Kommission zur Untersuchung und Regelung seines Schuldenwesens. Mit Beschluss vom 29. August wurde der Kanton Altmühl der Reichsritterschaft Franken angewiesen, eine Kaiserliche [[wikipedia:Debitkommission|Debitkommission]] für die Schuldverhältnisse von Pückler zu bilden. Der Vorsitz der Debitkommission wurde am 14. Dezember 1767 auf [[wikipedia:Christian Friedrich Carl zu Castell-Remlingen|Christian Friedrich Carl Graf von Castell zu Remlingen]] (1730 - 1773) übertragen; sein [[wikipedia:Reichshofratsagent|Reichshofratsagent]] in Wien war Joachim Gottlieb von Fabrice (1730 - 1783).
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