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Mit der Bezeichnung "Kavierlein" kommen zwei Grundstücke in Betracht, die rechts und links der [[Espanstraße]] liegen. In früheren Zeiten war diese lediglich ein Weg und hatte noch nicht den scharf trennenden Einfluss auf die Grundstücke, die daher zusammengehörig wirkten. Im Jahr [[1807]] waren in der Nähe des Kavierleins zwei Ödflächen vorhanden, die ebenfalls der Gemeinde [[Poppenreuth]] gehörten. Diese wurden auf Antrag der damaligen 41 Gemeinderechtler verteilt.<ref name="Die Poppenreuther Flur"> Gottlieb Wunschel: "Die Poppenreuther Flur" in: Poppenreuth - einst und jetzt, S. 51 ff.</ref> Eventuell fielen die beiden Ödflächen auch unter die Begrifflichkeit "Kavierlein". Ob diese zusammen etwa 25 Morgen als Grundbesitz schon immer Gemeindebesitz waren - also Allmende - lässt sich nicht mit Sicherheit verifizieren. Erst im Bamberger Salbuch von 1723 findet sich ein Vortrag, dass die Gemeinde [[Poppenreuth]] im Jahre 1788 als gemeindeeigenen Besitz eine Fläche von 25 Morgen mit Holz und Feldern in der Nähe des ''steinernen Brückleins'' am Fürther Graben hat.<ref name="Die Poppenreuther Flur"/><ref>Bereits 1580 wird das Grundstück mit diesen Worten beschrieben (Holz = Wald) und im Jahr 1758 befand sich dieses Grundstück im Besitz von Leonhard Lederer; siehe Gottlieb Wunschel.</ref><br/> | Mit der Bezeichnung "Kavierlein" kommen zwei Grundstücke in Betracht, die rechts und links der [[Espanstraße]] liegen. In früheren Zeiten war diese lediglich ein Weg und hatte noch nicht den scharf trennenden Einfluss auf die Grundstücke, die daher zusammengehörig wirkten. Im Jahr [[1807]] waren in der Nähe des Kavierleins zwei Ödflächen vorhanden, die ebenfalls der Gemeinde [[Poppenreuth]] gehörten. Diese wurden auf Antrag der damaligen 41 Gemeinderechtler verteilt.<ref name="Die Poppenreuther Flur"> Gottlieb Wunschel: "Die Poppenreuther Flur" in: Poppenreuth - einst und jetzt, S. 51 ff.</ref> Eventuell fielen die beiden Ödflächen auch unter die Begrifflichkeit "Kavierlein". Ob diese zusammen etwa 25 Morgen als Grundbesitz schon immer Gemeindebesitz waren - also Allmende - lässt sich nicht mit Sicherheit verifizieren. Erst im Bamberger Salbuch von 1723 findet sich ein Vortrag, dass die Gemeinde [[Poppenreuth]] im Jahre 1788 als gemeindeeigenen Besitz eine Fläche von 25 Morgen mit Holz und Feldern in der Nähe des ''steinernen Brückleins'' am Fürther Graben hat.<ref name="Die Poppenreuther Flur"/><ref>Bereits 1580 wird das Grundstück mit diesen Worten beschrieben (Holz = Wald) und im Jahr 1758 befand sich dieses Grundstück im Besitz von Leonhard Lederer; siehe Gottlieb Wunschel.</ref><br/> | ||
* Als dieses Grundstück 1788 in den Besitz der Gemeinde Poppenreuth kam, nannte man solche | * Als dieses Grundstück 1788 in den Besitz der Gemeinde Poppenreuth kam, nannte man solche Grundstücke "Allmende". Für solches Gemeindegut gibt es auch den Begriff "Kaveln oder Kabelland".<ref>Richard Schröder/Eberhard Frhr. von Künßberg: "Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte", Berlin, Leipzig (1932), S. 460, Anm. 24</ref> | ||
* Nach den Beschreibungen des Grundstückes von 1580, 1723 und 1788, durch das heute noch der Landgraben fließt, war dieses seinerzeit teilweise mit Wald versehen. Die Abholzung geschah wohl nur oberflächlich, wodurch der Grund Löcher aufwies. Die Begehung war daher mit Gefahren verbunden, sodass es erklärlich wird, warum es mit dem lat. Ausdruck "caveo" (''cavere'' = auf der Hut sein, Vorsorge treffen, sich Sicherheit geben lassen) belegt wurde, aus dem sich die Bezeichnung "kavieren" entwickelte.<ref name="Die Poppenreuther Flur"/> Wer das Grundstück betrete solle sich hüten und vorsehen, weil die Gemeinde als Besitzerin für Schaden nicht bürge. | * Nach den Beschreibungen des Grundstückes von 1580, 1723 und 1788, durch das heute noch der Landgraben fließt, war dieses seinerzeit teilweise mit Wald versehen. Die Abholzung geschah wohl nur oberflächlich, wodurch der Grund Löcher aufwies. Die Begehung war daher mit Gefahren verbunden, sodass es erklärlich wird, warum es mit dem lat. Ausdruck "caveo" (''cavere'' = auf der Hut sein, Vorsorge treffen, sich Sicherheit geben lassen) belegt wurde, aus dem sich die Bezeichnung "kavieren" entwickelte.<ref name="Die Poppenreuther Flur"/> Wer das Grundstück betrete solle sich hüten und vorsehen, weil die Gemeinde als Besitzerin für Schaden nicht bürge. | ||
* Weniger wahrscheinlich scheint eine Deutung des "kavieren" = bürgen, wonach es sich bei dem "Kavierlein" um ein Pfandacker bzw. ein Pfandfeld<ref>Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z, Fürth, 1968, S. 22</ref> handelte, da diese Rechtsform nicht nachweisbar ist. | * Weniger wahrscheinlich scheint eine Deutung des "kavieren" = bürgen, wonach es sich bei dem "Kavierlein" um ein Pfandacker bzw. ein Pfandfeld<ref>Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z, Fürth, 1968, S. 22</ref> handelte, da diese Rechtsform nicht nachweisbar ist. |
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