Sebastian Konrad Bohn: Unterschied zwischen den Versionen

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Aber Bohn ließ nicht locker und wurde am [[22. September]] [[1863]] wieder vorstellig. Eingehend auf die zum Gesuch vom 29. Juli vorgebrachten Bedenken der städtischen Kollegien teilte er mit, dass die beim Meister Weithaas aufbewahrten 25 fl. nunmehr bei der hiesigen Sparkassenanstalt verzinslich angelegt wurden, den zugehörigen Haftschein legte er vor. Auch verwies er darauf, dass das Vermögen seiner Braut auf glaubhafte Weise nachgewiesen sei. Nachdem Sebastian Bohn klarstellte, dass er bereits volle zwei Jahre in Fürth in Arbeit stehe, und zwar ein Jahr lang beim Zimmermeister [[Simon Gieß|Giess]] und im Anschluss, seit seiner Entlassung von diesem, bei Weithaas tätig sei, erneuerte er sein Gesuch um Ansässigmachung und Verehelichung. Aber der Armenpflegschaftsrat und die Gemeindebevollmächtigten sahen keinen Grund, ihren zuvor gefassten Beschluss zu revidieren. So fasste der Stadtmagistrat am 8. Oktober 1863 wiederum einen Abweisungsbeschluss, der dem Zimmergesellen Bohn 8 Tage später vorschriftsmäßig bekannt gegeben wurde.
Aber Bohn ließ nicht locker und wurde am [[22. September]] [[1863]] wieder vorstellig. Eingehend auf die zum Gesuch vom 29. Juli vorgebrachten Bedenken der städtischen Kollegien teilte er mit, dass die beim Meister Weithaas aufbewahrten 25 fl. nunmehr bei der hiesigen Sparkassenanstalt verzinslich angelegt wurden, den zugehörigen Haftschein legte er vor. Auch verwies er darauf, dass das Vermögen seiner Braut auf glaubhafte Weise nachgewiesen sei. Nachdem Sebastian Bohn klarstellte, dass er bereits volle zwei Jahre in Fürth in Arbeit stehe, und zwar ein Jahr lang beim Zimmermeister [[Simon Gieß|Giess]] und im Anschluss, seit seiner Entlassung von diesem, bei Weithaas tätig sei, erneuerte er sein Gesuch um Ansässigmachung und Verehelichung. Aber der Armenpflegschaftsrat und die Gemeindebevollmächtigten sahen keinen Grund, ihren zuvor gefassten Beschluss zu revidieren. So fasste der Stadtmagistrat am 8. Oktober 1863 wiederum einen Abweisungsbeschluss, der dem Zimmergesellen Bohn 8 Tage später vorschriftsmäßig bekannt gegeben wurde.
Nach über einem halben Jahr, am [[9. April]] [[1864]], erneuerte Sebastian Bohn sein Gesuch, betonte seine fortgesetzt bewiesene gute Aufführung und Beschäftigung beim Zimmermeister Weithaas und brachte günstige Änderungen zur Sprache. So hatte er weitere 25 fl. Ersparnisse bei der Sparkasse angelegt. Zur Entschuldigung, weshalb er in früheren Zeiten nicht ansehnlichere Ersparnisse machte, führte Bohn an, dass seine Mutter lediglich von der Unterstützung ihrer Söhne lebe und er ihr vielfach mit Geld beistand, worüber er eine Bescheinigung seines Heimatgemeindevorstands übergab.
Zudem legte er ein weiteres Zeugnis über den Beschluss der Gemeinde Münchaurach vom 4. April 1864 vor, wonach dem inzwischen 5 Jahre alten unehelichen Kind Anna Elisabetha auch nach Verehelichung der Mutter Karolina Jordan sein Heimatrecht in Münchaurach erhalten bleibe. Hierbei bekannte er, dass dieses Kind nicht von ihm stamme, und die Angabe im Protokoll vom 29. Juli, wonach beide Kinder seine eigenen wären, wohl auf einem Irrtum beruhen muss. 
Es half aber nichts, man wollte diese Familie nicht in Fürth haben. Der Armenpflegschaftsrat entschied sich am 20. April wieder gegen die Aufnahme mit der Rechtfertigung, ''„daß Bohn seine Mutter unterstützt habe u. derselbe Ersparnisse nicht machen konnte, keinen Anspruch auf Ansässigmachung“'' schaffe, vielmehr habe die Heimatgemeinde diese Verpflichtung. Die Gemeindebevollmächtigten schlossen sich dem sechs Tage später an und verwiesen Bohn und seine Verlobte ein für allemal an ihre Heimatgemeinden. So folgte der dritte Abweisungsbeschluss des Stadtmagistrats vom 28. April 1864, der dem Zimmergesellen Bohn am 2. Mai mitgeteilt wurde. Am gleichen Tag händigte man ihm auf Verlangen alle seine Zeugnisse und die seiner Braut aus.
Nun betrieb Sebastian Bohn seine Ansässigmachung in Münchaurach. Gleichzeitig stellte er bei den Behörden im Herzogtum Sachsen-Meiningen einen Antrag auf Auswanderung nach Bayern.<ref>Thüringischen Staatsarchive: Auswanderungen aus dem Herzogtum Sachsen-Meiningen, S. 139 - [https://www.thueringen.de/mam/th1/staatsarchive/auswanderungen_aus_dem_herzogtum_sachsen-meiningen.pdf online]</ref> Im Jahre 1865 erhielt er das Heimatrecht in Münchaurach.


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