Sebastian Konrad Bohn: Unterschied zwischen den Versionen

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Es half aber nichts, man wollte diese Familie nicht in Fürth haben. Der Armenpflegschaftsrat entschied sich am 20. April wieder gegen die Aufnahme mit der Rechtfertigung, ''„daß Bohn seine Mutter unterstützt habe u. derselbe Ersparnisse nicht machen konnte, keinen Anspruch auf Ansässigmachung“'' schaffe, vielmehr habe die Heimatgemeinde diese Verpflichtung. Die Gemeindebevollmächtigten schlossen sich dem sechs Tage später an und verwiesen Bohn und seine Verlobte ein für allemal an ihre Heimatgemeinden. So folgte der dritte Abweisungsbeschluss des Stadtmagistrats vom 28. April 1864, der dem Zimmergesellen Bohn am 2. Mai mitgeteilt wurde. Am gleichen Tag händigte man ihm auf Verlangen alle seine Zeugnisse und die seiner Braut aus.
Es half aber nichts, man wollte diese Familie nicht in Fürth haben. Der Armenpflegschaftsrat entschied sich am 20. April wieder gegen die Aufnahme mit der Rechtfertigung, ''„daß Bohn seine Mutter unterstützt habe u. derselbe Ersparnisse nicht machen konnte, keinen Anspruch auf Ansässigmachung“'' schaffe, vielmehr habe die Heimatgemeinde diese Verpflichtung. Die Gemeindebevollmächtigten schlossen sich dem sechs Tage später an und verwiesen Bohn und seine Verlobte ein für allemal an ihre Heimatgemeinden. So folgte der dritte Abweisungsbeschluss des Stadtmagistrats vom 28. April 1864, der dem Zimmergesellen Bohn am 2. Mai mitgeteilt wurde. Am gleichen Tag händigte man ihm auf Verlangen alle seine Zeugnisse und die seiner Braut aus.


Nun betrieb Sebastian Bohn seine Ansässigmachung in Münchaurach. Gleichzeitig stellte er bei den Behörden im Herzogtum Sachsen-Meiningen einen Antrag auf Auswanderung nach Bayern.<ref>Thüringischen Staatsarchive: Auswanderungen aus dem Herzogtum Sachsen-Meiningen, S. 139 - [https://www.thueringen.de/mam/th1/staatsarchive/auswanderungen_aus_dem_herzogtum_sachsen-meiningen.pdf online]</ref> Im Jahre 1865 erhielt er das Heimatrecht in Münchaurach.<ref name="B 634"/>
Nun betrieb Sebastian Bohn seine Ansässigmachung in Münchaurach. Gleichzeitig stellte er bei den Behörden im Herzogtum Sachsen-Meiningen einen Antrag auf Auswanderung nach Bayern.<ref>Thüringische Staatsarchive: Auswanderungen aus dem Herzogtum Sachsen-Meiningen, S. 139 - [https://www.thueringen.de/mam/th1/staatsarchive/auswanderungen_aus_dem_herzogtum_sachsen-meiningen.pdf online]</ref> Im Jahre 1865 erhielt er das Heimatrecht in Münchaurach.<ref name="B 634"/>


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