Karl Wilhelm Bohn: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf die zehntägige öffentliche Bekanntmachung erging kein Einspruch, sodass mit Sitzungsbeschluss des Stadtmagistrats vom 16. März 1893 die Ausfertigung des Verehelichungszeugnisses gegen Gebühr von 45 Mark genehmigt wurde. Das Zeugnis samt eingereichter Unterlagen erhielt Bohn nach Entrichtung der Gebühr am 23. März, vier Tage später leistete er noch den Staatsbürgereid.  
Auf die zehntägige öffentliche Bekanntmachung erging kein Einspruch, sodass mit Sitzungsbeschluss des Stadtmagistrats vom 16. März 1893 die Ausfertigung des Verehelichungszeugnisses gegen Gebühr von 45 Mark genehmigt wurde. Das Zeugnis samt eingereichter Unterlagen erhielt Bohn nach Entrichtung der Gebühr am 23. März, vier Tage später leistete er noch den Staatsbürgereid.  
Drei Jahre später ersuchte er  – nun als Maurermeister – um Verleihung des Bürgerrechts, das ihm mit Beschluss vom 4. September 1896 bewilligt wurde.
Drei Jahre später ersuchte er  – nun als Maurermeister – um Verleihung des Bürgerrechts, das ihm mit Beschluss vom 4. September 1896 bewilligt wurde.
Seit dem 29. Juni 1894 übte Karl Bohn als selbstständiger Maurermeister das Maurer- und Schieferdeckergewerbe aus. 1895 erwarb er auch die Erlaubnis, eine Bierwirtschaft mit Branntweinausschank zu betreiben. Seine Ehefrau erhielt am 5. Februar 1909 die Genehmigung, ein Lohnfuhrwerksunternehmen zu führen.


== Familie<ref>Familienbogen Bohn, Karl Wilhelm; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5</ref> ==
== Familie<ref>Familienbogen Bohn, Karl Wilhelm; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5</ref> ==
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